Beschlussvorlage - 0551/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

 

1. Der aus Anlass der Vereinigung der Sparkasse HagenHerdecke mit der Sparkasse Lüdenscheid nach § 27 Abs. 3 SpkG zu schließende öffentlich-rechtliche Vertrag (Anlage 1) zwischen dem Sparkassenzweckverband HagenHerdecke (Zweckverband Sparkasse HagenHerdecke) und dem Sparkassenzweckverband der Städte Lüdenscheid und Halver sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle (Zweckverband Sparkasse Lüdenscheid) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die im Rahmen der Sparkassenvereinigung erforderliche unmittelbare Überführung des vollständigen Aufgaben- und Mitgliederbestand des Zweckverbandes Sparkasse HagenHerdecke auf den neuen Sparkassenzweckverband der Städte Hagen, Halver, Herdecke und Lüdenscheid sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Zweckverband Sparkasse HagenHerdecke gilt mit dem Zeitpunkt des Entstehens des neuen Zweckverbandes (Vereinigungsstichtag 31.08.2022) als aufgelöst.

Die Satzung des neuen Zweckverbandes wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Satzung des neuen Zweckverbandes erhält ab 31.08.2022 die aus der Anlage 2 ersichtliche Fassung.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen weist die in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen und Lüdenscheid entsandten Vertreter an, in der Verbandsversammlung am 28.06.2022, folgende Beschlüsse zu fassen:

a) Die Sparkasse HagenHerdecke und die Sparkasse Lüdenscheid werden mit Wirkung zum 31.08.2022 (Vereinigungsstichtag) auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vereinigt. Die Vereinigung soll in der Weise stattfinden, dass die Sparkasse Lüdenscheid gemäß § 27 Abs. 1 SpkG von der Sparkasse HagenHerdecke aufgenommen wird, auf die das Vermögen der Sparkasse Lüdenscheid im Wege der Gesamtrechtnachfolge übergeht.

 

b) Dem als Entwurf beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Sparkassenzweckverband der Städte Lüdenscheid und Halver sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle (Zweckverband Sparkasse Lüdenscheid) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, den Vertrag zu schließen und ermächtigt, noch notwendigen Änderungen des Vertragsinhaltes, die nicht wesentlicher Natur sind, zuzustimmen.

 

c) Der Zweckverband Sparkasse HagenHerdecke und der Zweckverband Lüdenscheid bilden in der Weise einen neuen Zweckverband, dass ihr Aufgaben- und Mitgliederbestand unmittelbar auf den neuen Zweckverband übergeht. Der neue Zweckverband trägt den Namen „Sparkassenzweckverband der Städte Hagen, Halver, Herdecke und Lüdenscheid sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle“. Der Zweckverband Sparkasse HagenHerdecke und der Zweckverband Lüdenscheid gelten mit dem Zeitpunkt des Entstehens des neuen Zweckverbandes als aufgelöst.

 

d) Die Satzung des neuen Zweckverbandes erhält ab dem 31.08.2022 die aus der Anlage 2 ersichtliche Fassung.

 

e) Die Satzung der vereinigten Sparkasse erhält ab 31.08.2022 die aus der Anlage 3 ersichtliche Fassung.

 

3. In die Verbandsversammlung des neuen Zweckverbandes werden gewählt

 

    als Vertreter als Stellvertreter

1. Erik O. Schulz Christoph Gerbersmann

2. ________________________ ________________________

3. ________________________ ________________________

4. ________________________ ________________________

5. ________________________ ________________________

6. ________________________ ________________________

7. ________________________ ________________________

8. ________________________ ________________________

9. ________________________ ________________________

10. ________________________ ________________________

11. ________________________ ________________________

12. ________________________ ________________________

13. ________________________ ________________________

14. ________________________ ________________________

15. ________________________ ________________________

16. ________________________ ________________________

17. ________________________ ________________________

18. ________________________ ________________________

19. ________________________ ________________________

 

4. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlusse zu 1. und 2. erforderlich sind.

