Mitteilung - 0286-1/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Bezirksvertretung Haspe hat in der Sitzung am 02.06.2022 die Verwaltung gebeten, die offenen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan bis zur nächsten Sitzung zu beantworten.

 

 

Begründung

 

In der Sitzung der BV Haspe am 07.04.2022 kam es zu mehreren Fragestellungen zum Bebauungsplan sowie zum geplanten Vorhaben der Firma ABUS. Diese wurden zum Teil in den folgenden Sitzungen des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität am 03.05.2022 und des Ausschusses für Stadt-, Beschäftigung- und Wirtschaftsentwicklung am 04.05.2022 durch die anwesenden Vertreter der Firma ABUS sowie des beauftragten Planungsbüros beantwortet. Die in diesen Sitzungen gezeigten Präsentationen finden sich im Anhang. 

 

Im Folgenden wird auf die Fragestellungen eingegangen:

 

-          Wie hoch ist die Anzahl der Arbeitsplätze?

Die Firma ABUS rechnet mit der Schaffung von min. 270 Arbeitsplätzen auf Hagener Stadtgebiet. Es wird zum Teil auch Verlagerungen innerhalb des Konzerns geben. Wie groß jeweils der Anteil von Verlagerung und Neuschaffung ist, lässt sich derzeit noch nicht sagen.

 

-          Welche Arbeiten erfolgen im Hochregallager? Arbeiten hier Personen oder funktioniert alles elektronisch?

Bei dem geplanten Hochregallager handelt es sich um eine Full-Chain-Logistik. Der Wareneingang, die Kontrollen, die Administration, die Kommissionierung, die Verpackung, der Warenausgang und insbesondere Rücksendungen sind sehr Arbeitsplatzintensiv. Die eigentliche Einlagerung im Hochregallager erfolgt elektronisch.

 

-          Was passiert in der separaten Halle?

Die kleine Halle soll zukünftig für emissionsarme Teilefertigung und Montage genutzt werden.

 

-          Wie hoch ist der Gewinn an Gewerbesteuer für Hagen?

Der Gewinn an Gewerbesteuer r die Stadt Hagen kann derzeit noch nicht beziffern werden. Da sich der Standort und die Arbeitsplätze auf Hagener Stadtgebiete befinden, werden auch Steuern an die Stadt Hagen abgeführt werden, der letztendliche Zerlegungsschlüssel ist noch nicht bekannt.

 

-          Wie erfolgt die Erschließung?

Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt über eine Stichstraße an die Grundschötteler Straße. Diese soll unterhalb der Hochspannungsleitungen erfolgen. Für den Anschluss ist eine Linksabbiegerspur und eine Ampelregelung vorgesehen, um den fließenden Verkehr auf der Grundschötteler Straße so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.

 

-          Was passiert mit dem Bach in diesem Bereich?

Die derzeit bekannten Bachläufe finden sich außerhalb des Plangebietes, über weitere Bachläufe innerhalb des Plangebietes liegen derzeit, auch nach Gesprächen unter Beteiligung der unteren Wasserbehörde, keine detaillierten Kenntnisse vor. 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden in dem Bebauungsplan Festsetzungen zum Klimaschutz- und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren.

 

Eine gesonderte Prüfung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung ist somit bei der Vorlagenerstellung i. R. von Bauleitplanverfahren nicht notwendig.

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez. Henning Keune

(Technischer Beigeordneter)

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.08.2022 - Bezirksvertretung Haspe