Berichtsvorlage - 0564/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Integriertes Freiraumentwicklungskonzept (IFrEK), hier: Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Stephanie Roth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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14.06.2022
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14.09.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Mitte 2017 begonnene Prozess zur Erarbeitung eines integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „HAGENplant2035“, mündetet im November 2019 in dem Beschluss des Rates der Stadt Hagen (DS 0730/2019). Zur Förderung der Wohn- und Lebensqualität der in Hagen lebenden Menschen sah das ISEK vor, dass ein Integriertes Freiraumentwicklungskonzept (I6) erarbeitet werden sollte.
Die Einplanung der Mittel in den Doppelhaushalt 2020/21 war seitens der Fachverwaltung gewünscht. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wären diese jedoch zu Lasten der Haushaltsmittel für den auslaufenden Prozess „HAGENplant2035“ und der nachfolgenden Beauftragung des FNP gegangen. Finanzmittel standen daher für eine externe Vergabe im Doppelhaushalt 2020/2021 nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung. Erst in den Doppelhaushalt 2022/2023 war eine Einplanung von Finanzmitteln wieder möglich.
Dementsprechend wurden die vorbereitenden Arbeiten am Integrierten Freiraumentwicklungskonzept auch erst wieder ab dem Frühjahr 2022 intensiviert.
Begründung
Der Mitte 2017 begonnene Prozess zur Erarbeitung eines integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „HAGENplant2035“, mündetet im November 2019 in dem Beschluss des Rates der Stadt Hagen (DS 0730/2019). Zur Förderung der Wohn- und Lebensqualität der in Hagen lebenden Menschen sah das ISEK vor, dass ein Freiraum- und Spielflächenentwicklungskonzept erarbeitet werden sollte.
Im Laufe des Planungsprozesses wurde das Freiraum- und Spielflächenentwicklungskonzept in zwei Instrumente unterteilt. Für das Integrierte Freiraumentwicklungskonzept, sollten Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden und das Spielflächenentwicklungskonzept gesondert geführt werden. Die Einplanung der Mittel in den Doppelhaushalt 2020/21 war seitens der Fachverwaltung gewünscht, diese wären jedoch zu Lasten der Haushaltsmittel für den auslaufenden Prozess „HAGENplant2035“ und der nachfolgenden Beauftragung des FNP gegangen. Finanzmittel für ein Integriertes Freiraumentwicklungskonzept standen daher für eine externe Vergabe im Doppelhaushalt 2020/2021 nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung. Erst in den Doppelhaushalt 2022/2023 war eine Einplanung von Finanzmitteln wieder möglich.
Im ISEK „HAGENplant2035“ wurde eine Einstufung aller Strategischen Projekte (P), Modellprojekte (M) Maßnahmen und Instrumente (I) in Priorität A, B oder C vorgenommen. Es wurde seinerzeit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies jedoch weder bedeutete, dass Maßnahmen mit der höchsten Priorität (A) als erstes umgesetzt werden (können), noch dass Maßnahmen mit der niedrigsten Priorität (C) erst in einer ferner liegenden Zukunft relevant seien. Die Priorisierung wird im Fachbereich 61 fortlaufend vor dem Hintergrund der sich verändernder Rahmenbedingungen geprüft und ggf. angepasst. In der Federführung der Abteilung Freiraum- und Grünordnungsplanung liegen folgende Instrument, Strategische Projekte und Modellprojekte:
Instrument:
I6 Integriertes Freiraumentwicklungskonzept – IFrEK - (A)
I7 Spielflächenentwicklungskonzept (A)
I9 Masterplan Grüne Innenstadt (A)
Strategische Projekte:
P8 Hagener Flusswegenetz / Ruhrtal_8 mit Auftakt Volme-Brücke (A),
P11 Umgestaltung des Volmeufers (A),
P13 Neues Lenneufer Hohenlimburg (A – Verweis auf InSEK Hohenlimburg)
P14 Alleen für Hagen (B)
Modellprojekte (M):
M5 Altenhagener Pocket-Parks (C)
Die Fokusräume der Stadtentwicklung des ISEK sind nicht Teil der Priorisierung. Die Programmgebiete der Städtebauförderung (hier: z.B. das InSEK Hohenlimburg) werden demgegenüber jedoch priorisiert. Dementsprechend rückt jetzt im Jahr 2022 mit der Bewilligung und damit dem Start des InSEK Hohenlimburg das Projekt (P13) Neues Lenneufer Hohenlimburg (bzw. ‚Hohenlimburg an die Lenne‘) und alle beantragten Maßnahmen wie die ‚Modernisierung und Attraktivierung des Lenneparks‘ in der Priorität nach ganz oben.
