Beschlussvorlage - 0406/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit geeigneten Anbietern ein stationsgebundenes E-Tretroller-Verleihsystem in der Hagener Innenstadt einzuführen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, dafür die notwendigen Schritte und Verfahren einzuleiten - auch um die Anzahl der E-Tretroller in der Innenstadt gezielt zu steuern und zu begrenzen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Jahr 2019 können elektrische Tretroller auf deutschen Straßen legal genutzt werden. Anbieter, die E-Tretroller vermieten, haben somit die Möglichkeit, ihre Angebote in Kommunen einzuführen. Infolgedessen haben sich bei der Stadtverwaltung Hagen Anfang 2021 drei Anbieter von E-Tretroller Verleihsystemen gemeldet und angekündigt, dass sie ihren Service in Hagen in Absprache mit der Verwaltung anbieten möchten. Jedoch war von den anfragenden Anbietern nur der Anbieter Zeus Scooters GmbH damit einverstanden, ein Pilotvorhaben in Hagen-Haspe mit einem stationsgebundenen System zu starten.

 

Im November 2021 hat die Verwaltung sodann zusammen mit diesem Anbieter ein sechsmonatiges Pilotvorhaben in Hagen-Haspe gestartet. Zwei Monate nach dem Start des Pilotvorhabens wurde der Bezirksvertretung Haspe ein erster entsprechender Zwischenbericht vorgelegt. Demnach funktioniert das stationsgebundene Modell in Haspe ohne die Probleme (wie z.B. wild und beliebig geparkte E-Tretroller auf Fußwegen, Vandalismus, Unfälle, Entsorgung in den Gewässern etc.), die in anderen Städten häufig mit Free-Floating-Systemen, d.h. Nicht stationsgebundenen Systemen, bestehen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Stadt das Abstellen von E-Tretrollern nur auf einigen wenigen Abstellflächen erlaubt. Dadurch werden die E-Tretroller nach ihrer Nutzung nicht beliebig im gesamten Stadtteil abgestellt, sondern nur auf den ihnen zugewiesenen Abstellflächen. Die Nutzer können ihre Fahrt auch nur auf diesen Abstellflächen beenden. Wird dies missachtet läuft der Gebührenzähler weiter. Dies ist ein weiterer Grund, warum das Pilotvorhaben in Haspe bisher weitestgehend störungsfrei läuft.

 

Nach dem Erfolg des Pilotprojektes in Hagen-Haspe empfiehlt die Verwaltung der Politik nun, dieses neue Mobilitätsangebot auf den Bereich Hagen-Mitte auszuweiten. Sobald ein Beschluss der städtischen Gremien zur Einführung eines E-Tretroller-Verleihsystems in der Hagener Innenstadt vorliegt, wird die Verwaltung das hier in dieser Vorlage skizzierte Konzept für die Innenstadt präzisieren. Daran anschließend soll auf dem Markt ein sogenanntes Interessensbekundungsverfahren durchgeführt werden, um im Vorfeld eines späteren Vergabeverfahrens herauszufinden, wie viele Anbieter bereit wären, sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, die in der Hagener Innenstadt nur stationsgebundene E-Tretroller-Verleihsysteme zulässt.

 

Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Beschluss der städtischen Gremien.

 

Begründung

 

Einleitung:

 

E-Tretroller haben das Potential, einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität zu leisten.

 

Der größte Vorteil der E-Tretroller ist, dass sie den öffentlichen Nahverkehr ergänzen können, indem sie eine Lösung für die letzte Meile (von der ÖPNV Haltestelle zum Ziel) bieten. Ein weiterer Vorteil gegenüber konventionell benzinbetriebenen Fahrzeugen im Straßenverkehr ist der elektrische und geräuscharme Antrieb und das damit verbundene abgasfreie Fahren. Auch in der Klimabilanz überzeugen sie zumindest im Fahrbetrieb. Eine Entlastung des Stadtverkehrs ist möglich, wenn die E-Tretroller Fahrten mit dem Auto ersetzen. Neben den Vorteilen gibt es auch Nachteile wie, z.B. eine schlechte Ökobilanz, wenn die Akkus der E-Tretroller mit Atom- oder Kohlestrom geladen werden oder die nicht allzu lange Lebens- und Betriebsdauer der E-Tretroller oder die Entsorgung der Roller.

