Beschlussvorlage - 0623/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Naturschutzbeirat nimmt die Drucksachennummer 0623/2022 zur Kenntnis und beschließt ggf. folgende Anregungen an die untere Naturschutzbehörde:

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

 

Begründung

 

Die DB Energie GmbH plant, als Energieversorger der Deutschen Bahn AG, den Neubau des zentralen Umrichterwerkes (Urw) Hagen-Lennhof (siehe Anlagen 1 - 3).

 

Es handelt sich hierbei um eine Energieversorgungsanlage, welche elektrische Energie aus dem öffentlichen 110-kV-Verteilnetz in Bahnstrom wandelt und über Freileitungen in das 110-kV-Verteilnetz der Deutschen Bahn einspeist. Derzeit befindet sich das Vorhaben in der Phase der Genehmigungsplanung.

 

Der beplante Standort liegt an der Ruhrtalstrasse. Der Neubau ist hierbei auf den Flurstücken 567 und 569 der Flur 4 in der Gemarkung Garenfeld geplant. Die betreffende Fläche („Lennhofwiese“) wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und wurde durch die Vorhabenträgerin bereits erworben. Der Baubeginn ist für das Jahr 2026 und die Inbetriebnahme für das Jahr 2027 vorgesehen.

 

Mit Hinblick auf das für das Vorhaben durchzuführende Planrechtsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch das Eisenbahnbundesamt ist die untere Naturschutzbehörde als Träger öffentlicher Belange mit Datum vom 22.06. 2022 vorab frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden und um Hinweise zur Einarbeitung in die Planung gebeten worden. Gemäß § 70 LNatSchG NRW beteiligt die untere Naturschutzbehörde den Naturschutzbeirat zum aktuellen Zeitpunkt, damit er frühzeitig Hinweise in das Verfahren einbringen kann.

 

Geplant ist die Errichtung eines Umrichterwerkes nach aktuellem Stand der Technik mit 3 Blöcken mit einer Leistung von jeweils 40 MW geplant. Weiterhin wird eine 110-kV/50-Hz-Freiluftschaltanlage, eine 110-kV/16,7-Hz-Schaltanlage, ein Leittechnikgebäude, zwei Trafostationen zur Eigenbedarfsversorgung und die entsprechenden Verkehrsflächen. Die eingezäunte Gesamtfläche des neuen Umrichterwerkes wird ca. 10.000 m² betragen. Die Zufahrt zu dem Standort ist von der Ruhrtalstraße über eine neu zu errichtende, schwerlastfähige Straßenanbindung geplant.

 

Nach Bauende wird das Werk unbesetzt betrieben und lediglich an ca. 30 Tagen im Jahr durch Instandhaltungspersonal aufgesucht. Eine Änderung des Charakters der Ruhrtalstraße ergibt sich durch Baufahrzeuge und betriebsbedingten Verkehr nicht.

 

Das Werk benötigt Freileitungsanschlüsse an das 110-kV-Drehstromnetz, als auch an die 110-kV-Bahnstromleitungen. Da die vor Ort befindliche Bahnstromleitung (BL) 475 ca. 1,2 km südlich des Standortes ein Umspannwerk der Amprion GmbH passiert, ist geplant, die Drehstromanbindung mit über das Gestänge der BL 475 zu führen. Dazu wird aus dem Umspannwerk eine Kabelanbindung über bestehende Leerrohre zu einem vorgelagerten Bahnstromleitungsmast verlegt und dort aufgeführt. Hierfür und für die Anbindungen an die zweite vor Ort befindliche Bahnstromleitung werden insgesamt 10 Masten standortgleich (bis auf 2) neu errichtet. Die notwendigen Maßnahmen finden auf einer Trassenlänge von ca.1.5 km statt (siehe Anlage 4) Anlage 4 ist in allris digital einsehbar und nicht im Postversand mitverschickt. 

 

Landschaftsplan

Die Fläche für das geplante Umrichterwerk befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans, im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet 1.2.2. „Lennhofsweide“ (südlich der Ruhr / östlich der Lenne) einschließlich der Lenneaue an der Buschmühle. Im Rahmen des Planrechtsverfahrens nach § 18 AEG durch das Eisenbahnbundesamt wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung / Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplanes vorliegen; eine eigenständige Genehmigung von den Verboten des Landschaftsplans wird aufgrund der bündelnden Wirkung des Genehmigungsverfahren nicht erteilt.

 

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Der Neubau stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar, vor allem durch Neuversiegelung von Fläche und bauzeitlicher Beeinflussung beim Mastneubau und ist mit einer Kompensationsverpflichtung verbunden. Im Rahmen der Genehmigungsplanung wird ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag durch eine Fachfirma erstellt, welcher die durch das Vorhaben bedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter untersucht und entsprechende Kompensationsmaßnamen erarbeitet. Diese werden im Rahmen der Planungen mit den zuständigen Behörden abgestimmt.

 

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Im Rahmen der weiteren Genehmigungsplanung ist ebenfalls ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes gemäß § 44 BNatSchG zu erstellen.

 

Wasser/Boden

Damit die Umrichterwerksfläche im Starkniederschlagsfall nicht von den ablaufenden Niederschlägen der Flächen zwischen Umrichterwerk und Ruhrtalstraße überflutet wird, wird umlaufend um die Umrichterwerksfläche ein Entwässerungsgraben vorgesehen, der in die Heimke einleitet. Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers der Umrichterwerksflächen ist aufgrund des anstehenden Baugrundes nicht möglich. Hierzu haben bereits Abstimmungen mit der unteren Wasserbehörde stattgefunden.

 

Weitere Gutachten/Untersuchungen

Im Rahmen der Planungen wurde eine Baugrunduntersuchung durchgeführt. Diese dient der Erkundung des anstehenden Bodens. Weiterhin erfolgte eine Analyse der vorgefundenen Böden und Einordnung gemäß LAGA. Hieraus wird der Umgang mit anfallendem Bodenaushub abgeleitet. Hierzu wird ein separates Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept erstellt.

 

 

Der Naturschutzbeirat wird erneut mit dem Vorhaben befasst, wenn die untere Naturschutzbehörde als Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert wird. Zu diesem Zeitpunkt werden dann auch die vorgenannten Gutachten vorliegen.

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Sebastian Arlt

Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.07.2022 - Naturschutzbeirat - zur Kenntnis genommen