Das ISEK wies ferner darauf hin, dass bei der Umsetzung der Instrumente und Strategischen Projekte der Personalfaktor berücksichtigt werden muss. Dies gilt für den federführenden Fachbereich bzw. Abteilung ebenso wie für die übrige Verwaltung, da deren fachliche Mitarbeit vielfach erforderlich ist und daher mit anderen Bedarfen und dem Aufgabenportfolio anderen Fachbereiche und Ämter verschnitten werden muss.
Die Ziele des Integrierten Freiraumentwicklungskonzept (IFrEK)
Der Freiraum steht im Rahmen einer Stadtentwicklung, die auf sich verändernde Herausforderungen reagieren muss, stetig unter Druck. Demografischer Wandel, Klimawandel, stetig wachsende Bedarfe an Wohn- und Gewerbeflächen sind Themen auf die die Freiraumentwicklung der Stadt reagieren muss. Die trockenen und heißen Sommer der Jahre 2018, 2019 und aktuell in 2022 mit sog. Tropennächten in denen die Menschen in dicht bebauten innerstädtischen Lagen besonders betroffen waren, lässt deutlich werden, wie der Klimawandel besonders vulnerable Gruppen der Stadtbevölkerung belasten kann. Die Corona-Krise, die uns in Deutschland seit Beginn des Jahres 2020 begleitet, zeigt sehr eindrücklich, welche Bedeutung insbesondere der öffentliche Freiraum mit seinen Parks und Grünanlagen als Kommunikations- und Bewegungsraum hat. Hinzu kommt noch das Starkregenereignis mit dem sich anschließenden Hochwasser im Juli 2021, welches deutliche Grenzen hinsichtlich der Inanspruchnahme von Freiraum setzt.
Das Integrierte Freiraumentwicklungskonzept (kurz IFrEK) bezieht sich schwerpunktmäßig auf den städtischen bebauten Raum, den sog. Innenbereich (§34 BauGB). Unter Freiräumen werden dabei die öffentlichen Grünanlagen und Parks, Kleingartenanlagen, Kinderspielplätze, Sportanlagen sowie Friedhöfe verstanden. Die privaten Freiflächen wie Hausgärten, Höfe und das Gemeinschaftsgrün im Geschosswohnungsbau ergänzen die Freiraumausstattung der Stadt. Neben diesen Flächen der sog. grünen Infrastruktur ergänzen auch Flächen der blauen und grauen Infrastruktur, wie Gewässer, Straßen, Plätze, Stellplatzanlagen und ihre Begleiträume mit Grünstrukturen.
Das IFrEK soll:
- eine gesamtstädtische informelle Rahmenkonzeption sein, die durch Beschluss des Rates für nachfolgende Planung eine verbindliche konzeptionelle Grundlage darstellt;
- eine aktuelle und zugleich perspektivische gesamtstädtische Sicht auf den innerstädtischen Freiraum bieten;
- eine schlüssige Gesamtvorstellung für die zukünftige Entwicklung eines Freiraumsystems mit Biotopverbund aufzeigen;
- eine Handlungsgrundlage bis zum Jahr 2035 bieten;
- die Lücken zur Landschaftsplanung schließen.
Die Zukunftsaufgaben der Stadtentwicklung
Demografischer Wandel
Der demografische Wandel stellt die Freiraumentwicklung vor neue Aufgaben. Generationen- und auch gendergerechte Planungsansätze haben bisher wenig Einfluss auf die Freiraumplanung gefunden. In Hagen sind mittlerweile rund 45 % der Haushalte Einpersonen-Haushalte. Der öffentliche Freiraum hat nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie eine zunehmende Bedeutung als Kommunikationsraum gewonnen, der den gewachsenen Ansprüchen an sozialer Begegnung und Interaktion gerecht werden muss.
Klimawandel und Klimaanpassung
Aufgrund der sich fortsetzenden Hitzesommern und Extremwetterereignissen mit Überflutungen muss Stadtentwicklung neu gedacht werden. Eine wassersensible und hitzeangepasste Stadtentwicklung kann durch eine Verbesserung der Freiraumstrukturen und eine Anpassung der Oberflächengestaltung zur Verbesserung der Lebensqualität ihrer Bevölkerung ebenso wie zum Überflutungsvorsorge in bebauten Bereichen beitragen.
Die Wasserwirtschaft verfolgt das Ziel das Niederschlagsgeschehen von der Kanalisation abzukoppeln, das bedeutet Flächenbedarfe an der Oberfläche und gleichzeitig die Chance auf Synergien in der Freiraumentwicklung. Hier kann des IFrEK einen entsprechenden Beitrag leisten.
Im Klimaanpassungskonzept der Stadt Hagen (2018) sind Maßnahmen formuliert worden, die dazu führen sollen, die Betroffenheit des Mensch-Umwelt-Systems zu vermeiden oder zumindest zu vermindern. Folgende Steckbrief formulieren dazu Maßnahmenbeispiele sowie Umsetzungsansätze und -erfordernisse:
M4: Thermische Entlastung durch offene Wasserflächen
M8: Rückbau und Entsiegelung zur Verbesserung des Stadtklimas und Vermeidung von Überflutungsschäden (Standortwahl)
M10: Erhalt von Frischluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebieten
M11: Förderung urbaner Durchgrünung
M12: Multifunktionale Flächennutzung zur Retention.
Naturschutz, Biotopverbund und Erhalt der Biodiversität
Anforderungen aus der Naturschutzgesetzgebung, wie die Entwicklung von Biotopverbundsystemen oder den Erhalt der Biodiversität, sind Fragestellungen, die verstärkt integrativ in die Stadtentwicklung eingebracht werden.
Im April 2022 wurde die Regionale Biodiversitätsstrategie Ruhrgebiet veröffentlich, die Teil der Offensive Grüne Infrastruktur 2030, einem Leitprojekt des RVR für die Metropole Ruhr aus der Ruhr-Konferenz NRW ist. Sie ist das Resultat eines intensiven, mehr als zweijährigen Analyse- und Diskussionsprozesses. Anspruch der Strategie ist, regional abgestimmte Ziele und Maßnahmen zum Schutz und zur Steigerung der Biodiversität in der Metropole Ruhr zu formulieren und zukünftige Maßnahmen zu steuern. Dementsprechend dient diese Regionale Biodiversitätsstrategie Ruhrgebiet als Vorgabe für eine kommunale Biodiversitätsstrategie, die im Rahmen des IFrEK strukturell vorbereitet werden kann.
Sport und Bewegung, Nahmobilität
Der Freiraum gewinnt als Raum für Sport und Bewegung eine zunehmende Bedeutung. Outdoor-Fitness und entsprechende Angebote in den Park- unhd Grünanlagen der Stadt erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Auch das Fahrradfahren übernimmt über den Freizeitspaß hinaus, insbesondere durch die Zunahme von E-Bikes, eine wichtige Rolle im Rahmen der Nahmobilität. Mit der zunehmenden Nutzung des Fahrrads als Fortbewegungsmittel im Alltag, ergibt sich damit auch eine Verbindung zum Freiraumsystem der Stadt, welches die Basis für die übergeordneten und lokalen Vernetzung grüner Nahmobilitätsräume für den Rad- und Fußverkehr bildet. Durch Mehrfachnutzungen können neue Potentialflächen erschlossen werden. Hier kann des IFrEK einen entsprechenden Beitrag leisten.