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die nachfolgenden Ausführungen dieser Kurzfassung, sowie der Punkte 1. und 2. der Begründung, sind dem Beteiligungscontrolling der Stadt Hagen seitens der Sparkasse HagenHerdecke zur Verfügung gestellt worden.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke hat in seiner Sitzung am 01.02.2022 den Vorstand beauftragt, in Sondierungs- und Anbahnungsgespräche mit der Sparkasse Lüdenscheid zum Zwecke eines Zusammenschlusses der beiden Sparkassen zu treten. Es wurde eine Verhandlungskommission gebildet, der folgende Personen angehörten:

 

HagenHerdecke: Frau Bürgermeisterin Dr. Katja Strauss-Köster, Herr Oberbürgermeister Erik O. Schulz, Herr Jörg Klepper (Vorsitzender des Verwaltungsrates), Herr Claus Rudel und Herr Jörg Fritzsche.

 

denscheid: Herr Bürgermeister Sebastian Wagemeyer, Herr Bürgermeister Michael Brosch, Herr Bürgermeister Jörg Schönenberg, Herr Bürgermeister Uwe Schmalenbach, Herr Oliver Fröhling (Vorsitzender des Verwaltungsrates).

 

Die Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse HagenHerdecke, Frank Walter, und der Sparkasse Lüdenscheid, Markus Hacke, haben beratend an den Gesprächen der Verhandlungskommission teilgenommen.

 

In insgesamt vier Terminen der Verhandlungskommission wurde über die Ausgestaltung der Eckpunkte des Zusammenschlusses Einigkeit erzielt. Anhand der Verhandlungsergebnisse wurden Entwürfe des öffentlich-rechtlichen Vertrages, einer Satzung für den neuen Zweckverband und einer Sparkassensatzung erstellt (vgl. Anlage 1 bis 3).

 

Gemäß § 27 Abs. 1 S. 1 SpkG NRW ist die geplante Vereinigung der Sparkassen von den Vertretungen der Träger (Zweckverbandsversammlungen) zu beschließen. Gemäß § 22 Abs. 2 S. 1 GkG NRW ist der geplante Zusammenschluss der bisherigen Sparkassenzweckverbände durch die Verbandsversammlungen der bisherigen Sparkassenzweckverbände zu beschließen und bedarf der Genehmigung der kommunalen Aufsichtsbehörde. Die Verwaltungsräte beider Sparkassen wurden am 19.05.2022 (HagenHerdecke) und 24.05.2022 (Lüdenscheid) angehört und haben den Zusammenschluss empfohlen. Die neue Sparkasse soll den Namen „Sparkasse an Volme und Ruhr, Zweckverbandssparkasse der Städte Hagen, Halver, Herdecke, Lüdenscheid sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle“ bekommen.

 


 

Begründung

 

1. Ausgangslage

 

a) Rahmenbedingungen

 

Deutsche Regionalbanken befinden sich aktuell in einem herausfordernden Marktumfeld. Auf der einen Seite setzen das andauernde Niedrigzinsniveau und die hohen regulatorischen Anforderungen die betriebswirtschaftliche Lage der Institute teilweise erheblich unter Druck. Auf der anderen Seite gehen mit der anhaltenden Digitalisierung, den Erfordernissen der Transformation zur Nachhaltigkeit sowie dem demografischen Wandel ein verändertes Kundenverhalten und neue Kundenerwartungen einher. Hinzu kommt die aktuelle COVID-19-Pandemie, deren längerfristige Auswirkungen auf die Regionalbanken derzeit zwar noch ungewiss sind, aber die Ergebnissituation der Häuser womöglich zusätzlich belasten werden. Abschließend stellt auch der unerwartete Ukrainekonflikt die Banken vor Unsicherheit, auch wenn bislang noch keine negativen Auswirkungen zu spüren sind.

 

Sparkassen als Finanzierungspartner der mittelständischen Wirtschaft und Finanzierungsbegleiter von Privatkunden sind insbesondere gefordert.

 

Zusammengefasst werden die dargestellten Herausforderungen einen unmittelbaren Druck auf die betriebswirtschaftliche Situation der beiden Sparkassen ausüben. Aus ähnlichen Gründen hat eine Vielzahl von Sparkassen in den letzten Jahren eine Fusion als strategische Option in Betracht gezogen bzw. vollzogen; seit 1990 hat sich die Anzahl der Sparkassen mehr als halbiert. Mit Blick nach vorne ist von einer weiteren Konsolidierung des Sektors auszugehen; eine Reihe von Instituten befindet sich schon heute in konkreten Fusionsverhandlungen.

