Beschlussvorlage - 0616/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Entscheidung des Verwaltungsrates des Wirtschaftsbetriebes Hagen AöR (WBH) über die Änderung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates des WBH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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23.06.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebes Hagen AöR (WBH) hat in seiner Sitzung am 13.06.2022 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Verwaltungsrat beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen – die Änderung in § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat, so wie sie Gegenstand der Anlage zu dieser Vorlage ist.“
Der Wirtschaftsbetrieb Hagen bemüht sich seit Jahren intensiv um eine klimaneutrale Leistungserstellung für die Hagener Bürger. Während der Coronapandemie fand zudem ein beschleunigter Einsatz von digitaler Technik statt. Die Themen Nachhaltigkeit und der Einsatz neuer Technologien sind eng miteinander verbunden. Dieser eingeschlagene Weg soll auch zukünftig im Verwaltungsrat durch die Bereitstellung digitaler Sitzungsunterlagen fortgeführt werden. Mit der Bereitstellung von digitalen Unterlagen lassen sich die internen Prozesse beim WBH deutlich effizienter gestalten. Wesentlich ist jedoch, dass die natürlichen Umweltressourcen, wie z. B. Holz und Wasser, die für die Papierproduktion maßgeblich sind, geschont und zugleich die Feinstaubemissionen beim Papierdruck und dem anschließenden Postweg weitgehend vermieden werden können.
Für einen veränderten Umgang mit der Bereitstellung der Sitzungsunterlagen ist eine als Anlage beigefügte Anpassung der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebes in Hagen erforderlich.
Gem. § 11 Abs. 2 Nr. 12 i. V. m. § 11 Abs. 4, 2. Spiegelstrich der Kommunalunternehmenssatzung, gilt für die Änderung der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat ein Entscheidungsvorbehalt des Rates.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Christoph Gerbersmann |
Oberbürgermeister | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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76,4 kB
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