Beschlussvorlage - 0640/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung einer/ eines Verteter:in des Integrationsrates der Stadt Hagen in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB56 - Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung
- Bearbeitung:
- Jessica Randt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
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24.08.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen ist das demokratisch legitimierte Vertretungsorgan der Integrationsräte in NRW. Der Landesintegrationsrat dient der Landesregierung als kompetenter Ansprechpartner in Migrations- und Integrationsfragen. Er wird von der Landesregierung finanziell unterstützt und unterhält in Düsseldorf eine Geschäftsstelle. Die Anzahl der von den Kommunen zu entsendenden Vertretern:innen in die Mitgliederversammlung richtet sich nach der Zahl der ausländischen Einwohner der Kommunen. Hagen kann drei Delegierte sowie drei Stellvertreter entsenden. Die Delegiertenversammlung tagt einmal pro Jahr.
Die entsprechende Wahl fand bereits in der Sitzung 02/2021 des Integrationsrates der Stadt Hagen statt. Die folgenden Personen wurden als Delegierte entsandt: Hakan Severcan, Songül Uzun und Ali Göksel. Als stellvertretende Delegierte wurden Mark Krippner, Metiner Gündogan und Ali Kerim Yavuz entsandt.
Metiner Gündogan ist stellvertretendes Mitglied des Integrationsrates der Stadt Hagen. Nach der Satzung des Landesintegrationsrat NRW ist dies laut § 6 Abs. 1 nicht zulässig, siehe Auszug:
„§ 6 Mitgliederversammlung
1. Die Mitglieder werden durch ihre Delegierten vertreten, die direkt gewählte Integrationsratsmitglieder oder in den Integrationsrat entsandte Ratsmitglieder der Integrationsräte sind. Stellvertretende Mitglieder des Integrationsrates können nicht als Delegierte für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW benannt werden. Scheidet ein Delegierter aus dem Integrationsrat, den er vertritt, aus, so erlöschen seine Delegiertenrechte; an seiner Stelle benennt der Integrationsrat einen neuen Delegierten. Wird ein Integrationsrat aufgelöst oder findet keine Neuwahl statt, erlöschen die Delegiertenrechte seiner Delegierten.“
Somit muss der Integrationsrat der Stadt Hagen einen neuen stellvertretenden Delegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW entsenden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