 

b) Vergleich der Sparkassen 2019 bis 2021

 

Die Sparkasse HagenHerdecke und die Sparkasse Lüdenscheid sind beide Mitglieder des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL). Mit einer durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS) von ca. 3,7 Mrd. EUR per 2021 belegte die Sparkasse HagenHerdecke den 12. Rang im DBS-Ranking der 56 SVWL-Sparkassen. Die Sparkasse Lüdenscheid lag mit einer DBS von ca. 2,3 Mrd. EUR per 2021 auf Platz 20. Die Fusionssparkasse würde mit einer durchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 6,0 Mrd. EUR (gemessen an den 2021er-Zahlen) den 8. Platz im DBS-Ranking der SVWL-Sparkassen belegen.

 

Die Geschäftsgebiete der beiden Institute befinden sich geografisch im zentralen Teil des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe und grenzen aneinander, was gem. § 27 Abs. 1 SpkG NRW eine der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss darstellt.

 

Die Bilanz der Sparkasse HagenHerdecke zeigt per Ende 2021 ein annähernd ausgeglichenes Verhältnis von Kundenverbindlichkeiten und Kundeneinlagen. Die Kundenkredite betragen 2,45 Mrd. EUR, was 66 % der Aktiva entspricht. Demgegenüber stehen Kundeneinlagen i. H. v. 2,554 Mrd. EUR (69 % der Passiva), so dass sich ein leichter Passivüberhang von ca. 104 Mio. EUR ergibt. Bei der Sparkasse Lüdenscheid bestehen Kundeneinlagen von ca. 1,836 Mrd. EUR (79 % der Passiva) und Kundenkredite von ca. 1,286 Mrd. EUR (55 % der Aktiva). Somit ergibt sich ein deutlicher Passivüberhang in Höhe von 550 Mio. EUR.

 

Das bilanzielle Eigenkapital der Sparkasse HagenHerdecke beläuft sich auf 502 Mio. EUR und beträgt damit ca. 13 % (SVWL 2020: 11,8 %). Die Sparkasse Lüdenscheid verfügt per Ende 2021 über ein bilanzielles Eigenkapital in Höhe von 264 Mio. EUR (11 %).

 

Beide Sparkassen haben ihre durchschnittliche Bilanzsumme (DBS) in den Jahren 2019 bis 2021 gesteigert. Während bei der Sparkasse HagenHerdecke mit 14,5 % ein starker Anstieg zu verzeichnen war, wuchs die DBS der Sparkasse Lüdenscheid um 10,6 %.

 

Insgesamt war die Ertragsentwicklung der Sparkassen HagenHerdecke und Lüdenscheid in Relation zur DBS im Zeitraum von 2019 bis 2021 rückläufig. Beide Institute bewegen sich damit auf Verbandsniveau und folgen dem grundsätzlichen Trend. Positiv hervorzuheben ist, dass der Provisionsüberschuss absolut betrachtet in beiden Häusern in den Jahren 2019 bis 2021 gesteigert werden konnte.

 

Blickt man auf den Verlauf der Kosten in Relation zur DBS, so ist dieser in der Sparkasse HagenHerdecke und auch in der Sparkasse Lüdenscheid durch eine rückläufige Entwicklung gekennzeichnet. Absolut konnten beide Sparkassen zwischen 2019 und 2021 Kostensenkungen verzeichnen (Sparkasse HagenHerdecke von 48,9 Mio. EUR auf 47,5 Mio. EUR; Sparkasse Lüdenscheid von 33,8 Mio. EUR auf 32,0 Mio. EUR).

 

Die beschriebenen Entwicklungen beider Sparkassen spiegeln sich in der Betrachtung des Kosten-Ertrags-Verhältnisses (Cost-Income-Ratio (CIR)) wider. Bei sowohl rückläufigen Kosten als auch Erträgen verbesserte sich die CIR der Sparkasse HagenHerdecke um 5,2 Prozentpunkte und sank auf 55,4 % in 2021. Die Sparkasse Lüdenscheid verzeichnete eine Verschlechterung der CIR. Die CIR stieg im Betrachtungszeitraum erkennbar um 4,1 Prozentpunkte auf 70,3 %. Im Vergleich hierzu veränderte sich der Verbandsdurchschnitt der CIR nur geringfügig und sank um 0,2 Prozentpunkte auf 63,8 %.

