Beschlussvorlage - 0523/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplanung 2020 ff - Grundschule Goldberg- Alternative Planungsvorschläge für den Standort Franzstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Schulausschuss
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Vorberatung
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15.06.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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23.06.2022
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Beschlussvorschlag
1.Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkrete Planung für den Neubau auf dem Grundstück Franzstraße 75 auf Grundlage der Alternative 2 weiter zu erarbeiten und den abschließenden Planungsentwurf und die finanziellen Auswirkungen den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Nach Vorberatungen in der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl und im Schulausschuss hat der Rat auf Grundlage der Vorlage 0749/2020 am 10.12.2020 die Verwaltung mit der Planung für den Neubau auf dem Grundstück Franzstraße 75 beauftragt.
Erste Arbeiten wurden zwischenzeitlich durchgeführt, dazu gehört insbesondere die Herrichtung des Grundstücks mit dem Abriss der alten Pavillonanlage.
Die Planung wurde an einen externen Architekten vergeben, der zwischenzeitlich Planungsskizzen erstellt hat. Nach Erörterung mit der Gebäudewirtschaft und der Schulleitung soll zwischen den beiden nachfolgenden Alternativen der Planungsskizzen eine Entscheidung getroffen werden. Allgemein sind angesichts der geringen Grundstücksgröße und der Topographie die Möglichkeiten einer Bebauung begrenzt.
Alternative 1:
Die Alternative 1 berücksichtigt einen 3-geschossigen rechtwinkligen Baukörper (35 x 22 Meter), der an der rückwertigen Seite nahe an den Hang heranrückt.
Auf der 1. Geschossebene ist die gesamte Verwaltung, das Forum sowie 1 Förderraum und 1 Entspannungsraum vorgesehen. Auf den Geschossebenen 2 und 3 sind jeweils die Unterrichtsräume (Klassen- und Differenzierungsräume) sowie der OGS-Gruppenraum vorgesehen. Die Differenzierungsräume liegen jeweils zwischen 2 Klassenräumen, sie können somit wechselseitig von beiden Klassen genutzt werden.
Weitere Einzelheiten können der Anlage 1 entnommen werden.
Bei dieser Variante verbleibt ein unbebauter Grundstücksanteil von rund 790 qm, der, soweit möglich, zur Nutzung als Schulhof vorgesehen ist.
Die Kosten für die Herstellung des Schulgebäudes werden überschlägig auf 5.659.500 €. Dies deckt sich mit der bisherigen Kostenschätzung der Gebäudewirtschaft aus Mai 2021 mit einem Kostenvolumen von 5.676.500 €.
Alternative 2:
Die Alternative 2 berücksichtigt einen 4-geschossigen, eher kompakteren Baukörper (27 x 22,5 Meter).
Auf der 1. Geschossebene ist die gesamte Verwaltung vorgesehen. Auf der 2. Geschossebene die Pausenhalle/das Foyer, die beiden OGS-Gruppenräume sowie 1 Förderraum und 1 Entspannungsraum. Auf den Geschossebenen 3 und 4 sind jeweils die Unterrichtsräume (Klassen- und Differenzierungsräume) angeordnet. Auch bei dieser Variante liegen die Differenzierungsräume jeweils zwischen 2 Klassenräumen, sie können somit wechselseitig von beiden Klassen genutzt werden.
Weitere Einzelheiten können der Anlage 2 entnommen werden.
Bedingt durch das 4. Geschoss verbleibt bei diesem kompakteren Baukörper ein größerer unbebauter Grundstücksanteil von rund 980 qm.
Die Kosten für die Herstellung des Schulgebäudes werden überschlägig auf 5.959.500 € geschätzt. Sie liegen damit knapp 300.000 € über den geschätzten Kosten für die Variante 1.
Ausgehend von einer gemeinsamen Erörterung mit der Schulleitung wird von dort aus die Alternative 2 favorisiert. Grund hierfür ist, dass sich beide OGS-Gruppenräume mit dem Förder- und Entspannungsraum zusammen auf einer Ebene befinden. Weiterhin die verbleibende größere Außenfläche zwecks Nutzung als Schulhof. Hierzu ein Vergleich: Nach aktuellen Raumprogrammen wird als unverbindliche Größe eine Schulhoffläche von 4 qm/Schuler*innen empfohlen. Sofern bei einer 2-Zügigkeit von durchschnittlich 25 Schüler*innen/Klasse ausgegangen wird, wäre dies eine Fläche von 800 qm, bei einem Maximum von 30 Schüler*innen/Klasse eine Fläche von 960 qm.
Angesichts der überwiegenden Vorteile im Hinblick auf den späteren dauerhaften Schulbetrieb schließt sich die Verwaltung dem Votum der Schule an und empfiehlt entsprechend den politischen Gremien, die konkrete Planung für den Neubau auf Grundlage der Alternative 2 weiter zu erarbeiten.
Beide Varianten umfassen das notwendige Raumportfolio für eine 2-zügige Grundschule. Ausgenommen hiervon ist der OGS-Küchen- und Essbereich, der auch zukünftig weiterhin im jetzigen Gebäude genutzt werden soll. Angesichts der erwähnten begrenzten Grundstücksgröße werden dadurch eine intensivere Bebauung sowie weitere Kosten vermieden.
Wie bereits erwähnt, liegen bislang Planungsskizzen vor. Mit der Entscheidung für eine der beiden Alternativen noch vor der Sommerpause wird der Planungsauftrag finalisiert, entsprechend kann dann in nächster Zeit die Planung konkret erarbeitet werden, um sie dann den politischen Gremien zur abschließenden Entscheidung vorzulegen. Die Vorstellung der konkreten Planung wird sowohl das neue Schulgebäude als auch die Gestaltung der Außenanlagen umfassen. In diesem Rahmen werden dann auch die Gesamtkosten und die Finanzierung dargestellt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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