Beschlussvorlage - 0561/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Wehringhauser Schnurlosfestival 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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31.05.2022
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Beschlussvorschlag
Der Naturschutzbeirat befürwortet die von der unteren Naturschutzbehörde beabsichtigte Erteilung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplans für den Veranstaltung des „Wehringhauser-Schnurlosfestivals 2022“ für den Zeitraum 12. – 13.08.2022.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Der unteren Naturschutzbehörde liegt ein Antrag (siehe Anlage 1) des Labels „Blue Stuff Records“ zur Veranstaltung des „Wehringhauser-Schnurlosfestivals 2022“ für den Zeitraum 12. – 13.08.2022 auf der Wiese am Bismarckturm vor.
Bei der Veranstaltung handelt es sich um ein kostenloses Musikfestival, bei dem 10 Bands auftreten. Die Organisatoren und Helfer arbeiten ehrenamtlich. Schnurlos bedeutet, dass die Verstärker ohne Netzstrom, sondern mit Akkus betrieben werden. In der Anlage 2 ist eine Übersicht der Aufbauten dargestellt.
Das Festival fand von bereits 2016 bis 2019 auf der Wiese am Bismarckturm statt. Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.30 "Selbecke" und die Veranstal-tung verstößt gegen folgende Verbote des Landschaftsplans Hagen:
• Verbot Nr. 6: Bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu errichten, zu erweitern oder in einer das Landschaftsbild beeinträchtigenden Weise zu ändern, auch wenn sie keiner Genehmigung bedürfen.
• Verbot Nr. 26: Zelte, Wohnwagen oder ähnliche dem zeitweisen Aufenthalt von Menschen dienende Anlagen aufzustellen sowie ungenehmigt errichtete Anlagen zu betreiben.
• Verbot Nr. 27: Auf Flächen des Landschaftsschutzgebietes außerhalb der befestigten Straßen und Fahrwege, der eingerichteten Park- und Stellplätze ein Kraftfahr-zeug zu führen oder abzustellen.
• Verbot Nr. 30: Zu lagern und / oder Feuer zu machen.
Die Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes erfolgt:
• zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere durch Sicherung naturnah entwickelter Lebensräume,
• wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere des Selbecker-Bachtales, und
• wegen seiner besonderen Bedeutung als Walderholungsgebiet mit Wildpark.
Die Durchführungsvoraussetzungen und Rahmenbedingungen hinsichtlich der Ver-einbarkeit mit dem besonderen Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes wurden im Jahr 2016 für die damalige Veranstaltung intensiv mit dem damaligen Vorsitzen-den des Naturschutzbeirates, Herrn Bögemann, abgestimmt.
Der damaligen Aufforderung der unteren Naturschutzbehörde und des Naturschutz-beirates, aus Gründen des Artenschutzes (Brut- und Setzzeit) für Folgeveranstaltun-gen einen deutlich späteren Zeitraum zu wählen, ist der Veranstalter in den Jahren 2017, 2018 und 2019 nachgekommen. Im Jahr 2019 fand das Festival mit Aufbau vom 16. - 18.08.2019 in der 33. Kalenderwoche statt. Damals wurde dem Veranstal-ter mitgeteilt, dass dies das frühestmögliche Datum für die Veranstaltung sein könn-te.
Die aktuell beantragte Veranstaltung ist für den Zeitraum 12. - 13.08. in der 32. Ka-lenderwoche geplant. Die Auf- bzw. Abbauarbeiten sind für den 11.08. bzw. 14.08. geplant.
Nach Beratung mit der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen beurteilt die untere Naturschutzbehörde den Termin als genehmigungsfähig. Aufgrund der diesjährigen vorgezogenen Wärmephase hat sich die allgemeine Brutzeit im Jahresverlauf deutlich nach vorne verschoben und es ist Mitte August nicht mehr mit einem relevanten Brutgeschehen zu rechnen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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157,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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101,9 kB
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31.05.2022 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Naturschutzbeirat befürwortet die von der unteren Naturschutzbehörde beabsichtigte Erteilung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplans für den Veranstaltung des „Wehringhauser-Schnurlosfestivals 2022“ für den Zeitraum 12. – 13.08.2022.
Ergänzung:
Der Naturschutzbeirat fordert die untere Naturschutzbehörde dazu auf, im Rahmen ihrer naturschutzrechtlichen Genehmigung darauf zu achten, dass nach Durchführung des Festivals eine ausreichende Säuberung des Gebietes erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
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x | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 8 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||