Beschlussvorlage - 0606/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinderspielplatz Hochstrassehier: Grundüberholung und Neugestaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Heike Wobeser
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB20 - Finanzen und Controlling; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
07.09.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Entscheidung
|
|
|
|
14.09.2022
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Beschluss zur Grundüberholung des Kinderspielplatzes Hochstraße, wurde durch die BV Mitte am 27. August 2020 und dem JHA am 02.Dezember 2020 gefasst. Aufgrund der dringenden Sanierungsbedürftigkeit findet der Spielplatz Eingang auf Platz 3 der Prioritätenliste.
Der Kinderspielplatz stellt insbesondere für sozial benachteiligte Kinder und Familien aus dem Viertel eine wichtige Anlaufstelle dar.
Nach einer Auswertung der Altersstrukturen auf Basis des Einwohnermelderegisters (Stand 31.12.2020), ist von einem steigenden Bedarf nach Spielmöglichkeiten im öffentlichen Freiraum auszugehen.
Begründung
Allgemeines
Der 900 m² große Kinderspielplatz Hochstraße befindet sich im Stadtteil Oberhagen im Stadtbezirk Mitte.
Der Kinderspielplatz soll bedarfsgerecht mit einem attraktiven Angebot an Spielgerä-ten und Mobiliaren für Kinder und Eltern als Spielplatztyp der Kategorie B grund-überholt werden.
Die Planung wurde für die Zielgruppen Kleinkinder 0-4 Jahren und Kinder von 4-12 Jahren priorisiert. Für Jugendliche und junge Erwachsene steht als Alternative für das gemeinschaftliche Spiel der Pocketpark an der Frankfurter Str. zur Verfügung.
Beteiligung
Als Bedingung für die bedarfsgerechte Planung war die Beteiligung von Kindern bzw. Familien mit Kindern der o.g. Zielgruppen. Das Ziel war es, aus den Ideen der zukünftigen Nutzer realistische Wünsche für Spielinhalte herauszukristallisieren und für den Entwurf zu priorisieren.
Unter Federführung und Mitwirkung des FB Jugend und Soziales wurde ein 2-stufiges Beteiligungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem WBH vorbereitet und durchgeführt.
In der ersten Stufe dieses Beteiligungsverfahrens wurde eine Elternbefragung auf dem Gelände des Spielplatzes durchgeführt. Das Ergebnis legte den Rahmen für den Vorentwurf der eigentlichen Kinderbeteiligung fest.
Für die zweite Stufe wurde ein Vorentwurfsplan mit verschiedenen Gerätevarianten angefertigt, der an einem angekündigten Termin auf dem Spielplatzgelände ausge-hängt wurde. Die zu dem Termin erschienenen Kinder konnten mit Hilfe von Klebe-punkten ihr favorisiertes Spielgerät markieren. Nach Abschluss des Verfahrens standen die gewünschten Spielgeräte durch Mehrheitsentscheidung fest.
Der vorliegende Entwurf stellt somit das abschließende Ergebnis der Kinder- und Familienbeteiligung dar.
Planung
Die Grundstruktur des Spielplatzes bleibt im Wesentlichen erhalten, das betrifft so-wohl den vorhandenen Baumbestand als auch einige der vorhandenen Spielgeräte, die entweder an Ort und Stelle verbleiben oder innerhalb der Spielplatzfläche versetzt werden.
Insbesondere der Erhalt des Baum- und Gehölzbestandes ist ein wesentlicher Be-standteil der neuen Planung, welcher durch seinen Schatten angesichts der immer wärmer werdenden Sommer weiterhin eine hohe Aufenthaltsqualität im Sommer ermöglicht. Um den Wurzelbereich der Bäume weitestgehend zu schonen, werden die neuen Spielbereiche entweder mit Holzhäcksel oder mit Spielsand als Fallschutz- und Bodenbelag ausgestattet. Der Rest der Flächen besteht aus wasserdurchlässigem Wegebelag, der in einigen Bereichen erweitert wird.
Es wurde eine Neuordnung der Spielbereiche entsprechend der Altersgruppen vor-genommen. Zu dem zentralen Sandbereich gruppieren sich entlang der Hochstrasse schwerpunktmäßig die Spielgeräte für die älteren Kinder. Auf der strassenabgewandten Seite der Spielplatzfläche entsteht ein Minikickerfeld für alle Kinder.
Die in der Elternbefragung bemängelten Sitzmöglichkeiten werden durch Bankauf-lagen aus Stahlrosten mit und ohne Rückenlehne ersetzt, sowie im Bereich des Sandspielbereiches durch weitere Bänke erweitert.