 

Eine abschätzende Beurteilung der Vor- und Nachteile bei der Nutzung von E-Tretrollern kann hier nicht erfolgen, da diese Branche noch sehr jung ist, die E-Tretroller erst seit Ende 2019 in Deutschland zugelassen sind und zu diesem Marktsegment noch keine umfangreichen und aussagekräftigen Forschungsergebnisse vorliegen. Zusammengefasst ist der Einsatz von E-Tretrollern aber durchaus sinnvoll nämlich dann, wenn sie Fahrten mit dem Auto oder dem Motorrad ersetzen und behutsam in das Stadtbild einer Kommune integriert werden. Sie können auch der Startpunkt dafür sein, an bestimmten Plätzen in einer Stadt weitere Angebote für die Mikromobilität (E-Bike-Verleih, E-Lastenräder-Verleih, Carsharing, etc.) zu schaffen und damit einen positiven Beitrag zur Stärkung des Umweltverbundes leisten.

 

Umsetzung und erste Zwischenergebnisse des Pilotvorhaben in Haspe

 

Wie gerade kurz vorgestellt, bieten E-Tretroller viele Vorteile, ergänzen den ÖPNV und können kurze Fahrten des motorisierten Individualverkehrs ersetzen. Dies zeigt auch das Pilotvorhaben in Hagen-Haspe, zu dem erste positive Zwischenergebnisse vorliegen (siehe Vorlage 0202/2022). Zum Abschluss dieses Pilotvorhabens wird das Projekt evaluiert werden. Die Ergebnisse werden anschließend veröffentlicht.

 

Aus den vom Anbieter ZEUS zur Verfügung gestellten Nutzerdaten können folgende Zwischenergebnisse entnommen werden:

  • ca. 3.900 km pro Monat sind mit E-Tretrollern gefahren worden
  • die durchschnittliche Reiselänge liegt bei ca. 3,6 km pro Fahrt
  • die durchschnittliche Reisedauer liegt bei ca. 21 Minuten pro Fahrt
  • die meisten Fahrten, nämlich 35 %, erfolgen zwischen 16 und 20 Uhr
  • 82 % der Fahrten werden von 12-24 Uhr durchgeführt
  • ngere Strecken werden abends und kürzere Strecken tagsüber zurückgelegt
  • die 25 angebotenen Abstellflächen in Haspe sind gleichmäßig ausgelastet
  • etwa ein Viertel der Kunden sind aktive Nutzer

Bereits heute lässt sich aus Sicht der Verwaltung feststellen, dass das Projekt in Haspe erfolgreich war, so dass die Verwaltung vorschlägt, in der Hagener Innenstadt mit geeigneten Anbietern ebenfalls E-Tretroller-Verleihsysteme einzuführen.

 

 

 

 

Einführung von E-Tretroller-Verleihsystemen in der Hagener Innenstadt:

 

E-Tretroller bzw. auch andere Mikromobilitätsformen (z.B. Fahrrad-, E-Bike-, Lastenradverleihsystem, etc.) sind wichtige Bausteine für die Einleitung der viel zitierten Mobilitätswende. Sie bieten Potenzial als Zubringer für den ÖPNV und können die Wege von und zu den Haltepunkten komfortabler und schneller bedienen. >Sie haben das Potenzial, die Nutzung vom motorisierten Individualverkehr auf kurzen Strecken, insbesondere auf der letzten Meile zum Ziel, zu vermeiden, was vor allem auch in der Hagener Innenstadt interessant sein kann. Die Verwaltung hat daher relevante Verkehrsbeziehungen im Stadtbezirk Hagen-Mitte analysiert. Im Gebiet liegen neben dem Hagener Hauptbahnhof ein RB-Haltepunkt und ein S-Bahn- Haltepunkt (Oberhagen Bahnhof und Wehringhausen).

 

Um die Erreichbarkeit in diesem Bereich zu ermitteln, wurde eine Erreichbarkeitsanalyse von den drei Bahnhöfen im Umkreis von 2.000 Metern durchgeführt (siehe Abb.1). Auf der Basis dieser Analyse wären die drei Bahnhöfe und die an diesen Stadtbezirk angrenzenden Bereiche aus Sicht der Verwaltung demnach gut geeignet, um hier ein stationsbasierte E-Tretroller-Verleihsystem einzuführen.

