Beschlussvorlage - 0615/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidungen des Verwaltungsrates des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts, WBH hier: Entwässerungssatzung des Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR und Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben des Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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23.06.2022
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat stimmt dem Beschluss des Verwaltungsrates des Wirtschaftsbetrieb Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen (WBH), über
a) den III. Nachtrag der Satzung des Kommunalunternehmens Wirtschaftsbetrieb Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Hagen (Entwässerungssatzung), wie sie als Anlage Gegenstand der Vorlage ist und
b) den I. Nachtrag der Satzung des Kommunalunternehmens Wirtschaftsbetrieb Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Hagen, wie sie als Anlage Gegenstand der Vorlage ist, zu.
2. Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Gemäß § 11 Abs. 2 Nummer 1 der Satzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen entscheidet der Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über den Erlass und die Änderung von Satzungen im Rahmen der durch die Anstaltssatzung nach § 2 Abs. 1 übertragenen Aufgabenbereiche der öffentlichen Abwasserbeseitigung in der Stadt Hagen.
Der Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebes Hagen hat in seiner Sitzung am 13.06.2022 die Änderung der Entwässerungssatzung sowie der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Hagen wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Die Entscheidung des Verwaltungsrats unterliegt gem. § 11 Abs. 4, 1. Spiegelstrich der Satzung des WBH den Weisungen des Rates der Stadt Hagen.
Weitere Informationen sind der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Vorlage für die Verwaltungsratssitzung am 13.06.2022 und ihren Anlagen zu entnehmen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
x |
| sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x |
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz gez. Christoph Gerbersmann
Oberbürgermeister Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer
Anlagen
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1
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70,4 kB
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