Berichtsvorlage - 0563/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Zwischenbilanz des Förderprogramms "Extra Geld"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Schulausschuss
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15.06.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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23.06.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Mit Förderbescheid vom 17.08.2021 wurde durch die Bezirksregierung Arnsberg eine fachbezogene Pauschale zum „Abbau von Lernrückständen durch Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in NRW“ in Höhe von 2.284.980 € bewilligt. Gemäß Förderbescheid teilt sich dieser Betrag wie folgt auf:
1. 2.065.455 € sind für den Programmbaustein „Extra-Geld“ an öffentlichen Schulen vorgesehen.
2. 219.525 € sind für die Programmbausteine „Extra-Geld“ und „Extra-Personal“ zur Weiterleitung an die Ersatzschulträger vorgesehen. Diese Weiterleitung ist erfolgt.
In dieser Vorlage wird ausschließlich der unter 1. genannte Programmbaustein betrachtet.
In dem Bewilligungsbescheid ist die Verteilung des Gesamtbetrages vorgegeben. Dabei gibt es drei Blöcke.
1. Block: Schulbudget
Hierfür sind 30 % der bewilligten Summe, also 619.638 €, vorgegeben. Auch die Verteilung auf die einzelnen Schulen ist durch den Bescheid bereits vorgegeben. Laut Bewilligungsbescheid sind die Mittel des Schulbudgets wie folgt einzusetzen: „Von diesen Mitteln sind schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite umzusetzen wie zum Beispiel: Besuch außerschulische Lernorte; Aktivitäten, die da miteinander Lernen stärken; Anschaffung von Fördermaterialien; Anschaffung von Lizenzen für digitale Förderprogramme; Kooperation mit externen Partnern; Förderung durch „Schüler helfen Schülern“.“
Die Schulen haben auf diesen Gebieten umfangreiche Aktivitäten entwickelt.
Mit Stand 31.05.2022 wurden insgesamt 599.178,27 € verausgabt bzw. beauftragt.
2. Block: Bildungsgutscheine
Auch für die Bildungsgutscheine sind 30 % der bewilligten Summe vorgegeben. Davon ist die Hälfte der Mittel (= 309.818 €) auf Basis der Schülerzahlen auf die Schulen zu verteilen. Die zweite Hälfte kann nach eigenen Kriterien der Stadt verteilt werden. Seitens der Verwaltung wurde dieser frei verfügbare Betrag zur Hälfte (= 154.900 €) auf die einzelnen Schulen nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler verteilt. Ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 29.723 € wurde mit Hilfe des Schulsozialindexes zusätzlich auf die Schulen verteilt. Für die Förderschulen wurde der Gesamtbetrag der Bildungsgutscheine zur Verfügung gestellt. Das restliche Budget in Höhe von 120.637 € ist frei verfügbar und wird bei eventuellen Mehrbedarfen eingesetzt.
Der Etat pro Bildungsgutschein beläuft sich auf 200 €. Die Abrechnung der Bildungsträger erfolgt nach den durchgeführten Stunden; pro Stunde werden 20 € vergütet.
Mit Stand 31.05.2022 wurden für 1.337 Stunden insgesamt 26.740 € ausgegeben.