 

Um die Anzahl der benötigen E-Tretroller-Stellplätze grob abzuschätzen, hat die Verwaltung eine Analyse der Aktivitäten durchgeführt (siehe Abb.2). In die Analyse wurden alle Aktivitäten wie Geschäfte, Dienstleistungen, Supermärkte, Schulen, etc. in dem untersuchten Gebiet berücksichtigt. Demnach würde die Verwaltung in Bereichen mit höheren Aktivitäten mehr Stationen für E-Tretroller errichten als in Bereichen mit geringen Aktivitäten. Insgesamt werden im Stadtteil Mitte voraussichtlich ca. 70-75 Stellplätze für das Abstellen der E-Tretroller benötigt werden (siehe Abb.3). Dies wäre ausreichend, um ein Angebot von ca. 150-200 E-Tretrollern im Projektgebiet zu schaffen. Die Stellplätze sind nicht nur für das Abstellen von E-Tretrollern vorgesehen, sondern sollen in naher Zukunft auch für andere Mikromobilitätsdienste genutzt werden.

 

Die genaue Einschätzung der benötigten Abstellflächen für E-Tretroller wird aber erst dann erfolgen, wenn von Seiten der Stadt durch ein Interessensbekundungsverfahren geklärt worden ist, ob und wie viele Anbieter bereit wären, sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, die in der Hagener Innenstadt nur stationsgebundene E-Tretroller-Verleihsysteme zulässt.

 

Rechtliche Aspekte:

 

Bezüglich der rechtlichen Aspekte der Nutzung der E-Tretroller im Straßenverkehr haben sich einige Städte für eine Sondernutzungserlaubnis und andere Städte für den Gemeingebrauch entschieden. Nach Gesprächen mit dem Rechtsamt und dem Ordnungsamt kann festgestellt werden, dass eine Sondernutzungserlaubnisr Hagen nicht erforderlich ist, sondern eine Vereinbarung zwischen der Stadt Hagen und einem Anbieter ausreicht. In Vereinbarungen werden die Rahmenbedingungen für privatrechtliche Anbieter von E-Tretroller abgesteckt, die nicht Gegenstand einer straßenrechtlichen Sondererlaubnis sind. Eine solche Vereinbarung liegt bereits aus dem Pilotprojekt in Hagen-Haspe vor. Diese Vereinbarung ist die Grundlage, um E-Tretroller-Verleihsysteme in der Hagener Innenstadt einzuführen. Diese Vereinbarung soll für ein mögliches Projekt in der Hagener Innenstadt angepasst werden.

 

Kosten:

 

Kosten für das Pilotvorhaben entstehen lediglich für die Beschilderung entsprechender Parkplätze in Stadtquartieren in Hagen-Mitte. Nach Mitteilung des Fachdienstes Verkehrssicherheit ist mit rund 300 Euro pro Tretrollerparkplatz zu rechnen, so dass Gesamtkosten von 21.000 22.500 Euro für 70 75 Stellplätze anfallen würden.

 

Die Mittel für die Beschilderung von Abstellflächen für E-Tretroller werden im Rahmen der Bewirtschaftung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen von der Bauverwaltung (60) zur Verfügung gestellt.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
E-Tretroller haben (positive) Auswirkungen auf das Klima, die Luftreinhaltung und die

nachhaltige Mobilität.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Kosten für das Pilotvorhaben würden lediglich für die Beschilderung entsprechender Parkplätze in Stadtquartieren in Hagen-Mitte entstehen. Nach Mitteilung des Ordnungsamtes ist mit rund 300 Euro pro Tretrollerparkplatz zu rechnen, so dass Gesamtkosten von 21.000 22.500 Euro für 70 75 Stellplätze anfallen. Die Mittel für die Beschilderung von Abstellflächen für E-Tretroller werden i.R. der Bewirtschaftung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen von der Bauverwaltung (60) zur Verfügung gestellt.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Auftrag:

1541040

Bezeichnung:

Straßen

Kostenart:

524201

Bezeichnung:

Unterhaltung/Bewirtschaftung Infrastrukturvermögen

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Aufwand (+)

524201

 

 

 

22.500 €

 

Eigenanteil

 

 

 

 

22.500 €

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

gez. Sebastian Arlt

gez. Henning Keune

(Beigeordneter)

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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08.06.2022 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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14.06.2022 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit geeigneten Anbietern ein stationsgebundenes E-Tretroller-Verleihsystem in der Hagener Innenstadt einzuführen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, dafür die notwendigen Schritte und Verfahren einzuleiten - auch um die Anzahl der E-Tretroller in der Innenstadt gezielt zu steuern und zu begrenzen.

Die Standorte der zukünftigen Mobilstationen sind dabei zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

 

 

1

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1