 

Das Betriebsergebnis vor Bewertung der Sparkasse HagenHerdecke lag in 2021 mit 1,03 % der DBS (SVWL: 0,81 % der DBS) 5 Basispunkte über dem Wert des Jahres 2019. Das Betriebsergebnis vor Bewertung der Sparkasse Lüdenscheid verringerte sich im gleichen Zeitraum und sank um 24 Basispunkte auf 0,58 % der DBS.

 

c) Mittelfristplanung bis 2026

 

Die Sparkasse HagenHerdecke plant von 2022 bis 2026 mit einem Rückgang der DBS von insgesamt 95 Mio. EUR bzw. -2,47 % auf 3,8 Mrd. EUR. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsphase sinkt der Zinsüberschuss in diesem Zeitraum weiter. Gleichzeitig steigt der Provisionsüberschuss und kompensiert somit den Rückgang des Zinsüberschusses zumindest teilweise.

 

Die insgesamt leicht ansteigenden Verwaltungsaufwände (Personal- und Sachkosten) im Zeitraum von 2022 bis 2026 führen in Kombination mit dem Rückgang des Zinsüberschusses sowie der Entwicklung des Provisionsüberschusses zu einem Rückgang des Betriebsergebnisses vor Bewertung. Die CIR verschlechtert sich aus den vorgenannten Gründen.

 

Die Sparkasse Lüdenscheid geht gemäß Mittelfristplanung zwischen 2022 und 2026 von einem Wachstum der DBS von 139,9 Mio. EUR bzw. 6,0 % auf insgesamt 2,4814 Mrd. EUR in 2026 aus. Der geplante Zinsüberschuss steigt ebenso wie der geplante Provisionsüberschuss an.

 

Der geplante Anstieg der Verwaltungsaufwände ist deutlich geringer als die Steigerung der Zins- und Provisionserträge, was im Ergebnis zu einem steigenden Betriebsergebnis vor Bewertung führt und in Folge dessen zu einer verringerten CIR.

 

d) Qualitativer Mehrwert einer Fusion

 

Aus Sicht der Kunden: Durch eine Fusion und eine dauerhaft solide betriebswirtschaftliche Basis des Instituts kann die Sicherstellung der Finanzdienstleistungen vor Ort und digital mit qualifiziertem Personal gewährleistet werden. Auf Basis der künftigen Eigenkapitalsituation der Fusionssparkasse ergeben sich Wachstumschancen im Kreditgeschäft, welche eine stabile Kreditversorgung und auch die langfristige Begleitung des expandierenden Mittelstands sicherstellen. Auch ergeben sich aus der Fusion für beide Partner gute Möglichkeiten zum Ausbau des Produkt- und Dienstleistungsangebots durch gegenseitiges Lernen von bewährten Ansätzen.

 

Aus Sicht der Mitarbeitenden: Für die Mitarbeitenden entsteht durch die Fusion ein größerer, zukunftsfähiger und wirtschaftlich stabiler Arbeitgeber. Ein solch attraktiver Arbeitgeber sichert Arbeitsplätze und schafft neue Karriereperspektiven in einem größeren, aber auch weiterhin lokal verankerten Institut in der Region. Die gemeinsame Sparkasse kann ihre Zukunft als eigenständige Sparkasse selbst gestalten. Zudem ermöglicht der Zusammenschluss der Institute auch darüber hinaus einen erhöhten Grad an flexiblen Einsatzmöglichkeiten. Aufgrund der neuen Größe bieten sich darüber hinaus verbesserte Qualifizierungsmöglichkeiten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Sparkassen sind sich bewusst, dass die Mitarbeitenden auch in Zukunft die entscheidende Ressource darstellen.