3. Block: Schulträgerbudget
Die restlichen Mittel in Höhe von 40 % (= 826.182 €) werden als Schulträgerbudget verwendet. Zitat aus dem Förderbescheid: „Dieses dient der Sicherung und Schaffung ggf. auch schulübergreifender lokaler und regionaler Angebote zur Aufarbeitung von fachlichen und psychosozialen Lernrückständen und Aufholbedarfen in Kooperation mit externen Bildungsanbietern. Diese können z. B. als fachliche Förderangebote in Kleingruppen, als zusätzliche Bewegungsangebote oder als Angebote aus dem Bereich der kulturellen Bildung an einzelnen Schulen oder schulübergreifend stattfinden.“
Aus dem Schulträgerbudget wurden bisher im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen finanziert:
In Ergänzung der, ebenfalls durch Fördermittel finanzierten, Maßnahmen des Fachbereichs „Jugend und Soziales“ trägt der Fachbereich Bildung aus „Extra-Geld“ einen Teil der Kosten für Stundenaufstockungen im Bereich Schulsozialarbeit, da sich die Pandemie sehr negativ auf das soziale Miteinander unter den Kindern und Jugendlichen ausgewirkt hat und der Unterstützungsbedarf in den Schulen entsprechend hoch ist. Vor diesem Hintergrund wurde auch die Finanzierung von Angeboten der psychologischen Beratungsstelle „Rat am Ring“ übernommen. Die Beratungsstelle bietet sechs niederschwellige, präventive Gruppenangebote an, die von psychologischen und pädagogisch ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden.
Im Bereich der Bewegungsförderung konnte der Fachbereich Bildung an die Kooperation mit Phoenix e. V. anknüpfen, die sich bereits im Kontext des Förderprogramms „Extra-Zeit“ bewährt hat. Im Rahmen von „Extra-Geld“ unterstützt der Verein die Schwimmbegleitung an acht Grundschulen und einem Gymnasium.
Im Bereich der kulturellen Bildung wird ein Kooperations- und Aktionspaket mit dem LUTZ Hagen und dem Philharmonischen Orchester geschnürt und durch „Extra- Geld“ finanziert. In Planung sind unterschiedliche Formate zum Zuschauen, Zuhören und Selbst-kreativ-werden, bei denen sowohl die Entstehung als auch die Aufführung von Musik und Theater ganz nah miterlebt werden können. Vom Proben-, Konzert oder Vorstellungsbesuch über interaktive Open-Air-Formate bis hin zu Workshops mit unterschiedlichen Schwerpunkten in den Bereichen Musik, Spiel und Bewegung wird es zahlreiche Möglichkeiten für alle Alters- und Interessensbereiche geben.
Integration ist auch ein wichtiges Stichwort für ein weiteres kulturelles Projekt, den „Flashmob“. Dabei handelt es sich um ein niederschwelliges Angebot, das das Netzwerk „Schulen im Team“ gemeinsam mit dem „Bildungsnetzwerk Hagen" initiiert hat. Hinter dem Projekt „Flashmob“ steckt zunächst die Idee, einen „Schulsong für Hagener Schülerinnen und Schüler“ zu entwickeln, der von Siegfried Bemm (Woodhousestudio Hagen) produziert werden soll. Steht der Song, wird Mona Stöcker (MStage) einen Tanz zu diesem entwickeln, welcher von allen Hagener Schulen zum Schuljahresabschluss getanzt werden kann/soll. Ergänzend dazu ist für das kommende Schuljahr die mediale Umsetzung des „Flashmobs“ angedacht. Geplant ist ein Zusammenschnitt von Sequenzen einzelner Schulvideos, technisch unterstützt von den Medienpädagogen und -pädagoginnen des Jugendrings Hagen e.V..
Auf die Schulen wurden unmittelbar 60 % des Gesamtbetrages (= 495.709 €) verteilt, der Rest wird für die oben beschriebenen schulübergreifenden Maßnahmen verwendet.
Mit Stand 31.05.2022 wurden bisher insgesamt 35.065,68 € durch die Schulen unmittelbar verausgabt bzw. beauftragt. Ferner steht dem Fachbereich Jugend und Soziales ein Betrag in Höhe von insgesamt 227.855 € zur Verfügung. Davon sind 202.485 € für Schulsozialarbeit sowie für Honorare für pädagogische Angebote und 25.370 € für die Durchführung gruppentherapeutischer Angebote vorgesehen. Für die Zusammenarbeit mit dem Lutz sind 50.000 € und für den Flashmob 8.330 € geplant.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
