Berichtsvorlage - 0493/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Ergänzend zu der letzten Vorlage zur Umsetzung des Sofortprogramms zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen (Drucksachen Nummer 0089/2022) wird im Folgenden auf die detaillierte Beschreibung des Verfügungsfonds Anmietung eingegangen.

 

Dabei ist zu beachten, dass sich der Sachstand in dem laufenden Prozess kontinuierlich verändert und die Planungsverwaltung die Politik in Zukunft unaufgefordert und zu gegebener Zeit fortan informieren und beteiligen wird.

 

Begründung

 

Seit Ende Januar kann der Stadtteil Haspe von den Fördermitteln des Sofortprogramm Innenstadt im Rahmen des Verfügungsfonds Anmietung profitieren. Dabei wird vom Land NRW sowie der Stadt Hagen die Möglichkeit eingeräumt, leerstehende Ladenlokale zu einer stark vergünstigten Miete mit neuen Ideen zu füllen.

 

Ziel ist, dass sich neue Konzepte, Angebote und Geschäftsideen für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren; jedoch bis spätestens Ende 2023 risikofrei erproben lassen und darüber hinaus zu einem zukunftsfähigen und gemischten Zentrum im Stadtteil beitragen.

 

Hinsichtlich der neu anzusiedelnden Unternehmen sind viele Konzepte vorstellbar. Von Concept-Stores über kreativ-wirtschaftliche und kulturelle Nutzungen, Einzelhandels- und Gastronomieangebote ist grundsätzlich alles möglich. Hiermit sollen die Leerstände wieder einer neuen Nutzung zugeführt werden, zu einer Belebung der Innenstadt beitragen und den bereits vorhandenen Einzelhandel unterstützen.

 

Die Fördermöglichkeit ist jedoch auch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Zunächst tritt die Stadt Hagen über die Hagener Wirtschaftsentwicklung als Hauptmieter auf und untervermietet das Lokal vergünstigt an die neuen Nutzer*innen weiter. Eine Weitervermietung kommt allerdings erst dann zustande, wenn die eingereichten Nutzungskonzepte und Ideen der Interessenten mit den Vorstellungen der Eigentümer*innen übereinstimmen. Kommt eine Einigung aller Parteien zustande, müssen die Eigentümer*innen die Altmiete um bis zu 30% reduzieren. Der besondere Anreiz für die Interessenten*innen besteht vor allem darin, dass sich die ursprünglichen Mietkosten um 20% reduzieren. Die Differenz aus den beiden Mieten ist förderfähig und wird zu 90% vom Land getragen. Hiermit geht eine starke finanzielle Entlastung der neu angesiedelten Unternehmen einher, die besonders in der Erprobungsphase eine wichtige Basis bildet.

 

Vier Eigentümer*innen haben sich bereit erklärt, ihre leerstehenden Ladenlokale im Rahmen des Verfügungsfonds Anmietung bereitzustellen. Die beauftragten Büros Stadt + Handel aus Dortmund sowie das Büro Schneider+Straten aus Düsseldorf führen fortlaufend mit interessierten Unternehmen Gespräche über eine mögliche Ansiedlung im Zentrum von Haspe und nehmen darüber hinaus zu Eigentümer*innen von neuen Leerständen Kontakt auf.

 

Bislang wurden in den Leerständen Plakate aufgehangen, auf denen die wichtigsten Informationen zum Verfügungsfonds Anmietung sowie die entsprechenden Kontaktdaten zu finden sind. Zusätzlich wurden Flyer für den Stadtteil Haspe entworfen, welche in unterschiedlichen öffentlichen Stellen ausgelegt worden sind und interessierten Unternehmer*innen mitgegeben werden. Die Presseabteilung der Stadt Hagen ist ebenfalls in die Öffentlichkeitsarbeit mit eingebunden. Mit Hilfe des Presseamtes sollen leerstehende Ladenlokale im Stadtteilzentrum fotografiert und in den sozialen Medien sowie auf der Homepage der Stadt Hagen vorgestellt und beworben werden.

 

Die Planungsverwaltung erhofft sich durch das Förderprogramm positive Nebeneffekte, die sich über den Förderzeitraum hinaus auf das gesamte Stadtteilzentrum auswirken.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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x

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

x

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

gez.

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

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Beschlüsse

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02.06.2022 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe fordert die Verwaltung auf, eine Sitzung (Sondersitzung) für eine gemeinsame Beratung mit Teilnehmern der Büros Stadt und Handel aus Dortmund, Schneider + Straten aus Düsseldorf, der HAGEN.Wirtschaftsentwicklung sowie Vertretern des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung zu organisieren, um das bisherige und das weitere Vorgehen bzgl. des Sofortprogrammes Innenstadt zu beraten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

-

-

CDU

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

Hagen Aktiv

2

-

-

AfD

-

-

-

 

X

  Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

11

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-