 

Aus Sicht der Region und der Träger: Durch die Fusion entsteht eine leistungsfähige Sparkasse, die für die künftigen Herausforderungen gewappnet ist und die Region dauerhaft fördert, sodass die langfristige Sicherstellung des öffentlichen Versorgungsauftrags gewährleistet ist. Die Fusion schafft eine lokal verankerte Sparkasse mit Bezug zu einem einheitlichen Wirtschaftsraum. Zudem ergibt sich eine regional sinnvolle Ergänzung des Geschäftsgebiets. Dabei weist die Fusionssparkasse eine regionale Identität auf und ist ein verlässlicher Partner für alle Kundengruppen.

 

Ein deutlicher Nutzen für die Region liegt darin, dass bei Eintritt der geplanten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Stabilisierung der Sozialbilanz (Gewerbesteuer, Ausschüttungen, Spenden, Sponsoringaktivitäten) sichergestellt werden kann und zugleich attraktive Arbeitsplätze erhalten bleiben, sodass Löhne und Kaufkraft in der Region gesichert sind. Darüber hinaus führt der Zusammenschluss zu einer Verbesserung der Positionierung der Sparkasse im Wettbewerb um Kunden und Fachkräfte sowie zu einer langfristigen Sicherung der Kreditversorgung der regionalen Wirtschaft. Es wird weiterhin eine intensive Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Sparkasse erfolgen. Die Träger sind partnerschaftlich an der gemeinsamen Sparkasse beteiligt.

 

Aus Sicht der Sparkasse: Die Bündelung der Stärken beider Sparkassen bildet die Basis für die Hebung der im gesamten Geschäftsgebiet vorhandenen Potenziale. Durch die Realisierung von Synergiepotenzialen und gegenseitigen Lerneffekten wird in der Mittel- bis Langfristperspektive eine Stabilisierung der betriebswirtschaftlichen Basis gegenüber der Summe der Einzelinstitute erreicht. Ein weiterer positiver Effekt ist die bessere Risikodiversifikation im Kreditgeschäft und im Bereich der Eigenanlagen sowie eine nachhaltig solide Eigenkapitalbasis.

 

Aufgrund des Größensprungs entstehen Effizienz- und Ergebnispotenziale, deren Hebung die Grundlage zur besseren Bewältigung der Investitionen in der Zukunft darstellt insbesondere in die digitale Transformation, aber auch in die zunehmenden Anforderungen seitens der Regulatorik. Hinzu kommt, dass eine Bündelung der Innovationskraft aus beiden Sparkassen und die gegenseitigen Lerneffekte die Weiterentwicklung beschleunigt.

 

Des Weiteren erhöht die Fusionssparkasse die Attraktivität als Arbeitgeber und steigert damit die Bindung von Leistungsträgern sowie die Chancen bei der Gewinnung potenzialstarker Mitarbeitenden für beide Fusionspartner.

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Fusion bei konsequenter Umsetzung relevante Mehrwerte für Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die Region und die Träger sowie die Fusionssparkasse mit sich bringen wird.

 

e) Quantitativer Fusionsnutzen

 

Neben dem qualitativen Nutzen weist der Zusammenschluss der beiden Sparkassen aufgrund der Realisierung von Ertrags- und Kostensynergien auch einen signifikant positiven quantitativen Nutzen auf. Durch die erhöhte Marktdurchdringung der Geschäftsgebiete, die Hebung offener Ertragspotenziale im Provisionsgeschäft und durch den gegenseitigen Wissenstransfer sind in der Fusionssparkasse deutliche betriebswirtschaftliche Mehrwerte zu generieren. Gleichzeitig ergeben sich Möglichkeiten für Kosteneinsparungen durch Größeneffekte. Den einmaligen fusionsbedingten Kosten im Zeitraum von 2022 bis 2026 stehen signifikante Ertragszuwächse und Kostensenkungen gegenüber. Schon ab 2024 führt die Fusion zu einem höheren Betriebsergebnis vor und nach Bewertung sowie zu einer Verbesserung der CIR. Die Förderung der Region durch Gewerbesteuerzahlungen und gesellschaftliches Engagement kann damit nachhaltig sichergestellt und gestärkt werden.

 

Die von den Sparkassen HagenHerdecke und Lüdenscheid beauftragte Unternehmensberatung zeb hat auf Grundlage der Mittelfristplanungen der beiden Häuser den Fusionsnutzen quantifiziert.

