Beschlussvorlage - 0667/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschluss beschließt die Neu- und Ersatzbeschaffung von elf Einsatzfahrzeugen zu einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert von rd. 3.029.000 brutto zu beschaffen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Es ist geplant im Rahmen der Umsetzung des neuen Brandschutzbedarfsplans, eine Neu- bzw. Ersatzbeschaffung von elf Einsatzfahrzeugen in Auftrag zu geben. Sie sollen für den Bereich Brandschutz, Technische Hilfeleistung und Rettungsdienst in den Jahren 2022/2023/2024 zu einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert in Höhe von rd. 3.029.000 € brutto beschafft werden.

(Anm.: Finanztechnische Auswirkungen vermutlich erst in den Jahren 2023/2024/2025).

 

 

Grundsätzliche Betrachtung der Beschaffungen:

 

Derzeit gibt es Probleme im Bereich der Lieferketten mit Auswirkungen auf Fahrgestelle, der Ersatzteilversorgung und durch gestiegene Rohstoffpreise. Aktuell gibt es einen sehr angespannten Fahrzeugmarkt, der sich entsprechend in der Preisgestaltung, in den Lieferzeiten und in der grundsätzlichen Verfügbarkeit von Fahrzeugen wiederspiegelt.

Es besteht die Gefahr einer ernst zu nehmenden Wirtschaftskrise aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise, den Lieferkettenproblemen und der Inflation.

Stichwort ist hier im Bereich der Privatwirtschaft die Preisgleitklausel bei Beschaffungen über einen längeren Zeitraum.

Daher werden auch zur Ersatzbeschaffung anstehende Fahrzeuge derzeit nur zeitverzögert ausgemustert. Es fehlen Redundanzen und nicht lieferbare Ressourcen. Temporär werden derzeit zur Ausmusterung anstehende Fahrzeuge weiterverwendet und erst nach der Entspannung auf dem Beschaffungsmarkt außer Dienst genommen.

 

 

 

 

 

 

 

Begründung

 

Zu Pos. 1 + 2

2 x Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20

Gemäß Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan 2020

 

Neubeschaffungen zweier Hilfeleistungs-schgruppenfahrzeuge

(gem. Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan der kreisfreien Stadt Hagen Ausgabe 2020)

 

Es ist geplant, zwei neue HLF 20glichst mit Allradfahrgestell zu beschaffen.

Das Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) 20 dient zur Brandbekämpfung sowie zur technischen Hilfeleistung. Es wird bei Brandeinsätzen sowie aufgrund seiner relativ umfangreichen Hilfeleistungsbeladung z. B. zur Unterstützung bei schweren Verkehrsunfällen eingesetzt. Mit dem HLF können erste Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden, bis ggf. Fahrzeuge mit erweiterter technischer Hilfeleistungsbeladung (Rüstwagen) eintreffen.

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 690.000 € inkl. MwSt. je Fahrzeug. (Alternativ soll geprüft werden, ob mit einer Ausschreibung von auf dem Löschfahrzeugmarkt befindlichen Vorführfahrzeugen der Beschaffungszeitraum stark verkürzt werden kann. Dies hängt von einer entsprechenden Markanalyse ab).

 

Es ist geplant zwei baugleiche HLF 20 zu beschaffen, um im Rahmen einer Ausschreibung bessere Preise durch geringere Planungskosten zu erzielen. Gleichzeitig ist bei der aktuellen Marktsituation mit Lieferzeiten von ca. 2 ½ bis 3 Jahren zu rechnen. Somit kann für weitere Beschaffungen eine Reservevorhaltung mit entsprechenden Ressourcen gebildet werden. Diese Möglichkeit konnte bei der aktuell laufenden Beschaffung eines HLF 20 nicht wahrgenommen werden. Eine Typengleichheit bei diesem Löschfahrzeug ist für die einheitliche Bedienung im Bereich der Berufsfeuerwehr unbedingt notwendig. So ist gewährleistet, dass die Einsatzkräfte von verschiedenen Wachen an denselben Gerätschaften und Fahrzeugen ausgebildet sind. Damit ist gerade in stressigen Einsatzsituationen eine fehlerfreie Bedienung sichergestellt.

