Beschlussvorlage - 0540/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Unterstützung bei der Baukostenfinanzierung zum Ausbau der ev. Kindertageseinrichtung "In der Welle"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.06.2022
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Anhörung
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14.06.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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23.06.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Fehlbedarf an Kinderbetreuungsplätzen in Eilpe kann durch den Anbau von zwei Gruppen an die ev. Kindertageseinrichtung „In der Welle“ zumindest teilweise verringert werden. Hierzu soll das Landesförderprogramm zur Baukostenfinanzierung in Anspruch genommen werden. Die ev. Kirchengemeinde Eilpe sieht sich jedoch nicht in der Lage den 10 %-igen Eigenanteil in Höhe von 141.900 € aufzubringen. Alternativ würde die Einrichtung an einen Investor verkauft, was für die Stadt Hagen Mietkostenzuschüsse in Höhe von 1.524.949 € zur Folge hätte. Der Verwaltungs-vorstand der Stadt Hagen hat sich mit Beschluss vom 10.05.2022 daher für die einmalige Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 141.900 € ausgesprochen. Aus der jetzigen Entscheidung ist kein Anspruch für zukünftige Projekte abzuleiten, vielmehr ist jeweils im Einzelfall zu entscheiden.
Begründung
In den letzten fünf Jahren ist es der Verwaltung nicht gelungen auf kommunalen Grundstücken oder durch den Ankauf privater Grundstücke die in Eilpe dringend benötigten Kinderbetreuungsplätze zu schaffen.
Der Sozialraum Eilpe gehört zu den Sozialräumen mit besonderem Handlungsbedarf mit einem Anteil von Kindern unter sechs Jahren mit Migrationshintergrund in Höhe von 68 % und weiterhin steigender Tendenz. Hintergrund ist, dass der Sozialraum seit 2015 zu den Zuzugsgebieten, insbesondere von EU2- Bürgern gehört.
Die seitdem ansteigenden Kinderzahlen führten zu einer massiven Unterversorgung des Sozialraums mit Kinderbetreuungsplätzen, was bereits 2019 im Aktionsplan Kindertagesbetreuung beschrieben wurde. Ohne den vorherigen Besuch einer Kindertageseinrichtung ist die Schullaufbahn für die zugewanderten Kinder ohne Sprachkenntnisse von vornherein jedoch ungleich schwieriger und endet vielfach auf einer Förderschule oder ohne Abschluss.
Die Unterversorgung mit Kinderbetreuungsplätzen, die Ausbaumaßnahmen zur Behebung dieses Mangels und auch die Zuwanderung sind regelmäßige Themen im Jugendhilfeausschuss.
Die ev. Kirchengemeinde Eilpe sieht nun die Möglichkeit ihre Kindertageseinrichtung „In der Welle“ durch den Anbau von zwei Gruppen (43 Plätze) zu erweitern. Die Baukosten belaufen sich laut Kostenplan des Architekten auf insgesamt 1.741.631 €. Die Kirchengemeinde beabsichtigt Fördermittel des Landes in Anspruch zu nehmen. Der Fördermittelantrag für die neu geschaffenen Plätze beläuft sich auf 1.419.000 € Brutto. Hiervon muss die Kirchengemeinde einen Eigenanteil von 10 % (141.900 €) erbringen. Dieser Eigenanteil ist nach Aussage der Kirchengemeinde nicht finanzierbar.
Aktuell ist die Situation auf dem Bausektor mehr als prekär. Die in den letzten Monaten auf bis zu durchschnittlich 50% angestiegen Baukosten, fehlende Gewerke, nur noch kurzfristig gebundene Angebote auf Ausschreibungen, Lieferengpässe und zu erwartende Zinssteigerungen, machen den Bau von Kindertageseinrichtungen für Investoren derzeit vollkommen unattraktiv. Trotz der regelmäßigen Mieteinnahmen, die jedoch seit der Änderung des KiBiz in ihrer Höhe nicht mehr langfristig zu kalkulieren sind, schreiben Investoren beim Bau einer Kindertageseinrichtung frühestens nach 25 Jahren eine schwarze Null.
Der Kirchengemeinde war es jedoch möglich einen Investor zu finden, der allerdings zunächst die bestehende Kindertageseinrichtung kaufen und dann auch den Anbau finanzieren würde. In der Konsequenz würde die Kindertageseinrichtung, die bisher im Eigentum der Kirchengemeinde ist, durch den Verkauf dann zu einer Mieteinrichtung- auch wenn sie anschließend von der ev. Kindergartengemeinschaft als Träger betrieben würde.
An den Kosten zur Miete ist die Kommune nach KiBiz bei einer kirchlichen Kindertageseinrichtung mit 49,4 % beteiligt. Auf 25 Jahre Vertragslaufzeit gerechnet, beliefe sich der gesetzliche Mietkostenzuschuss der Stadt Hagen (für dann insgesamt fünf Gruppen) auf insgesamt 1.524.949 €.
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Hagen hat sich mit Beschluss vom 10.05.2022 daher für die einmalige Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 141.900 € ausgesprochen.
Der Eigenanteil des Trägers fällt erst während bzw. zum Ende der Bauphase an. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Schritte (Bauzeitenplan) ist mit einer Fertigstellung bzw. Eröffnung der Kindertageseinrichtung erst zum 01.08.2024 zu rechnen. In der Folge kann der Investitionszuschuss in die Haushaltsplanungen für 2024 aufgenommen werden.
Aus der jetzigen Entscheidung ist kein Anspruch für zukünftige Projekte abzuleiten, vielmehr ist jeweils im Einzelfall zu entscheiden.
Für den Sozialraum Eilpe ist derzeit ist noch ein zweites Projekt (Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung) durch einen anderen Träger in Planung.
Bei Umsetzung beider Projekte würde sich der Fehlbedarf an Betreuungsplätzen für den Sozialraum Eilpe beträchtlich verringern. Weitere Alternativen zu diesen beiden Maßnahmen bestehen nicht.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Alle Kindertageseinrichtungen betreuen inklusiv.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Bei der Inanspruchnahme der Landes-Fördermittel zu den Baumaßnahmen (1.419.000 €) ist ein 10 %iger Eigenanteil zu erbringen. Der Eigenanteil in Höhe von 141.900 € wird der ev. Kirchengemeinde Eilpe als einmaliger Zuschuss gewährt. |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 3650 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Finanzstelle: | 5.000166 | Bezeichnung: | Inv.-Zuschüsse Kitas/Einz. Konnexmittel |
Finanzposition: | 781800 | Bezeichnung: | Auszahlungen an übrige Bereiche |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Einzahlung (-)
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| 0 |
Auszahlung (+) 781800 |
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| 141.900 € |
Eigenanteil |
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| 141.900 € |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
X | Die Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung nicht berücksichtigt. Sie werden bei der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben in Höhe von 141.900 € stellen einen Investitionszuschuss gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO dar, der als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren ist. Dieser ist über eine Zweckbindungsdauer von 20 Jahren abzugrenzen. Die jährlichen Abgrenzungen betragen 7.095 € und führen in dieser Höhe zu Aufwendungen in der Ergebnisrechnung. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
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- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 7.095 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 7.095 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 7.095 € |
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X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Sebastian Michael Arlt Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