 

In Summe führen die Effekte Fusionskosten, Synergiepotenziale bei Personal- und Sachkosten sowie Ertragspotenziale im Provisionsgeschäft ab dem Jahr 2024 zu einem kontinuierlich bis 2026 ansteigenden positiven Fusionsnutzen. In 2022 und 2023 ist der Fusionsnutzen zuchst negativ, da hier ein erheblicher Teil der einmaligen Fusionskosten (u. a. technische Zusammenführung, Grunderwerbsteuer, Umzüge) anfällt und die Kosten- und Ertragssynergien erst in den Folgejahren sukzessive ihre volle Wirkung entfalten. Ab 2026 reflektiert die Planung die vollständigen Fusionssynergien i. H. v. 8,7 Mio. EUR p. a. (vor Steuern). Der kumulierte Fusionsnutzen unter Berücksichtigung der Fusionskosten über den Zeitraum 2022 bis 2026 beträgt ca. 15 Mio. EUR und ist somit deutlich positiv.

 

f) Weitere Aspekte

 

Neben dem oben beschriebenen qualitativen und quantitativen Fusionsnutzen ergeben sich durch die Zusammenführung der Eigenanlagen (Depot A) und des Kundenkreditportfolios weitere positive Effekte dergestalt, dass durch eine Optimierung des Depot A Zusatzerträge generiert werden können und dass die Struktur des gesamten Kreditportfolios eine bessere Risikostreuung erfährt.

 

g) Risiken einer Fusion

 

Neben marktbedingten Abweichungen bei den unterstellten Planungsprämissen sind als Hauptrisiken mögliche technische Implikationen der Zusammenführung der Häuser sowie auch das Zusammenwachsen der Unternehmenskulturen zu nennen.

 

2. Fazit

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass neben einer betriebswirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit die Fusion der Sparkasse HagenHerdecke und der Sparkasse Lüdenscheid einen Mehrwert für alle wesentlichen Interessengruppen (Kunden, Mitarbeitende, Region und Träger sowie die Sparkassen selbst) schaffen kann. Es wird eine nachhaltig leistungsstärkere Sparkasse entstehen, die für die Herausforderungen der Zukunft besser gewappnet ist und die nachhaltige betriebswirtschaftliche Stabilität auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie, von Niedrigzinsen, Digitalisierung und regulatorischem Druck gewährleistet.

 

 

 

3. Zweckverbandsversammlung

 

Organe des neuen Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen, Halver, Herdecke und Lüdenscheid sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher.

 

Die Verbandsversammlung besteht gemäß § 4 der Zweckversandsatzung aus 35 Vertreterinnen und Vertretern der Verbandsmitglieder. Davon entsenden

 

  • die Stadt Hagen 19 Vertreter,
  • die Stadt Lüdenscheid 7 Vertreter,
  • die Stadt Herdecke 4 Vertreter,
  • die Stadt Halver 2 Vertreter,
  • die Gemeinde Schalksmühle 2 Vertreter und
  • die Gemeinde Herscheid 1 Vertreter.

 

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Vertretungen der Verbandsmitglieder für die Dauer ihrer Wahlperiode aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften der Verbandsmitglieder bestellt. In gleicher Weise ist für jedes Mitglied der Verbandsversammlung eine stellvertretungsberechtige Person zu bestellen, die bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt.

 

Der Verbandsversammlung dürfen gemäß § 5 der Zweckverbandsatzung nicht angehören:

 

a) Dienstkräfte der Sparkasse.

b) Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertreterversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte, Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen, oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig sind oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Trägerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und der mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbund stehenden Unternehmen.

c) Beschäftigte der Steuerbehörden, der Deutschen Postbank AG, der Deutschen Post AG.

d) Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien.

e) Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren rechtshängig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt waren oder noch sind.