Die Neubeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird nach Beschaffungswert als europaweite Ausschreibung in mehreren Losen mit Beladung erfolgen.

 

Los 1 Fahrgestell und Aufbau

Los 2 Feuerwehrtechnische Beladung

 

Der Fahrzeugbestand wird durch diese Beschaffung vergrößert.

 

Zu Pos. 3 + 4

Mehrzweckfahrzeuge (MZF) für den Direktionsdienst,

Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL) sowie Ersatz FF

Ersatz für HA - FW 37, HA - FW 107 und HA 210

 

Ersatzbeschaffungen von drei Mehrzweckfahrzeugen

(gem. Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan 2020)

 

Das MZF hat eine feuerwehrtechnische Beladung eines Kommandowagens (KdoW) und dient zur Unterstützung der Einsatzleitung als Führungsmittel auch bei Einsätzen im Bereich der dezentralen Führung bei Flächenlagen (u. a. Hochwasser, Sturm) und der Führung von Einheiten der überörtlichen Hilfe. Es verfügt über eine Besprechungsmöglichkeit für bis zu 7 Einsatzkräfte mit entsprechenden Kommunikationsmitteln und ist zudem in der Lage, weitere Einsatzmittel nach örtlichen Belangen zu transportieren.

 

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatz-beschaffung bei ca. 80.000 € inkl. MwSt. je Fahrzeug.

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als nationale oder europaweite Ausschreibung in mehreren Losen mit Beladung erfolgen.

 

Los 1 Fahrgestell

Los 2 Ausbau und feuerwehrtechnische Beladung

 

Der Fahrzeugbestand wird durch diese Beschaffung nicht vergrößert.

 

 

Die Fahrzeuge HA - 210, HA - FW 37 und HA - FW 107 werden ausgemustert.

Die, laut NKF-Rahmentabelle genannte, Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei diesen Einsatzmitteln erreicht.

 

 

Zu Pos. 5

Mannschaftstransportfahrzeug (MTF)

HA - 271 LG Boelerheide

HA - 251 LG Vorhalle

HA - 228 LG Tücking

 

Ersatzbeschaffung von drei Mannschaftstransportfahrzeugen

(gem. Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan 2020)

 

Es ist geplant, drei MTFs zu beschaffen. Die Mannschaftstransporter verfügen über acht Sitzplätze. Mit den Fahrzeugen wird der Mannschaftstransport z. B. im Einsatzdienst, für Schulungen und Fortbildungen realisiert. Weiter können kleinere logistische Aufgaben erledigt werden. Da sie in den Gemeinschaftsgerätehäusern Alt/Boe/Eck, Vorhalle und Ha//We stationiert werden, können die Fahrzeuge von allen ansässigen Löschgruppen für diverse Aufgaben genutzt werden.

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatz-beschaffung bei ca. 63.000 € inkl. MwSt. je Fahrzeug.

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird nach Beschaffungswert als nationale Ausschreibung in mehreren Losen mit Beladung erfolgen.

 

Los 1 Fahrgestell

Los 2 Ausbau und feuerwehrtechnische Beladung

 

Gemäß Brandschutzbedarfsplan sind Mannschaftstransportfahrzeuge in der Regel nach zwölf Jahren zu ersetzen. (Brandschutzbedarfsplan S. 85, Pos. 7 Fahrzeugkonzept)

 

Wirtschaftlichkeit:

Die 21 Jahre alten Fahrzeuge HA - 271, HA - 251 und HA - 228 haben einen schlechten Allgemeinzustand, starke Korrosion u. a. Unterboden u. Bremsanlage. Anzumerken ist eine sehr schlechte Ersatzteilversorgung der sicherheitsrelevanten Bauteile, z. T. sind Sicherheitsgurte, Bremsleitungen nicht mehr verfügbar. Reparaturen sind teilweise nur noch unwirtschaftlich zu realisieren.