Um die Sicherheit der Spielplatznutzer weiter zu erhöhen, wird der Spielplatz zur Hochstraße hin vollständig abgezäunt. Hierfür wird der in Teilbereichen stehende Zaun demontiert und um einen höheren, auf ganzer Länge durchgezogenen Zaun ersetzt.
Sandspielbereich
Für die Kleinkinder der Altersgruppe 0 - 4 werden verschiedene Spielmöglichkeiten im Bereich der vorhandenen Sandfläche angeboten. Der ehemals kleine Sandspielbereich wird deutlich großzügiger gestaltet und mit einer großen Spielanlage sowie einigen kleineren Spielelementen aufgewertet. Bei allen in diesem Bereich geplanten Geräten steht das altersgerechte gemeinsame Spiel und die Beschäftigung mit dem Material Sand im Vordergrund.
Die Hauptattraktion stellt das neue Spielgerät "Bauhof" dar, der das Spielen mit Sand in verschiedenen Variationen ermöglicht. Darüber hinaus laden das kleine Haus und die Plattform davor zum Klettern und Verstecken ein.
Die zwei Sandspieltische am Rand sind barrierefrei zugänglich und laden zu einer vielfältigen Nutzung ein. Ein ortsfester Sandbagger rundet das Angebot für den Sandspielbereich ab.
Klettern und Schaukeln
Am vorhandenen Standort verbleiben das Seilklettergerät und die Rutsche, da sich beide in einem guten technischen Zustand befinden und weiterhin eine hohe Ak-zeptanz genießen.
Eine ebenfalls weiter zu verwendende Metalldoppelschaukel wird demontiert und an anderer Stelle wiedererrichtet, um Platz für eine sichere Ballspielfläche zu schaffen.
Mit der Standortänderung der Schaukel kann der in der Elternbefragung bemängelte Zustand abgestellt werden, dass auf der Fläche unmittelbar oberhalb der Hochstraße (Fuß-)Ball gespielt wird. Dies hat in der Vergangenheit zu gefährlichen Situationen mit Kindern auf der Straße geführt, die dem verloren gegangenen Bällen hinterhergelaufen sind. Bei der Doppelschaukel wird einer der Schaukelsitze durch einen Schaukelsitz für Kleinkinder ersetzt.
Der Kletterbereich wird ergänzt durch den sogenannten DNA-Climber, ein optisch auffälliger Kletterbogen in Form eines DNA-Stranges. Dieses Spielgerät setzt die Koordinierungsfähigkeit der Nutzer beim darauf klettern, balancieren oder schaukeln voraus, bzw. fördert diese dadurch.
Außerdem wurde von den Kindern eine freistehende Hängematte aus Herkulestau gewünscht, die mittig im hinteren Teil des Spielplatzes aufgestellt wird. Diese dient zum Ausruhen, Pendeln und Klönen und fördert den Gleichgewichtssinn.
Ballspielbereich
Als Ersatz für die in der Vergangenheit auf dem Spielplatzgelände beobachteten Ballspiele und auch die in der Befragung gewünschten Möglichkeiten wird eine extra Fläche eingerichtet. Diese aus wassergebundener Wegedecke hergestellte Freifläche befindet sich zukünftig auf der straßenabgewandten Seite des Spielplatzes, um das unerwünschte Kicken in Straßennähe zu vermeiden.
Der "Mini-Kicker-Platz" wird an beiden Stirnseiten jeweils mit einem höheren Ball-fangzaun ausgestattet. Für Schussübungen wird er auf der einen Stirnseite mit einer Torwand mit zwei Zielkreisen, auf der gegenüberliegenden Seite mit einem Mini-Bolzplatztor ausgestattet, um verschiedene Ballspiele im Miniformat zu ermöglichen.
Bauablauf:
Nach Vorliegen des Durchführungsbeschlusses der BV Mitte für den Entwurf wird die Ausführungsplanung beauftragt. Die Fertigstellung der Ausführungsplanung wird im Herbst/ Winter 2022 erwartet. Im Anschluss daran wird das Leistungsverzeichnis als Vorbereitung der Vergabe erstellt. Ab dem Frühsommer 2023 könnte dann - sobald die Mittel freigegeben sind - das Vergabeverfahren durchgeführt werden. Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Sommer 2023 geplant.
Erläuterung zu den finanziellen Auswirkungen:
siehe auch Tabelle
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen nach aktueller Kostenschätzung ca. 209.700 €. Diese setzen sich zusammen aus den Baukosten in Höhe von 168.900 € sowie den Personalkosten für die Planung und der Bauleitertätigkeit des WBH in Höhe von 40.800 €.
