Beschlussvorlage - 0501/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss stimmt der Auszahlung der Zuwendung in Höhe von 682,07 € im Rahmen einer Einzelfallentscheidung gem. Punkt 5.2 der aktuellen Richtlinien dem Antrag des Kanu-Club Hagen 1953 e. V. für das Haushaltsjahr 2022 zu.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

Entfällt

 

Begründung

Im lfd. Haushaltsjahr steht ein Betrag von 75.000 € aus der Sportpauschale als Zuwendung zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen zur Verfügung.

r 2022 hat der Kanu-Club Hagen aufgrund einer Angebotserhöhung von 12.143,96 € auf 13.508,09 €r die bereits in 2021 abgeschlossene Maßnahme einen Zuschuss zu den Mehrkosten von 1.364,13 € beantragt.

Die entsprechenden Angebote liegen der Verwaltung vor.

 

Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass nach § 82 GO NRW die Vergabe von freiwilligen Zuschüssen aus der Sportpauschale nach den damaligen Erläuterungen der Bezirksregierung nur zulässig ist, wenn diese Gelder nicht für eigene Maßnahmen der Gemeinde benötigt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass unterjährig auch im Falle einer Betriebsstörung keine zusätzlichen Gelder außerhalb der Sportpauschale für solche Maßnahmen bereitgestellt werden können, die ohne Vereinsförderung hätten aus der Sportpauschale beglichen werden können.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

4210

Bezeichnung:

Sportstätten und-förderung

Finanzstelle:

5.000240

Bezeichnung:

Investitionszuschüsse an Vereine

Finanzposition:

781800

Bezeichnung:

Auszahlungen an übrige Bereiche

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026

Auszahlung (+)

781800

682,07

682,07

 

 

 

 

Eigenanteil

682,07 €

682,07 €

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

 

x

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Sportpauschale und ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die genannte Investitionsmaßnahme an der vereinseigenen Sportstätte in Höhe von 682,07 € stellen einen Investitionszuschuss gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO dar, der als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren ist. Dieser ist über eine Zweckbindungsdauer von 15 Jahren abzugrenzen, da es sich bei den durchzuführenden Investitionen um Modernisierungsmaßnahmen handelt, die gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten aus der Sportpauschale förderfähig sind. Die jährlichen Abgrenzungen betragen  45 € und führen in dieser Höhe zu Aufwendungen in der Ergebnisrechnung.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da die Finanzierung zu 100% aus der Sportpauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Die Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen auf der Aktivseite (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und führt in gleicher Höhe zu Erträgen in der Ergebnisrechnung.

 

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

45 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

45 €

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-45 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

 

 

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.06.2022 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen