Mitteilung - 0591/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt.

 

 

 

Begründung

 

In der Sitzung des Naturschutzbeirats sind Zustimmungen zu folgenden Anträgen auf naturschutzrechtlicher Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz beschlossen worden:

 

Drucksachennummer 0367/2022:

Verlängerung der naturschutzrechtlichen Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz zur Bestandsregulierung von Nutria und Bisam im Naturschutzgebiet 1.1.2.6 "Kaisbergaue" bis zum 31.03.2025.

 

Drucksachennummer 0532/2022:

Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatschG für die Durchführung des 3. Werdringer Theatersommers 2022 im geschützten Landschaftsbestandteil 1.4.2.7 "Wasserschloß Werdringen"

 

Drucksachennummer 0547/2022:

Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG für die Durchführung der Veranstaltung Fossilientag/Mineralienbörse am 21.08.2022 und des Weihnachtsmarktes an einem Wochenende im Advent 2022 im geschützten Landschaftsbestandteil 1.4.2.7 "Wasserschloß Werdringen"

 

 

§ 75 (1) Satz 2 Landesnaturschutzgesetz  - LNatSchG NRW kommt somit nicht zur Anwendung, welcher besagt, dass der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde einer beabsichtigten Befreiung mit der Folge widersprechen kann, dass die Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder ein von ihr beauftragter Ausschuss über den Widerspruch zu entscheiden hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Sebastian Arlt

Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.06.2022 - Umweltausschuss