Gesamtmaßnahme KSP Hochstrasse |
|
Planung WBH | 27.800 € |
Bauleitung WBH | 13.000 € |
Baukosten nach DIN 276 |
|
Abbruch/ Entsorgung | 17.500 € |
Wegebau | 28.900 € |
Spielgeräte + Fallschutz | 87.750 € |
Ausstattung | 34.750 € |
Gesamtaufwendung | 209.700 € |
Die Ausbaukosten werden zu 100 % von der Stadt Hagen finanziert. Die Kosten für die Planung und Bauleitung des WBH werden den Baukosten anteilmäßig zugeordnet, so dass sich die Gesamtkosten der Gewerke wie folgt erhöhen:
| Baukosten Brutto | Planung und Bauleitung WBH | Gesamtkosten gerundet |
Abbruch/ Entsorgung | 17.500,00 € |
| 17.500,00 € |
|
|
|
|
Wegebau | 28.900,00 € | 7.500,00 € | 36.400,00 € |
|
|
|
|
Spielgeräte gesamt | 87.750,00 € | 24.100,00 € | 111.850,00 € |
|
|
|
|
sonstige Ausstattung | 34.750,00 € | 9.200,00 € | 43.950,00 € |
|
|
|
|
Gesamt | 168.900,00 € | 40.800,00 € | 209.700,00 € |
Folgekosten
c.) sonstige Betriebskosten:
Die laufenden Betriebskosten betragen z. Zt. ca. 7.087 €. Auch nach dem Umbau werden sich die Betriebskosten in ähnlicher Höhe belaufen, da die Struktur des Spielplatzes erhalten bleibt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
|
Kurzerläuterung:
Die Neugestaltung stellt das inklusive Spiel in den Mittelpunkt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Von den veranschlagten 40.800 € Personalkosten (PK) des WBH wurden bereits rd. 27.800 € für die Entwurfsplanung 2021/2022 eingeplant bzw. verausgabt.
2023 ff wird gebaut. Es werden PK des WBH für die Vorbereitung des Vergabeverfahren sowie die Bauleitertätigkeit in Höhe von rd. 13.000 € fällig. Außerdem ist die Bausumme in Höhe von rd. 168.900 € einzuplanen.
1.1 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 3660 | Bezeichnung: | Jugendarbeit |
Finanzstelle: | 5000601 | Bezeichnung: | Kinderspielplatz Hochstraße |
Finanzposition: | 785200 | Bezeichnung: | Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen |
Finanzposition: | 785300 | Bezeichnung: | Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Auszahlung (+) 785200 | 69.700 € |
| 24.546 € | 3.200 € | 41.954 € |
|
Auszahlung (+) 785300 | 140.000 € |
|
|
| 136.200 € | 3.800 € |
Eigenanteil | 209.700 € |
| 24.546 € | 3.200 € | 178.154 € | 3.800 € |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: | 3660 | Bezeichnung: | Jugendarbeit | |||
Finanzstelle: | 5000600 | Bezeichnung: | Kinderspielplatz Dahmsheide | |||
Kostenart: | 785300 | Bezeichnung: | Auszahlung für sonstige Baumaßnahmen | |||
| Gesamt | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
Minderaus- zahlung (+) |
|
| 1.154 € |
|
| |
x | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die grundhafte Erneuerung des Spielplatzes Hochstraße führt zu keiner Sonderabschreibung, da der Altbestand bereits vollständig abgeschrieben ist. Der umgebaute Spielplatz ist in der Bilanz in Höhe von 209.700 € zu aktivieren. Die Nutzungsdauern variieren je nach Vermögensgegenstand. So sind die Spielgeräte einschl. Einbau und Fallschutz über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abzuschreiben. Hier ergibt sich ein jährlicher Aufwand in Höhe von 11.923 € (119.233 € / 10 Jahre). Die Abschreibungsdauer für den Wegebau beträgt 40 Jahre, so dass hier ein jährlicher Abschreibungsaufwand in Höhe von 1.095 € (43.790 € / 40 Jahre) entsteht. Die sonstigen Ausstattungsgegenstände werden über 20 Jahre, also jährlich 2.334 € (46.677 € / 20 Jahre) abgeschrieben. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil 1,5 % | 3.146 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | 7.087 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 15.352 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
|
Zwischensumme | 25.585 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 25.585 € |
| ||
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe | |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges | |
gez. | Gez. |
Hennig Keune | Sebastian Arlt |
Technischer Beigeordneter
| Beigeordneter
|
Bei finanziellen Auswirkungen: | gez. |
| Christoph Gerbersmann |
| Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
12 MB
|