 

Die Weiternutzung der zu ersetzenden Fahrzeuge ist nicht geplant. Es ist geplant die Altfahrzeuge nach der Ersatzbeschaffung auszumustern.

 

Der Fahrzeugbestand wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.

 

Die laut NKF Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für Kommunale Vermögensgegenstände ist bei o. g. Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.

 

Zu Pos. 6

Mannschaftstransportfahrzeug mit Pritsche

HA - 397 LG Hohenlimburg - Mitte

HA - 367 FRW Mitte

 

Ersatzbeschaffung von zwei Mannschaftstransportfahrzeugen

(gem. Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan 2020)

 

Es ist geplant, zwei MTF Doppelkabine mit Pritschenaufbau zu beschaffen. Die Doppelkabine verfügt über sechs Sitzplätze. Mit den Fahrzeugen können neben dem Mannschaftstransport auch entsprechende logistische Aufgaben wie Transport von Tauchpumpen, Ölbindemitteln, Tragkraftspritzen zu/von den Einsatzstellen oder Abtransport von z. B. verunreinigten Gerätschaften und Ausstattung durchgeführt werden. Ein Fahrzeug wird im Gerätehaus Gasstraße stationiert und kann von allen ansässigen Löschgruppen für diverse Aufgaben genutzt werden.

Das für Wache Mitte vorgesehene Fahrzeug soll neben den oben genannten Aufgaben noch für einen eventuellen Personal/Materialtausch an Einsatzstellen dienen. In den übrigen Zeiten soll dieses Fahrzeug der Brandschutzerziehung gemäß BHKG zur Verfügung stehen.

 

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatz-beschaffung bei ca. 110.000 € inkl. MwSt. je Fahrzeug.

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als nationale oder europaweite Ausschreibung in mehreren Losen mit Beladung erfolgen.

 

Los 1 Fahrgestell mit Pritsche

Los 2 Ausbau und feuerwehrtechnische Beladung

 

Gemäß Brandschutzbedarfsplan sind Mannschaftstransportfahrzeuge in der Regel nach zwölf Jahren zu ersetzen. Die als Ersatz zu beschaffenden Mannschaftstransportfahrzeuge weisen ein Alter von 25 Jahren auf.

 

Wirtschaftlichkeit:

Die Fahrzeuge HA 397 und HA 367 sind 25 Jahre alt. Sie haben einen altersbedingten, schlechten Allgemeinzustand. Anzumerken ist eine sehr begrenzte Ersatzteilversorgung aller Baugruppen.

 

Die Weiternutzung der zu ersetzenden Fahrzeuge ist nicht geplant. Die Altfahrzeuge werden nach heutigem Stand nach der Ersatzbeschaffung ausgemustert.

 

 

Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan 2020 wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.

 

Die laut NKF Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei o. g. Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.

Kompensation zz.: Altfahrzeug wird bis zur Ersatzbeschaffung genutzt.

 

 

Zu Pos. 7

Einsatzleitwagen 2 (ELW 2)

Abrollbehälter (AB) Führung / Einsatzleitung

 

Ersatzbeschaffung Abrollbehälterhrung / Einsatzleitung

(gem. Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan 2020)

 

Es ist geplant, einen Ersatz für den nach einem Unfall zerstörten Abrollbehälter Einsatzleitung Bj. 2001 zu beschaffen.

 

Der in der DIN 14507 Teil 3 genormte Einsatzleitwagen 2 ist zur Koordination mittlerer und größerer Einsätze der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes ausgerichtet. Er kann eine ganze Führungsgruppe bei ihrer Arbeit unterstützen, was etwa beim Einsatz eines Verbandes oder mehrerer taktischer Einheiten in einem größeren Einsatzgebiet oder aber auch bei der Koordination verschiedener Hilfsorganisationen bei einem einzigen Einsatz nötig wird.