Nachhaltigkeitsstrategie
Kommunale Nachhaltigkeitsstrategie für Hagen: Projekt Global Nachhaltige Kommune NRW (DS 0024/2021) wurde in der Sitzung vom 23.09.2021 vom Rat der Stadt Hagen begrüßt und ihre Umsetzung empfohlen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, eine Priorisierung der Maßnahmen aus der Strategie vorzunehmen und die organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung der Strategie zu ermitteln. Dementsprechend sind die Operativen Ziele, die in der Nachhaltigkeitsstrategie für den Freiraum und die Grün- und Freiflächen der Stadt formuliert sind im IFrEK zu berücksichtigen bzw. auszuformulieren und zu verorten.
Im Themenfeld 4 - Nachhaltiger Konsum & gesundes Leben sind dies folgende Ziele (Zitat):
Operatives Ziel 4.3.1
Bis zum Jahr 2025 werden insbesondere in stark baulich verdichteten Innenstadtbereichen geeignete Brachflächen oder geeignete Grün- und Freiflächen für das Urban Gardening ausgewiesen. […]
Die Maßnahmen sehen eine ‚Kampagne, um die Zivilgesellschaft einzubinden und Pat*innen zu gewinnen für „Mehr Garten für Alle" (4.3.1.1) und entsprechend ‚Bereiche/Flächen definieren und identifizieren‘ (4.3.1.2) vor.
Operatives Ziel 4.3.2
Bis zum Jahr 2025 werden neue öffentliche Grünflächen und Kinderspielplätze realisiert und mittels planungsrechtlicher Festsetzungen gesichert, sodass der Fehlbedarf um 20% gesenkt wird. […]
Die Maßnahmen reichen hier von ‚Schaffung von Familienparks‘ (4.3.2.1) über ‚Grünflächen qualifizieren und vermehren‘ (4.3.2.2) bis ‚Optimierung der Erreichbarkeit von Naturerfahrungsräumen‘ (4.3.2.3)
Für das Themenfeld 6 - Klimaschutz & Energie sind folgende Ziele formuliert (Zitat:)
Operatives Ziel 6.4.1
Im Jahr 2025 ist der Grünflächenanteil durch Maßnahmen der Klimaanpassung (Verbesserung der Belüftungssituation und der Erhalt bzw. Ausbau von Grün- und Freiflächen) in den hochbelasteten Innenstadtlagen und in den Gewerbegebieten entlang der Flusstäler wirksam erhöht. […]
Die Maßnahmen reichen von der Begrünung von ‚Dach- und Fassadenflächen‘ (6.4.1.1), ‚Baumpflanzungen‘ (6.4.1.2), ‚Offenlegung von Bächen‘ (6.4.1.3), ‚Flüsse erlebbarer machen‘ (6.4.1.4) bis zu ‚Plätze im Innenstadtbereich attraktivieren‘ (6.4.1.5).
Für das
Operatives Ziel 6.4.2
Die Umstellung auf extensive Grünflächenbewirtschaftung der kommunalen Flächen wird entsprechend bis zum Jahr 2025 um 20 % (um 25.000 ha) gesteigert.
wurden in der Nachhaltigkeitsstrategie explizit keine Maßnahmen formuliert. Diese wurden aber im Konzept zum ökologischen Grünflächenmanagement bereits der Politik vorgestellt und seit 2020 schrittweise umgesetzt. Bei der Umsetzung der Kommunale Nachhaltigkeitsstrategie kann das IFrEK einen wesentlichen Beitrag leisten.
Der Erarbeitungsprozess
Die Erarbeitung des Integrierten Freiraumentwicklungskonzepts ist ein umfangreicher und vielschichtiger Prozess, dessen Herausforderung in der Auseinandersetzung mit dem zu bearbeitenden Flächenvolumen, der Erfassung und Einbeziehung der lokalen Gegebenheiten sowie der Berücksichtigung übergeordneter, teilweise globaler Einflüsse besteht. Die Erarbeitung wird in mehreren Phasen erfolgen müssen und einen Planungszeitraum von ca. zwei Jahren in Anspruch nehmen.
Bereits die Erarbeitung des Leistungsbildes wird aus diesem Grund unter Einbeziehung der verschiedenen Teile der Stadtverwaltung und ihrer städtischen Gesellschaften sowie des Naturschutzbeirates erfolgen. Die Konsultationen in Dialogform und ggf. auch in Form eines vorbereitenden Verwaltungsworkshops sind für diesen Herbst 2022 vorgesehen. In diesen Veranstaltungen sollen die Themenfelder vorsondiert werden, die für die Konzeptentwicklung relevant werden sollen, denn die Grün- und Freiräume bestimmen in wesentlicher Form die Lebensqualität der Stadtbewohner. Neben ihrer zentralen Funktion als Erholungsraum erfüllen sie zahlreiche wichtige Aufgaben für Mensch und Umwelt. Die ausgedehnten Grün- und Naherholungsstrukturen mit ihren ökologisch wertvolle und klimawirksamen Grün- und Freiflächen im Außenbereich, gilt es mit dem innerstädtischen Raum zu vernetzen.
Zur Förderung der Wohn- und Lebensqualität der in Hagen lebenden Menschen ist die Sicherung und Entwicklung zusammenhängender und ausreichend dimensionierter Grün- und Freiräume und ihre Verzahnung mit den städtischen Funktionen Arbeiten, Wohnen und Erholung notwendig. Das IFrEK soll daher die vorhandenen und/oder neu zu schaffenden Grün- und Freiräume berücksichtigen und deren Funktionen auf die sich ändernden Rahmenbedingungen (z.B. Bevölkerungsstruktur, Klimawandel) der Stadt anpassen. Hierbei sollen wichtige Schwerpunkt- und Potenzialräume sowie Verbundkorridore herausgestellt werden.
Das IFrEK soll die städtischen Belange der Grünordnung und der Freiraumentwicklung zusammenführen, Ziele für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Freiraumentwicklung in Hagen vorgeben und raumkonkrete Maßnahmenempfehlungen ableiten.
Mögliche Themenfelder und Vertiefungsbereiche sind:
- Freiraumversorgung und Stadtstruktur
- Sport- und Bewegungskultur
- Identität, Familienparks im Stadtbezirk, zentrale Orte der Begegnung
- Grünvernetzung und Biotopverbund
- Straßenraum als Freiraum und Mobilitätsraum
- Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimaanpassung, Schwammstadt
- Verknüpfung grüner mit blauer Infrastruktur, Erlebbarkeit der Gewässer
- Doppelte Innenentwicklung und Stadt-Landschafts-Ränder
- Historische Garten- und Parkanlagen, Gartendenkmalpflegerisches Erbe
- Bürgerbeteiligung, Urban Gardening, Essbare Stadt
Mit einer Beauftragung ist nach Durchlaufen eines zweistufigen öffentlichen Ausschreibungsverfahrens, d. h. mit einem vorgeschalteten Interessen-bekundungsverfahren vor der eigentlichen Ausschreibung im Frühjahr 2023 zu rechnen.
Im Doppelhaushalt 2022/2023 stehen für die zu beauftragenden Planungsleistungen zur Erarbeitung des Integrierten Freiraumentwicklungskonzepts insgesamt 160.000 € zur Verfügung.
Über den weiteren Bearbeitungsstand und Zwischenergebnisse wird zeitnah berichtet.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
