Mitteilung - 0531/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Die Verwaltung teilt mit, dass die Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für die zwei Windenergieanlagen am Rafflenbeuler Kopf (Standorte siehe Anlage) mit Bescheid vom 18.05.2022 erteilt wurde.

Dementsprechend darf abweichend von der Genehmigung vom 17.02.2022 ein anderer Anlagentyp errichtet und betrieben werden.

 

Zuvor genehmigt waren Anlagen des Typs Enercon E-126 mit 4 MW Nennleistung, einer Nabenhöhe von 135,31 m, einem Rotordurchmesser von 127 m und einer Anlagengesamthöhe von 198,81 m. Nunmehr ist die Errichtung und der Betrieb von Anlagen des Typs Enercon E-138 mit 4,2 MW Nennleistung, einer Nabenhöhe von 130,07 m und einer Anlagengesamthöhe von 199,2 m genehmigt.

 

Die Rodungsflächen ändern sich hierdurch nicht.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Sebastian Arlt

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

14.06.2022 - Umweltausschuss

Erweitern

23.06.2022 - Rat der Stadt Hagen

Erweitern

21.09.2022 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl