Berichtsvorlage - 0582/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht zu Parken in der Sporthalle Mittelstadt zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

Seit dem Pächterwechsel in der Sporthalle Mittelstadt zum 1. Januar 2019 stehen den Nutzern der Sporthalle keine kostenfreien bzw. preislich stark reduzierten Parktickets mehr zur Verfügung. Seitens des Betreibers wird für ein kleines Kontingent rund 20.000 Euro eingefordert, die aus dem städtischen Haushalt nicht zu finanzieren sind. Alternative Parkmöglichkeiten wurden geprüft, ebenso die Möglichkeit die Parkgebühren über Sponsoren abzudecken. All dies führte jedoch zu keiner Lösung für die Kostenübernahme, so dass die Nutzer der Halle weiterhin die Parkgebühren selber tragen müssen.

 

Begründung

Mit dem (heute nicht mehr auffindbaren) Vertrag vom 02.03.1978 wurde das stadteigene Parkhaus Mittelstadt an die Europark Holdings GmbH vermietet. Von den insgesamt 305 Parkständen wurden 67 Dauerparkplätze für Einrichtungen der Vermieterin kostenlos zu Nutzung bereitgestellt. Hiervon entfielen 32 Plätze auf die Sporthalle Mittelstadt.

 

Mit Nachtragsvertrag vom 09.07.1996 zum mittlerweile neu geschlossenen Mietvertrag vom 9.11.1989 mit den Parkbetrieben Eckhardt wurde die Anzahl der Dauerstellplätze für die Sporthalle auf 30 reduziert.

Diese Parkplätze standen den berechtigten Vereinen von montags bis freitags an den Wochenabenden ab 16 Uhr zu den Trainingszeiten mit jeweils einer halben Stunde Vor- und Nachvakanz und an den Wochenenden samstags und sonntags nur den aktiven Sportlern, Trainer und Mannschaftsbetreuer ganztags kostenlos zur Verfügung.

 

Ab dem 01.01.2001 wird die Fa. Q-Park neuer Betreiber. Die bestehenden Verträge wurden von Parkbetriebe Eckhardt auf die Q-Park übergeleitet.

 

Aufgrund des Wegfalls der kostenlosen Nutzung ab dem 01.10.1993 erhielt der neue Betreiber gem. § 3 des Nachtragvertrages für den Einnahmeausfall eine jährliche Entschädigung in Höhe von 1.946,99 € zahlbar zum 01.07. eines jeden Jahres.

 

Im Jahr 1997 ist das Eigentum an dem Parkhaus Mittelstadt von der Stadt Hagen an die „Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung mbH“ (G.I.V.) übergegangen.

 

Mit Vereinbarung vom 04.06.2012 haben sich auf Wunsch des berechtigten Vereins und zur Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens dieser und die Fa. Q-Park, darauf verständigt die Parkerlaubnisse auf einen 24-Std.-Dauerparktakt umzustellen. Die entstandenen Mehrkosten von 353,01 € gingen allein zu Lasten des Vereins (VfL Eintracht Hagen), wobei die finanzielle Abwicklung über die Stadt Hagen als Vertragspartner der Fa. Q-Park erfolgte.

 

Zum 1. Januar 2019 hat ein erneuter Pächterwechsel am Parkhaus stattgefunden. Dadurch werden nun deutlich erhöhte Preise aufgerufen.

 

Ungeachtet aller Bemühungen Der Verwaltung konnte der neue Betreiber, die „Goldbeck Parking“, nicht dazu bewogen werden, ähnliche Konditionen wie bisher einzuräumen. Das günstigste Angebot beläuft sich auf monatlich 55 bis 60 € pro Stellplatz. Hochgerechnet auf 30 Stellplätze ergibt sich daraus im günstigsten Fall eine Jahresgebühr von 19.900 €, was etwa dem Zehnfachen der bisherigen Summe entspricht.

 

Der zuständige Aufsichtsrat der G.I.V. mbH hat bereits 2021 entschieden, das Parken im Parkhaus Mittelstadt nicht subventionieren zu können.

Gespräche der G.I.V.  mit dem Pächter zur Anpassung des Vertrages verliefen erfolglos.

 

Im Bereich der Halle Mittelstadt gibt es aufgrund der Lage am Bergischer Ring und der Nähe zum Allgemeinen Krankenhaus keine Parkalternativen. Am Ring selber besteht Parkverbot; in den anliegenden Straßen sind die ausgewiesenen Parkflächen den Anwohner vorbehalten.

Alternative Parkmöglichkeiten im Umfeld der Halle gibt es nicht. In der gegenüberliegenden Grünstraße ist lediglich Anwohnerparken möglich. Die wenigen freien Parkplätzte im Umfeld werden von Besuchern des Friedhofs bzw. des Krankenhauses ebenfalls beansprucht.

 

Auch eine Prüfung seitens der Verkehrskommission, im Bereich des Bergischen Rings entlang der Friedhofmauer aufgeschultertes Parken zu erlauben, wurde negativ beschieden. Um das aufgeschulterte Parken zuzulassen, darf die Höhe des Bordsteins höchstens 7 cm betragen. In dem angedachten Bereich erreicht dieser eine Höhe von 14 cm. Zudem ist der Gehweg mit Platten versehen, die beim Befahren schnell kaputt gehen, locker werden und so eine Gefahr darstellen.

Unabhängig von der Beschaffenheit des Gehwegs gibt es jeweils zwei Fahrspuren in jede Richtung. Die Lichtsignalanlagen sind nach Einschätzung der Verkehrskommission zu weit von der Sporthallte entfernt. Es ist somit davon auszugehen, dass die Kinder und andere Sportler über diese vier Fahrspuren laufen, um zur Sporthalle zu gelangen. Das Gefahrenpotenzial ist hier einfach zu hoch.

Zudem wäre davon auszugehen, dass bei einem erlaubten, aufgeschulterten Parken insbesondere Krankenhaus- und Friedhofbesucher sowie Anwohner die Parkplätze ebenfalls belegen.

 

Das Parken im Parkhaus an der Schwenke scheidet ebenfalls aus. Zum einen wegen der Distanz, vor allem aber, weil die Gebühren dort ähnlich hoch wären und daher nicht finanzierbar sind. Auch das Bemühen um externe Sponsoren verlief ergebnislos.

 

So sehr die Entrichtung der Parkgebühren die Sportler auch belastet, sei darauf hingewiesen, dass in anderen städtischen Sportstätten im Innenstadtbereich beispielsweise an den Hallen des Fichte-Gymnasiums oder an der Ricarda-Huch-Schule auch keine kostenfreien Parkplätze zur Verfügung stehen. Eine Kostenübernahme würde daher eine Ungleichbehandlung gegenüber diesen Nutzern darstellen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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keine Auswirkungen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

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Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

 

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Beschlüsse

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08.06.2022 - Sport- und Freizeitausschuss - zur Kenntnis genommen