Beschlussvorlage - 0551-1/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

 

1. Der aus Anlass der Vereinigung der Sparkasse HagenHerdecke mit der Sparkasse Lüdenscheid nach § 27 Abs. 3 SpkG zu schließende öffentlich-rechtliche Vertrag (Anlage 1) zwischen dem Sparkassenzweckverband HagenHerdecke (Zweckverband Sparkasse HagenHerdecke) und dem Sparkassenzweckverband der Städte Lüdenscheid und Halver sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle (Zweckverband Sparkasse Lüdenscheid) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die im Rahmen der Sparkassenvereinigung erforderliche unmittelbare Überführung des vollständigen Aufgaben- und Mitgliederbestand des Zweckverbandes Sparkasse HagenHerdecke auf den neuen Sparkassenzweckverband der Städte Hagen, Halver, Herdecke und Lüdenscheid sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Zweckverband Sparkasse HagenHerdecke gilt mit dem Zeitpunkt des Entstehens des neuen Zweckverbandes (Vereinigungsstichtag 31.08.2022) als aufgelöst.

Die Satzung des neuen Zweckverbandes wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Satzung des neuen Zweckverbandes erhält ab 31.08.2022 die aus der Anlage 2 ersichtliche Fassung.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen weist die in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen und Herdecke entsandten Vertreter an, in der Verbandsversammlung am 28.06.2022, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a) Die Sparkasse HagenHerdecke und die Sparkasse Lüdenscheid werden mit Wirkung zum 31.08.2022 (Vereinigungsstichtag) auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vereinigt. Die Vereinigung soll in der Weise stattfinden, dass die Sparkasse Lüdenscheid gemäß § 27 Abs. 1 SpkG von der Sparkasse HagenHerdecke aufgenommen wird, auf die das Vermögen der Sparkasse Lüdenscheid im Wege der Gesamtrechtnachfolge übergeht.

 

b) Dem als Entwurf beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Sparkassenzweckverband der Städte Lüdenscheid und Halver sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle (Zweckverband Sparkasse Lüdenscheid) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, den Vertrag zu schließen und ermächtigt, noch notwendigen Änderungen des Vertragsinhaltes, die nicht wesentlicher Natur sind, zuzustimmen.

 

c) Der Zweckverband Sparkasse HagenHerdecke und der Zweckverband Lüdenscheid bilden in der Weise einen neuen Zweckverband, dass ihr Aufgaben- und Mitgliederbestand unmittelbar auf den neuen Zweckverband übergeht. Der neue Zweckverband trägt den Namen „Sparkassenzweckverband der Städte Hagen, Halver, Herdecke und Lüdenscheid sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle“. Der Zweckverband Sparkasse HagenHerdecke und der Zweckverband Lüdenscheid gelten mit dem Zeitpunkt des Entstehens des neuen Zweckverbandes als aufgelöst.

 

d) Die Satzung des neuen Zweckverbandes erhält ab dem 31.08.2022 die aus der Anlage 2 ersichtliche Fassung.

 

e) Die Satzung der vereinigten Sparkasse erhält ab 31.08.2022 die aus der Anlage 3 ersichtliche Fassung.

 

3. In die Verbandsversammlung des neuen Zweckverbandes werden gewählt

 

    als Vertreter   als Stellvertreter

1. Erik O. Schulz   Christoph Gerbersmann

2. ________________________  ________________________

3. ________________________  ________________________

4. ________________________  ________________________

5. ________________________  ________________________

6. ________________________  ________________________

7. ________________________  ________________________

8. ________________________  ________________________

9. ________________________  ________________________

10. ________________________  ________________________

11. ________________________  ________________________

12. ________________________  ________________________

13. ________________________  ________________________

14. ________________________  ________________________

15. ________________________  ________________________

16. ________________________  ________________________

17. ________________________  ________________________

18. ________________________  ________________________

19. ________________________  ________________________

 

4. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse zu 1. und 2. erforderlich sind.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

In Ergänzung zur Vorlage 0551/2022 wird zum Beschluss 2. e) die Satzung der vereinigten Sparkasse mit folgenden redaktionellen Änderungen vorgelegt:

 

1. In § 1 Absatz 1 ist das erste Anführungszeichen vor das Wort „Sparkasse“ gesetzt worden.

 

2. In § 8 Satz 2 ist hinter dem Wort „Satzung“ das Wort „der“ gestrichen worden.

 

Des Weiteren wurde im Beschluss zu 2. im ersten Satz eine Korrektur vorgenommen. Das Wort „denscheid“ wurde korrigiert in „Herdecke“, da die zu beschließenden Weisungen an die Vertreter in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen und Herdecke ergehen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.06.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen