Beschlussvorlage - 0424-1/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermarktung des Grundstücks Lange Str. 56-58, Pelmkestr. 11-13
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Carsten Löhrke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.09.2022
|
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Für eine ausführliche Darstellung zur Verkaufsabsicht der Stadt bezüglich des Grundstücks wird auf die Vorlage 0424/2022 verwiesen, über die in erster Lesung im Haupt- und Finanzausschuss am 09.06.2022 beraten wurde und über die in der heutigen Sitzung im nichtöffentlichen Teil abschließend entschieden werden soll. In erster Lesung hat der Haupt- und Finanzausschuss entschieden, dass folgende Punkte geklärt bzw. veranlasst werden sollen:
1. Der potentielle Investor soll das Projekt auch noch einmal im Haupt- und Finanzausschuss vorstellen und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Organisationsstruktur legen, weil gemäß Vorstellung in der Bezirksvertretung Mitte am 08.06.2022 von einer Genossenschaft abgerückt wurde und stattdessen eine Struktur in Form einer GmbH genannt wurde, die genossenschaftlichen Strukturen aufweisen soll. Die Frage, wie günstige Mieten dann gesichert werden können, muss beantwortet werden. Weiterhin wird vom Investor erwartet, dass eine Zertifizierung nach DGNB für das Bauvorhabens erfolgt.
2. Die Verwaltung soll die rechtlichen Auswirkungen darstellen, weil das Vorkaufsrecht ursprünglich für den Pocketpark ausgeübt wurde.
Auf die Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.: Dem Investor wird die Möglichkeit gegeben, das Projekt auch im Haupt- und Finanzausschuss persönlich vorzustellen und sich den Fragen zu stellen. Im Vorfeld hat er die Grundsätze der Überlegungen mit Bullet Points zusammengefasst, diese sind als Anlage beigefügt. Zu den geplanten genossenschaftlichen Strukturen wird der Investor im Vortrag Stellung beziehen. Durch die geplante Struktur sollen die günstigen Mieten verankert werden. Die sozial geförderten Wohnungen unterliegen zusätzlich einer Mietpreisbindung. Über die geplanten genossenschaftlichen Strukturen hinaus sieht der Investor keine Möglichkeit einer weiteren Mietpreisbindung für die nicht geförderten Wohnungen, beispielsweise durch eine grundbuchliche Sicherung.
Zu 2.: Rechtlich ist es unbedenklich, das Grundstück zu verkaufen, obwohl es ursprünglich für einen Pocketpark erworben wurde. Lediglich eine kleine Fläche der derzeitigen Garagen wurde im Vorkaufsrecht erworben. Der überwiegende Teil wurde in einem normalen privatrechtlichen Kaufvertrag erworben.
Das gemeindliche Vorkaufsrecht ist ein Instrumentarium, welches dafür sorgt, dass städteplanerische Gestaltungen effektiv umgesetzt werden können. Sobald seine Voraussetzungen vorliegen, hat die Gemeinde das Recht, dieses Vorkaufsrecht auszuüben. Der Umstand, dass sich das ursprünglich mit der Ausübung des Vorkaufsrechts bezweckte Ziel im Nachhinein ändert, bewirkt grundsätzlich keine "nachträgliche" Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, mit dem das Vorkaufrecht ausgeübt worden ist. Die Veränderung von Planungsabsichten und -zielen ist Ausdruck der gestalterischen Wandlungsprozesse, welche eine Stadtplanung naturgemäß mit sich bringt.
Anders gestaltet sich der Sachverhalt lediglich, wenn der Verkäufer nicht den vollen Kaufpreis für die Fläche, über die das Vorkaufsrecht ausgeübt wurde, erhalten hätte. Dann hätte der Verkäufer gegenüber der Stadt nach § 28 Abs. 3 Satz 7 BauGB einen Anspruch auf Nachzahlung. Das ist aber hier nicht der Fall.
Die finanziellen Auswirklungen sind in der nichtöffentlichen Vorlage dargestellt und entfallen in dieser Vorlage.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | positive Auswirkungen (+) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Die finanziellen Auswirklungen sind in der nichtöffentlichen Vorlage 0424/2022 dargestellt. |
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
| |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
483,6 kB
|