 

Gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit, sowie § 4 Abs. 2 der zu verabschiedenden Zweckverbandssatzung, muss der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person aus dem Kreis der Bediensteten in die Verbandsversammlung entsandt werden. Die weiteren 18 Vertreter der Stadt Hagen in der Verbandsversammlung werden unter Anwendung des in § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW dargestellten Zählverfahrens nach Hare/Niemeyer ermittelt.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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09.06.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

 

1. Der aus Anlass der Vereinigung der Sparkasse HagenHerdecke mit der Sparkasse Lüdenscheid nach § 27 Abs. 3 SpkG zu schließende öffentlich-rechtliche Vertrag (Anlage 1) zwischen dem Sparkassenzweckverband HagenHerdecke (Zweckverband Sparkasse HagenHerdecke) und dem Sparkassenzweckverband der Städte Lüdenscheid und Halver sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle (Zweckverband Sparkasse Lüdenscheid) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die im Rahmen der Sparkassenvereinigung erforderliche unmittelbare Überführung des vollständigen Aufgaben- und Mitgliederbestand des Zweckverbandes Sparkasse HagenHerdecke auf den neuen Sparkassenzweckverband der Städte Hagen, Halver, Herdecke und Lüdenscheid sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Zweckverband Sparkasse HagenHerdecke gilt mit dem Zeitpunkt des Entstehens des neuen Zweckverbandes (Vereinigungsstichtag 31.08.2022) als aufgelöst.

Die Satzung des neuen Zweckverbandes wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Satzung des neuen Zweckverbandes erhält ab 31.08.2022 die aus der Anlage 2 ersichtliche Fassung.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen weist die in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen und Herdecke entsandten Vertreter an, in der Verbandsversammlung am 28.06.2022, folgende Beschlüsse zu fassen:

a) Die Sparkasse HagenHerdecke und die Sparkasse Lüdenscheid werden mit Wirkung zum 31.08.2022 (Vereinigungsstichtag) auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vereinigt. Die Vereinigung soll in der Weise stattfinden, dass die Sparkasse Lüdenscheid gemäß § 27 Abs. 1 SpkG von der Sparkasse HagenHerdecke aufgenommen wird, auf die das Vermögen der Sparkasse Lüdenscheid im Wege der Gesamtrechtnachfolge übergeht.

 

b) Dem als Entwurf beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Sparkassenzweckverband der Städte Lüdenscheid und Halver sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle (Zweckverband Sparkasse Lüdenscheid) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, den Vertrag zu schließen und ermächtigt, noch notwendigen Änderungen des Vertragsinhaltes, die nicht wesentlicher Natur sind, zuzustimmen.

 

c) Der Zweckverband Sparkasse HagenHerdecke und der Zweckverband Lüdenscheid bilden in der Weise einen neuen Zweckverband, dass ihr Aufgaben- und Mitgliederbestand unmittelbar auf den neuen Zweckverband übergeht. Der neue Zweckverband trägt den Namen „Sparkassenzweckverband der Städte Hagen, Halver, Herdecke und Lüdenscheid sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle“. Der Zweckverband Sparkasse HagenHerdecke und der Zweckverband Lüdenscheid gelten mit dem Zeitpunkt des Entstehens des neuen Zweckverbandes als aufgelöst.

 

d) Die Satzung des neuen Zweckverbandes erhält ab dem 31.08.2022 die aus der Anlage 2 ersichtliche Fassung.

 

e) Die Satzung der vereinigten Sparkasse erhält ab 31.08.2022 die aus der Anlage 3 ersichtliche Fassung.

 

3. In die Verbandsversammlung des neuen Zweckverbandes werden gewählt

 

    als Vertreter als Stellvertreter

1. Erik O. Schulz Christoph Gerbersmann

2. ________________________ ________________________

3. ________________________ ________________________

4. ________________________ ________________________

5. ________________________ ________________________

6. ________________________ ________________________

7. ________________________ ________________________

8. ________________________ ________________________

9. ________________________ ________________________

10. ________________________ ________________________

11. ________________________ ________________________

12. ________________________ ________________________

13. ________________________ ________________________

14. ________________________ ________________________

15. ________________________ ________________________

16. ________________________ ________________________

17. ________________________ ________________________

18. ________________________ ________________________

19. ________________________ ________________________

 

4. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlusse zu 1. und 2. erforderlich sind.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

1

 

FDP

1

 

 

Die Linke

 

1

 

HAK

1

 

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

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23.06.2022 - Rat der Stadt Hagen