Beschlussvorlage - 0225/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtbeleuchtung Hagen GmbHhier: Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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16.03.2006
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen fordert die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung auf. Tagesordnungspunkte sollen die Abberufung des Geschäftsführers und die Bestellung eines neuen Übergangs-Geschäftsführers sein.
2.
Als
stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen in dieser außerordentlichen Gesellschafterversammlung
wird ________________________ bestellt.
3.
Er/Sie wird
beauftragt,
Ø die Bestellung von Herrn Technischen
Beigeordneten Thomas Grothe zum Geschäftsführer der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH
zu widerrufen,
Ø _________________ zum Übergangs-Geschäftsführer
für die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH zu bestellen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
31.05.2006.
Sachverhalt
Die Vorlage dient der - zunächst vorübergehenden - Entbindung von Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe von seinen Aufgaben im Zusammenhang mit der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, soweit die gesellschaftsrechtliche Seite betroffen ist.
Der Sonderprüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes
hat Zweifel an der korrekten Verfahrensabwicklung aufgeworfen.
Als Konsequenz soll Herr Technischer
Beigeordneter Thomas Grothe vorübergehend von seinen Aufgaben im Zusammenhang
mit der Straßenbeleuchtung Hagen GmbH entbunden werden.
Gesellschaftsrechtlich ist dies nur durch
Abberufung/Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer möglich.
Um die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu
erhalten, muss die Geschäftsführung zeitgleich neu besetzt werden.
Eine endgültige Entscheidung zu dauerhaften Zuordnung
der Aufgaben soll nach Abschluss der Untersuchungen erfolgen.
Hierzu wird darauf hingewiesen, dass die
Verwaltung eine externe Überprüfung beauftragen wird.
Verwaltungsintern wird die Zuständigkeit
ebenfalls vorübergehend verändert. Dies erfordert keinen Beschluss des Rates
der Stadt Hagen, da die Aufgaben Straßenbeleuchtung im Beschluss zur
Neufestlegung der Geschäftsbereiche der Beigeordneten nicht aufgeführt und
verwaltungsintern Herrn Technischen Beigeordneten Grothe zugewiesen worden war.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen
entsprechenden Beschluss gebeten.

16.03.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Im
Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW fasst der Haupt- und
Finanzausschuss folgenden Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt fordert die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH auf, umgehend einen
schriftlichen Gesellschafterbeschluss herbeizuführen, durch den der
Geschäftsführer Herr Thomas Grothe abberufen und Herr Beigeordneter Dr. Herbert
Bleicher zum neuen Übergangs-Geschäftsführer bestellt wird.
2. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt und bevollmächtigt, diesem schriftlichen
Gesellschafterbeschluss zuzustimmen.
Die
Umsetzung der Vorlage erfolgt umgehend.