Beschlussvorlage - 0584/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung der notwendigen Endgeräte zur Etablierung eines Systems zur digitalen Distanzunterrichtserteilung für die Berufsfachschule Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
- Beteiligt:
- FB15 - Informationstechnologie und Zentrale Dienste; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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09.06.2022
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass das Amt für Brand- und Katastrophenschutz den Fachbereich für Informationstechnologie und Zentrale Dienste mit der Beschaffung der notwendigen Endgeräte zur Etablierung eines Systems zur digitalen Distanzunterrichtserteilung in Höhe von 80.000 € gemäß Förderbescheid beauftragt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Zuwendungsbescheid vom 11.05.2022 unterstützt das Land NRW zu 100 % die Durchführung des Projektes „Etablierung eines Systems zur digitalen Distanzunterrichtserteilung“ an der Rettungsdienstschule der Berufsfeuerwehr Hagen. Das Projekt ist allerdings bis 31.12.2022 durchzuführen. Der letzte Mittelabruf ist spätestens bis zum 01.12.2022 beim Land vorzulegen. Da die Förderzusage erst jetzt erfolgte und um nicht auf die Fördermittel verzichten zu müssen, konnte weder eine Vorberatung in der Kommission für Organisation und Digitalisierung noch ein rechtzeitiger Versand dieser Vorlage erfolgen.
Begründung
Für die Berufsfachschule Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr Hagen sollen Videokonferenzsysteme zur Erteilung von digitalem Distanzunterricht eingeführt werden.
Dazu ist es notwendig, Lehrsäle mit entsprechender Hardware auszurüsten. Ferner muss die Ausstattung der Dozenten mit der notwendigen Hardware erfolgen, um ein System zu etablieren, welches auch außerhalb der Covid-Pandemie digitalen Distanzunterricht ermöglicht. Dieser soll in der rettungsdienstlichen Fortbildung gem. RettG NRW sowie in der Berufsausbildung zum Notfallsanitäter (gem. NotSanG) und weiteren Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden, um Präsenzunterrichte mit theoretischem und praktischem Inhalt didaktisch sinnvoll zu ergänzen.
Durch einen stetig wachsenden Rettungsdienst, aber auch durch Änderungen in den einschlägigen Rechtsvorschriften (z.B. Einführung einer Rezertivizierung, Änderung der RettSan APRV) sowie einer wachsenden Kapazität an Ausbildungsplätzen zum Notfallsanitäter und der Erweiterung des Qualifizierungsangebotes kommt die Berufsfachschule, trotz einer guten Gebäudeausstattung, an räumliche Kapazitätsgrenzen.
Insbesondere in der Covid-Pandemie ist deutlich geworden, dass bestimmte Lehrinhalte und Themenfelder auch durch Distanzunterricht vermittelbar sind, ohne dass die Qualität der Unterrichte abnimmt. Vor dem Hintergrund der zunehmenden räumlichen Enge kann durch die Einführung von Videosystemen eine Möglichkeit geschaffen werden, Unterrichtsinhalte zu vermitteln, ohne, dass die Teilnehmer vor Ort anwesend sein müssen.
Die Einführung der geplanten Videosysteme zur Erteilung von digitalem Distanzunterricht kann so, neben der Möglichkeit Hygienekonzepte in der Pandemielage besser umzusetzen, zu einer deutlich effizienteren Nutzung der räumlichen Möglichkeiten der Berufsfachschule beitragen, ohne, dass die Qualität der Unterrichte abnehmen muss.
Mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau der Digitalisierung an Ausbildungseinrichtungen gemäß Notfallsanitäter-Gesetz vom 26.10.2021 bekamen auch Rettungsdienstschulen die Möglichkeit, sich um eine Förderung aus EU-Mitteln zu bemühen. Der gestellte Antrag der Berufsfachschule Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr Hagen wurde am 11.05.2022 durch die Bezirksregierung Arnsberg bewilligt. Aus dem REACT-EU-Förderprogramm (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe), „Digitalisierung von Rettungsdienstschulen“ sind Mittel in Höhe von 80.000 € bewilligt worden.
Auf Grundlage dieses Bewilligungsbescheides ist beabsichtigt, kurzfristig folgende IT Ausstattung zu beschaffen:
- 92 Apple iPads inklusive einer Tastatur und Hülle sowie einem digitalen Stift, zur Ausweitung der bereits vorhandenen Infrastruktur in der Rettungsdienstschule
- 15 Computermäuse
- 15 Notebooks (Standardproduktpalette)
- 3 Interaktive Bildschirme fahrbar
- 5 Headsets
- 5 Tischmikrofone (Sennheiser MKE 200 Mobile Kit oder vergleichbar)
- 12 Webcams
- 2 Videokonferenzsysteme bestehend aus: Leinwand elektrisch, Beamer, PC, Kamerasystem, Tischmikrofon, Headset und komplettes interaktives mobiles Whiteboardsystem
Aufgrund der Fördervorgaben ist eine Beschaffung, Lieferung, Abrechnung und Antragstellung noch in diesem Jahr erforderlich.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Es ist weniger Präsenzunterricht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1270 | Bezeichnung: | Rettungsdienst |
Kostenstelle: | 61271 | Bezeichnung: | Betriebs- und Geschäftsausstattung Lehranstalt |
Kostenart: | 414140 | Bezeichnung: | Investive Verw.Zuwendungspausch. Land GVG |
| 543140 | Bezeichnung: | Erwerb GVG < 800 Euro |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 414140 |
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| -56.861 € |
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Aufwand (+) | 543140 |
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| 56.861 € |
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Eigenanteil |
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| 0 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: | 1270 | Bezeichnung: | Rettungsdienst |
Kostenstelle: | 61271 | Bezeichnung: | Betriebs- und Geschäftsausstattung Lehranstalt |
| Kostenart | Bezeichnung | 2022 |
Mehrertrag (-) | 414140 | Investive Verw.Zuwendungspausch. Land GVG | -56.861 € |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1270 | Bezeichnung: | Rettungsdienst |
Finanzstelle: | 5.800168 | Bezeichnung: | Lehranstalt IPM |
Finanzposition: | 783100 | Bezeichnung: | Auszahlung für den Erwerb von Vermögens- gegenständen > 800 Euro |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Einzahlung (-) 681100 | -23.139 € |
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| -23.139 € |
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Auszahlung (+) 783100 | 23.139 € |
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| 23.139 € |
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Eigenanteil | 0 € |
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| 0 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: | 1270 | Bezeichnung: | Rettungsdienst |
Finanzstelle: | 5.800168 | Bezeichnung: | Lehranstalt IPM |
| Kostenart | Bezeichnung | 2022 |
Mehr-einzahlung (-) | 681100 | Investitionszuwendungen vom Land | -23.139 € |
X | Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben für die Whiteboards und die Kameras in Höhe von 23.139 Euro sind als Anschaffungs-/Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Nutzung der Whiteboards und der Kameras von 7 Jahren ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 3.306 Euro. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Auf der Passivseite der Bilanz sind Sonderposten in Höhe von 23.139 Euro zu bilden. Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 3.306,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -3.306,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0 € |
- Steuerliche Auswirkungen
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Sebastian Arlt Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
