Beschlussvorlage - 0031-1/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzbeschaffung Kinderspielplätze 2022 und 2023 - KSP Volkspark
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Hannah Scharlau
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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07.09.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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14.09.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Das Programm für Ersatzbeschaffungen für Kinderspielplätze (KSP) wird vom Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) umgesetzt.
Auf Grundlage der turnusmäßigen Verkehrssicherheitskontrollen des WBH wurde eine Maßnahmenliste der dringlichsten Bedarfe für Ersatzbeschaffungsmaßnahmen für Haushalt 2022 erarbeitet und zwischen WBH und 55 abgestimmt.
Mit der Vorlage 0031/2022 wurde die Umsetzung einer Maßnahmenliste mit einem Volumen von 270.000,00 EUR für den Haushalt 2022 beschlossen. Es bestand weiterer dringender Bedarf für eine Erneuerung verschiedener Spielgeräte des KSP Volkspark für den zusätzliche Mittel benötigt werden.
Daher hat der JHA in seiner Sitzung am 14.06.2022 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung für den Kinderspielplatz Volkspark in der Bezirksvertretung Mitte und im Jugendhilfeausschuss vorzustellen und sich um eine Finanzierungsmöglichkeit zu bemühen.“
Für eine neue Spielgeräte-Landschaft für den KSP Volkspark liegt ein Angebot über 122.000,00 EUR für Geräte und Einbau vor. Hinzu kommen Nebenarbeiten in Höhe von ca. 55.000,00 EUR für einen neuen Fallschutz und die Anpassung des Sandbereiches.
In der Anlage sind zwei Fotos der auszutauschenden Spielgeräte (KSP-Volkspark1.jpg und KSP-Volkspark2.jpg) sowie eine Skizze der geplanten neuen Spielgerätekombination (220203_Hagen_Volkspark_Grundriss.pdf) der Firma SIK-Holz beigefügt. Diese Spielgerätekombination wurde individuell für den Standort angepasst und trägt den Namen „Spielen in der Hagener Eiche“. Das Hagener Stadtwappen wird als Relief integriert. Folgende Spiel-Elemente sind enthalten:
- Spielhaus im Baum
- Kletterstange mit Bogen
- mehrere Strickleitern in verschiedenen Positionen
- Klettertau
- Netztunnel
- Spielturm
- verschiedene Balancierbalken und -taue
- Knüppelsteg
- verschiedene Kletternetze und ein Kletterlabyrinth
- Muldenrutsche
- Schaukelkorb
- Lümmelbank
- Mini-Schwinger (Kleinkinder-Bauchschaukel)
- Sand-Spielhaus mit Theke, Sitzgelegenheiten und diversen Sandspiel-Möglichkeiten (Trichter, Matschtische, Rohre und Siebe)
- Lorenbahn zum Sand-Transport
Diese hochwertige und vielfältige Spielanlage spricht verschiedene Altersgruppen und Spielbedürfnisse an und wird die Attraktivität des KSP Volkspark deutlich steigern. Aufgrund der hohen Anzahl an Kindern im Sozialraum und der zentralen Lage in der Hagener Innenstadt werden viele Hagener Familien von diesem Angebot profitieren. Zusätzlich wird die Außenwirkung der städtischen Spielplätze deutlich positiv unterstützt. Eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zur Eröffnung ist geplant.
Diese Ersatzbeschaffung soll in 2023 durchgeführt und aus dem Budget der Ersatzbeschaffungen für 2023 finanziert werden. Eine Beauftragung ist aufgrund der langen Lieferzeiten schon in 2022 sinnvoll und soll daher umgehend nach dem Beschluss des JHA erfolgen.
Kosten fallen in 2022 nicht an.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
x | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Inklusion ist Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendarbeit.
Bei allen Spielplätzen werden Aspekte der Inklusion berücksichtigt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Wohnortnahe attraktive Freizeitmöglichkeiten verringern die Emissionen durch den motorisierten Individualverkehr.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Die hier aufgeführten Maßnahmen als Ersatzbeschaffung überalterter Kinderspielgeräte kosten insgesamt rund 177.000,00 EUR. |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 3660 | Bezeichnung: | Jugendarbeit |
Finanzstelle: | 5800213 | Bezeichnung: | Einrichtung Kinderspielplätze IPM |
Finanzposition: | 783100 | Bezeichnung: | Auszahlung für Erwerb von Vermögensgegenständen > 800 € |
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| Bezeichnung: |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Auszahlung (+) 783100 |
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| 177.000,- |
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Eigenanteil |
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| 177.000,- |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehrein- zahlung (-) | 6nnnnn |
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Minderaus-zahlung (+) | 7nnnnn |
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x | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. Zur Auftragsvergabe in 2022 wird eine Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt. Zur Deckung können nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen des FB 60 eingesetzt werden. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben für die Spielgeräte in Höhe von 177.000 € stellen Anschaffungs-/Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Die Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre, sodass ein jährlicher Abschreibungsaufwand in Höhe von 17.700 € in der Ergebnisrechnung entsteht. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%) | 2.655,- |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | - |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten) | 2.655,- |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 17.700,- |
e) personelle Folgekosten je Jahr | - |
Zwischensumme | 23.010,- |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | - |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 23.010,- |
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Bemerkungen:
(Bitte eintragen)
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x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
gez. | gez. |
| Martina Soddemann Beigeordnete für Jugend und Soziales, Bildung und Kultur |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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831,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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897,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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668 kB
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