Beschlussvorlage - 0441/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen weist die in die Verbandversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen und Herdecke entsandten Vertreter an,

 

1. den Jahresabschluss der Sparkasse HagenHerdecke zur Kenntnis zu nehmen,

 

2. der Verwendung des Jahresüberschusses 2021 der Sparkasse HagenHerdecke wie vorgeschlagen zuzustimmen,

 

3. die Organe der Sparkasse HagenHerdecke nach § 8 Abs. 2 f Sparkassengesetz zu entlasten und

 

4. das Ergebnis der Beratung und zur Einhaltung des Corporate Governance Kodexes zur Kenntnis zu nehmen.

 

  1.               
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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der vom Sparkassenverband Westfalen-Lippe geprüfte und mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehene Jahresabschluss 2021 und Lagebericht 2021 wird vom Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke in seiner Sitzung am 21.06.2022 festgestellt und der Lagebericht gem. § 15 Absatz 2 d Sparkassengesetz für das Jahr 2021 wird gebilligt.

 

Der Jahresabschluss 2021 weist einen Überschuss in Höhe von 6.300.000 € aus.

 

Nach § 8 Absatz 2 g und § 24 Absatz 4 Satz 2 Sparkassengesetz (SpkG) beschließt die Verbandsversammlung auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG.

 

Den Sparkassen in Westfalen-Lippe steht für Ausschüttungen nach § 25 Absatz 1 b SpkG aus dem Jahresüberschuss 2021 nur der Teil des Jahresüberschusses zur Verfügung, der über den Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB hinausgeht. Nach § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag nach § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB entsprechen.

 

Im Jahresabschluss 2021 hat sich kein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB ergeben.

 

Der Ausschüttungsbetrag ist nach § 25 Abs. 3 SpkG zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden und damit auf die Förderung des kommunalen, bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements, insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt zu beschränken.

 

Verwendung des Jahresüberschusses

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke hat nach § 15 Absatz 2 e SpkG der Vertretung des Trägers einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresüberschusses zu unterbreiten.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke wird in seiner Sitzung am 21.06.2022 voraussichtlich vorschlagen, dass der ausschüttungsfähige Bruttoanteil in Höhe von 6.300.000,00 ausgeschüttet wird.

 

Gem. § 13 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen und Herdecke entfällt davon auf die Stadt Hagen (87,2 %) ein ausschüttungsfähiger Bruttoanteil in Höhe von 5.493.600,00 €.

 

Der Nettoanteil der Ausschüttung der Sparkasse HagenHerdecke an die Stadt Hagen beträgt 4.624.237,80 (steuerbereinigte Version, d. h. abzüglich 15% Kapitalertragssteuer: 824.040,00 und 5,5 % Solidaritätszuschlag: 45.322,20).

 

Der Nettoanteil der Stadt Hagen an der Sparkassenausschüttung aus dem Jahresergebnis 2021 liegt coronabedingt mit 4.624.27,80 € deutlich unter dem im städtischen Haushalt veranschlagten Planwert von 5.500.000 €.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter anzuweisen, dem Vorschlag des Verwaltungsrates zu folgen.

 

Corporate Governance Kodex

 

In seiner Sitzung am 20.04.2016 hat der Verwaltungsrat der ehemaligen Sparkasse Hagen beschlossen, den als Anlage beigefügten Corporate Governance Kodex im Wege der Selbstbindung anzuwenden. Gleichzeitig wurde festgelegt, einmal jährlich über die Einhaltung des Kodex zu beraten, Abweichungen zu erläutern und das Ergebnis dem Träger im Zuge der Beschlussfassung zur Entlastung der Organe und zur Verwendung des Jahresüberschusses zur Kenntnis zu geben.

 

Die jährliche Überprüfung wird in der Sitzung 21.06.2022 stattfinden. Das Ergebnis und der Verwaltungsratsbeschluss werden bis zur Ratssitzung nachgereicht.

 

Entlastung der Organe

 

Nach § 8 Absatz 2 f SpkG ist die Verbandsversammlung für die Entlastung der Organe der Sparkasse HagenHerdecke zuständig.

 

Aufgrund des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes gemäß § 322 HGB der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe für den Jahresabschluss 2021 wird der Verwaltungsrat am 21.06.2022 der Verbandsversammlung empfehlen, des Sparkassenzweckverbandes, den Sparkassenorganen nach § 8 Abs. 2 f SpkG Entlastung zu erteilen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die in die Verbandversammlung entsandten Vertreter anzuweisen, die Entlastung zu erteilen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Der Bruttoanteil der Sparkassenausschüttung aus dem Jahresergebnis 2021 an die Stadt Hagen beträgt 5.493.600,00 . Nach Abzug der Kapitalertragssteuer und des Soli (zusammen 869.362,20 €) verbleibt eine Nettoausschüttung i. H. v. 4.624.237,80 (Plan 5.500.000 ). Die Ausschüttung aus dem Jahresergebnis 2021 ist für den 15.07.2022 vorgesehen.

Der Netto-Anteil der Stadt Hagen an der Sparkassenausschüttung aus dem Jahresergebnis 2021 liegt Coronabedingt mit 4.624.237,80 € deutlich unter dem im städtischen Haushalt veranschlagten Planwert von 5.500.000 €.

 

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5731

Bezeichnung:

Sonstige wirtschaftliche Unternehmen

Produkt:

1573142

Bezeichnung:

Abwicklung der Sparkasse

Kostenart:

465100

Bezeichnung:

Gewinnanteile verb. Untern. Beteiligungen

Kostenart

544900

 

Sonstige Steuern

 

 

Kostenart

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

465100

-5.493.600,00

Aufwand (+)

544900

869.362,20 €

Eigenanteil

 

-4.624.237,80

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

 

x

Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen:

 

x

kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %).

 

  1. Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

  gez.                       gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Ersten Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

09.06.2022 - Haupt- und Finanzausschuss

Erweitern

23.06.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen