Beschlussvorlage - 0525/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der in der Begründung genannten Rahmenbedingungen die Planung (LP 2 bis 4, HOAI) zu erarbeiten und sie einschließlich der finanziellen Auswirkungen den politischen Gremien zur Entscheidung vorlegen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

Nach Vorberatungen im Schulausschuss und der Bezirksvertretung Mitte hat der Rat auf Grundlage der Vorlage 0792/2021 am 18.11.2021 die Verwaltung mit der grundlegenden Planung der Maßnahme beauftragt.

Vorgesehen ist eine mehrgeschossige Bebauung im Bereich WC-/Umkleide-Hausmeisterbungalow bis zum Anschluss an das Hauptgebäude entlang der Blücherstraße.

Der Fachbereich Gebäudewirtschaft hatte dazu eine überschlägige Kostenschätzung erstellt (Stand Juli 2021), wonach die Maßnahme ein Kostenvolumen von 4.672.000 € umfasste.

Angesichts der derzeitigen „Preisbewegungen“ auf dem gesamten Bausektor hat der Fachbereich Gebäudewirtschaft die Kostenschätzung aktualisiert. Die neue Kostenschätzung beläuft sich auf 5.937.000 €. Im Ergebnis eine Kostensteigerung von 1.265.000 €, die in einer bis dahin noch nie vorgekommen Geschwindigkeit und Höhe festzustellen ist. Die neue Kostenschätzung berücksichtigt die neu herausgegebenen Prognosen der Fachliteratur, dem statistischen Bundesamt und Kenntnisse aus Ausschreibungen der Gebäudewirtschaft aus Ende 2021 und Anfang 2022. Die prognostizierten Zahlen gehen bis Mitte 2023. Diese beinhalten die Prognosen zu den Themen Rohstoffmenge, steigende Rohstoff- und Energiekosten, Auswirkungen der Pandemie und des Ukrainekrieges.

 

Zum Stand sowie überschlägiger Zeiteinschätzung der Maßnahme folgende Informationen:

  • In den Sommerferien werden der Hausmeisterbungalow, die Garage und der Blechschuppen abgerissen. Damit wird die Grundfläche für den späteren Aufbau des neuen Gebäudeflügels geschaffen.

 

  • Derzeit läuft das Ausschreibungsverfahren für die Planung, die im Zeitraum August/September des Jahres dann verbindlich an einem Architekten vergeben werden soll. Für die anschließende Planung (Leistungsphasen 1 bis 4) wird mit einem Zeitraum bis Ende 2023 gerechnet. Anschließend erfolgt der Bauantrag. Die Baugenehmigung wird bis Mitte 2024 erwartet. Parallel zum Bauantrag wird die Ausführungsplanung erstellt. Mit dem tatsächlichen Baubeginn kann Ende 2024 / Anfang 2025 gerechnet werden. Es wird von einer Bauzeit von 18 bis 24 Monaten ausgegangen.
  • Nach der derzeitigen Zeitabfolge könnte bei optimistischer Annahme eine Nutzung ab den 2026/2027 möglich werden, ansonsten voraussichtlich zum Schuljahr 2027/2028.

 

  • Nach gemeinsamer Erörterung mir der Schulleitung und der Gebäudewirtschaft werden für den Umsetzungszeitraum nach bisheriger Einschätzung folgende Herausforderungen gesehen:
    •  r die Baustelleneinrichtung sowie deren Zufahrt wird während der gesamten Bauzeit ca. ¼ bis 1/3 der vorhandenen Schulhoffläche abgesperrt und damit entfallen.
    • Angesichts der Platzenge auf dem Schulgrundstück sowie dem angrenzenden öffentlichen Bereich ist die Beschickung der Baustelle sowie die Lagerung von Baumaterialien schwierig. Ebenfalls die engen Zufahrtsstraßen für große Baustellenfahrzeuge.
    • Zur Lagerung von Baumaterialien erscheint es aus Sicht der Gebäudewirtschaft mangels Alternativen notwendig, den benachbarten Spielplatz zumindest teilweise als Lagerfläche nutzen zu können. Dieser Aspekt ist noch mit dem Fachbereich Jugend und Soziales zu erörtern.
    • Zumindest während der Rohbauphase (ca. ¾ Jahr) werden die an den Neubau unmittelbar angrenzenden 3 Klassenräume (Gebäudeanschluss zur Blücherstraße) durch Baulärm etc. voraussichtlich für den Unterricht nicht zu nutzen sein. Ersatzräume gibt es in der Grundschule nicht. Es sind Überbrückungslösungen zu bedenken!

 

Wie bereits eingangs erwähnt sind bereits jetzt Kostensteigerungen von bislang 4.672.000 € auf 5.937.000 € absehbar. Für diese Maßnahme sind einschließlich des Doppelhaushalts 2022/2023 die bisher bekannten Gesamtkosten von 4.672.000 € berücksichtigt. Für die bis Ende 2023 voraussichtlich zu beauftragenden bzw. anfallenden Arbeiten sind damit mehr als ausreichend Mittel vorhanden. Im Ergebnis ist daher die absehbare zusätzliche Finanzierung erst im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/2025 zu berücksichtigen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

2111

Bezeichnung:

Grundschule

Finanzstelle:

5000425

Bezeichnung:

GS Henry van de Velde

Finanzposition:

785100

Bezeichnung:

Auszahlung für Hochbaumaßnahmen

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

7nnnnn

5.937.000€

2.336.000€

2.336.000€

1.265.000€

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Die im Haushaltsplan 2022/2023 eingeplanten Mittel sind für diesen Zeitraum ausreichend. Der fehlende Restbetrag von 1.265.000 € ist im Rahmen der Haushaltsplanung für 2024 zu berücksichtigen.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

 

Die Ausgaben in Höhe von 5.937.000 € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Davon entfallen 5.812.200 € auf das Gebäude (Nutzungsdauer 70 Jahre) und 124.800 € auf die Außenanlagen (Nutzungsdauer 7 Jahre). Somit entstehen jährliche Abschreibungen für das Gebäude i. H. v. 83.031 € (5.812.200 € / 70 Jahre) und für die Außenanlagen i. H. v. 17.829 € (124.800 € / 7 Jahre). Insgesamt ergeben sich daraus zunächst jährliche Abschreibungen i. H. v. 100.860 € und ab dem achten Jahr i. H. v. 83.031 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

100.860 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

100.860 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

100.860 €

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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08.06.2022 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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09.06.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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15.06.2022 - Schulausschuss

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23.06.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen