Vorschlag zur Tagesordnung - 0624/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen ruft die Bundes- wie die Landesregierung Nordrhein-Westfalen dazu auf, alles organisatorisch und rechtlich Machbare umzusetzen, um die Region von den dramatischen Auswirkungen der länger dauernden Sperrung der Rahmedetalbrücke zu entlasten. Die betroffenen Kommunen und der Bürgerbeauftragte sind in die Planung und Umsetzung einzubinden.

 

Konkret sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

 

Der überregionale Schwerlastverkehr wird mit Ausnahme des Quell- und Zielverkehrs in der Region nach Prüfung oder Herstellung der Rechtssicherheit weiträumig umgeleitet. Dazu schlagen die Antragsteller folgende Umleitungen vor:

 

(nach Süden) in Fahrtrichtung Frankfurt ab Westhofener Kreuz über A1 A3 A4

(nach Norden) in Fahrtrichtung Dortmund ab dem Kreuz Olpe über A4 A3 A1

 

Die weiträumige Umleitung des überregionalen Schwerlastverkehrs wird ebenfalls nach Prüfung oder Herstellung der Rechtssicherheit mit einem Durchfahrtsverbot für diese Verkehre in der betroffenen Region flankiert. Dazu schlagen die Antragsteller folgende Strecken vor:

 

Auf den Bedarfsumleitungen U16 und U39 in Lüdenscheid,

auf der B54 im Volmetal zwischen Hagen und Meinerzhagen in beiden Fahrtrichtungen,

auf der B236 im Lennetal zwischen Letmathe und Werdohl in beiden Fahrtrichtungen,

auf der L528 zwischen Halver und Kierspe

auf der L561 zwischen AS Lüdenscheid-Süd und B229 in beiden Fahrtrichtungen.

 

Alternativ sollen andere Möglichkeiten geprüft und ggf. umgesetzt werden, die dazu dienen, den Schwerlast-Durchgangsverkehr zu reduzieren und zu kontrollieren. Eine Möglichkeit wäre die bereits mehrfach vorgeschlagene „Blockabfertigung“.

 

Die Bundesregierung unternimmt alles Notwendige, um Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Neubau der Rahmedetalbrücke zu beschleunigen.

 

Bundes- und Landesregierung NRW schaffen gemeinsam die notwendigen Instrumente für einen finanziellen Ausgleich der Schäden an Infrastruktur, Gebäuden und Landschaft entlang der Umleitungsstrecken, beispielsweise durch einen Sonderfonds.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

siehe Anlage

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

   

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.06.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen