Anfrage - 0704/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie ist das Einsammeln der E-Roller, die nicht zurückgebracht werden, geregelt?
Was entstehen für Kosten durch das Einsammeln dieser Roller und wer hat
diese Kosten zu tragen?

 

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Sachverhalt

Begründung

Wiederholt ist festzustellen, dass die E-Roller nicht an den dafür vorgesehen Stellplätzen zurückgebracht werden. Teilweise stehen die E-Roller tagelang dort, wo sie abgestellt wurden. Z. B. Mitte Juli 2022 an der Voerder Straße, am Spielbrink.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung                  ______Gez.______

x

sind nicht betroffen                                                                         Heike Bremser

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

       

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Beschlüsse

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25.08.2022 - Bezirksvertretung Haspe