Vorschlag zur Tagesordnung - 0590/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird gebeten, dem Schulausschuss vorhandene Schutzkonzepte der Hagener Schulen gegen Gewalt und sexuellem Missbrauch exemplarisch vorzustellen und den Prozess zu beschreiben.

 

2. Die Verwaltung berichtet dem Schulausschuss, wie die Hagener Schulen planen, die im Schulgesetz NRW verpflichtend aufgegebene Erstellung eines Schutzkonzepts gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch umzusetzen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

 

Begründung

 

Seit dem 01.05.2022 gibt es in NRW ein neues Kinderschutzgesetz. Hier werden die Anforderungen und Standards für die Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe festgelegt. Im Jugendhilfeausschuss wird ausführlich und kontinuierlich über den präventiven Kinderschutz berichtet.

 

Der Schutzauftrag der Schulen wird in § 42 Abs. 6 SchulG NRW beschrieben:

 

Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung und Missbrauch nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen“.

Hinzugefügt wurden durch das 16. Schulrechtsänderungsgesetz im Mai 2022:

Jede Schule erstellt ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch. Es bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz.“

 

Durch das Kinderschutzgesetz erhält die Kooperationsbereitschaft aller beteiligten Institutionen einen Bedeutungszuwachs für die gemeinsame Verantwortung von Jugendhilfe und Schule bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen.

Diese Netzwerkprozesse und Konzepte zum Kindeswohl müssen beschrieben werden.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

 

 

               

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.06.2022 - Schulausschuss

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15.09.2022 - Schulausschuss