 

Ein Einsatzleitwagen 2 verfügt neben der Fahrerkabine über einen Besprechungs- und einen Funkraum, wobei letztere voneinander getrennt sein müssen. Der Funkraum verfügt dabei über mindestens drei vollwertige Fernmelde-Arbeitsplätze, der Besprechungsraum muss mindestens mit acht Sitzplätze ausgestattet sein. Deshalb sind Einsatzleitwagen 2 in der Regel auf die Fahrgestelle von Bussen oder Lkw (Sattelschlepper) aufgebaut.

Alternative: Die Aufgaben eines ELW 2 können auch durch Abrollbehälter übernommen werden. Je nach Planung und Ausstattung könnten aus Platzgründen zwei Abrollbehälter notwendig werden.

 

Zur Sonderbeladung des Fahrzeugs gehören neben den üblichen Führungs- und Sicherungsmitteln auch eine umfangreiche Informations- und Kommunikationstechnik (IuK).

 

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 1.000.000 € inkl. MwSt.

Geplant ist eine enge Absprache mit dem Land NRW, wo aktuell an einer Beschaffung mehrerer ELW 2r eine Messleitkomponente gearbeitet wird.

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird als europaweite Ausschreibung in mehreren Losen mit Beladung erfolgen.

 

Los 1 Fahrgestell oder Vergleichbar

Los 2 Ausbau und feuerwehrtechnische Beladung

Los 3 Funkausstattung

 

Die Ersatzbeschaffung ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unauf-schiebbar.

Wirtschaftlichkeit: Die Weiternutzung des durch den Unfall zerstörten Abrollbehälters Einsatzleitung ist laut Gutachten, Herstellerprüfung und Einschätzung der Feuerwehr nicht möglich.

 

Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan 2020 wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Verbesserung der Auswirkung auf den Klimaschutz bedingt durch die verbesserten bzw. höherwertigen Abgasnormen sowie die geringeren Kraftstoffverbrauchswerte und die daraus einhergehenden verringerten und verminderten Abgasausstöße.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.1 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1260

Bezeichnung:

Brand- und Katastrophenschutz

Finanzstelle:

5.000002

Bezeichnung:

Erwerb von Fahrzeugen

Finanzposition:

681150

Bezeichnung:

Investitionspauschale vom Land

 

783100

Bezeichnung:

Ausz. für den Erwerb von Vermögensgegen-

ständen > 800 Euro

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

Einzahlung (-)

681150

350.000,- €

350.000,- €

Auszahlung (+)

783100

3.029.000,- €

3.029.000,- €

Eigenanteil

2.679.000,- €

2.679.000,- €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Bezeichnung

 

Fahrzeuge

Anschaffungs- und

Herstellungskosten

Nutzungsdauer lt.

städtischer Abschrei-

bungstabelle

hrliche

Abschreibung

2 HLF 20

1.380.000,00 €

19

72.632,00 €

3 MZF

240.000,00 €

15

16.000,00 €

3 MTF

189.000,00 €

15

12.600,00 €

2 MTF mit Pritsche

220.000,00 €

15

14.667,00 €

1 ELW (bzw. AB)

1.000.000,00 €

14

71.429,00 €

Gesamtbeträge:

3.029.000,00 €

 

187.328,00 €

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben i. H. v. 3.029.000 €r die 11 Fahrzeuge sind als Anschaffungs-/Herstellungs-kosten in der Bilanz zu aktivieren.

Entsprechend der Nutzungsdauern der Fahrzeuge entsteht eine jährliche Abschreibung von 187.328 € in der Ergebnisrechnung.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da die Finanzierung anteilig aus der Brandschutzpauschale erfolgt, wird ein Sonderposten i. H. v. 350.000 € auf der Passivseite der Bilanz gebildet und entsprechend der Nutzungsdauer des Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug ertragswirksam aufgelöst. Dadurch entsteht ein Ertrag von 18.421 € in der Ergebnisrechnung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

45.435,00 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

187.328,00 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

232.763,00 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

18.421,00 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

214.342,00 €

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Sebastian Arlt

Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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08.09.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen