Beschlussvorlage - 0603/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einführung eines temporären zeitlich befristeten Zuschlags in Höhe von 1,00 je Fahrt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 04.05.2022 mit Erlass - Anlage 1 - auf die aktuellen Kraftstoffpreissteigerungen in Bezug auf das Taxigewerbe reagiert.

 

Demnach ist eine reguläre Tarifanpassung oder die Einführung eines zeitlich befristeten Zuschlags auf drei Monate zu prüfen.

 

Der Taxenvorstand hat bereits am 16.02.2022 eine reguläre Erhöhung des Beförderungsentgelts beantragt. Auch durch die kürzlich erfolgte Anhebung des Mindestlohns auf 12,00 ist dieses dringend erforderlich.

Aufgrund der in diesem Verfahren durchzuführenden Anhörungen kann dieses jedoch nicht zeitnah realisiert werden.

 

Mit Antrag vom 10.05.2022 - Anlage 3 - hat der Taxenvorstand daher zunächst um die Einführung eines temporären zeitlich befristeten Zuschlags von 1,00 je Fahrt gebeten.

 

Aus diesem Grund ist die Neufassung der Verordnung über Preise für die Beförderung von Personen in dem von der Stadt Hagen als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen Taxentarif - vom 02.12.2019 wie folgt zu ergänzen:

 

§10

 

In Umsetzung des Erlasses des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen vom 04.05.2022 wird hiermit ein zeitlich befristeter Zuschlag in Höhe von 1,00 EUR je Fahrt festgesetzt.

Diese geänderte Verordnung tritt am siebten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und drei Monate später außer Kraft.".

 

Voraussetzung ist zuvor noch eine von der Bezirksregierung zu erteilende Ausnahme vom Verbot des § 37 Abs. 1 der Verordnung für den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Sebastian Arlt

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.06.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen