Berichtsvorlage - 0530/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

1. Ergebnisrechnung 2022

 

Am 31.03.2022 wurden sowohl der Doppelhaushalt 2022/2023 als auch das Haushaltssicherungskonzept durch den Rat der Stadt Hagen verabschiedet. Die Haushaltsansätze in der Ergebnisrechnung weisen jeweils ein positives Ergebnis in 2022 mit 1,92 Mio. und in 2023 mit 0,49 Mio. € aus. Die Genehmigung durch die Bezirksregierung steht zum Redaktionsschluss noch aus.

 

2. Ergebniscontrolling- und Haushaltsicherungskonzeptbericht 2022

 

Mit Ablauf des Jahres 2021 endeten die Regelungen des Stärkungspaktgesetzes. Da die Stadt Hagen bilanziell überschuldet ist, muss sie ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, dessen Ziel der Abbau der Überschuldung ist. Dies ist nicht Voraussetzung für die Genehmigung des Haushaltes 2022/2023, da das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung den Aufsichtsbehörden übergangsweise bis zu einer Folgeregelung zum Stärkungspaktgesetz Erleichterungen im Genehmigungsverfahren eingeräumt hat. Die Berichtspflichten gegenüber der Bezirksregierung zur Prognose des Jahresergebnisses sowie zum Umsetzungsstand der Konsolidierungsmaßnahmen sind in der gewohnten Form erforderlich und werden der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 31.07.2022 vorgelegt.

Hierbei besteht das Ziel, die entscheidenden Sondereffekte isoliert darstellen zu können, um deren Einfluss auf das städtische Ergebnis transparent zu machen. Davon betroffenen sind der Corona-, der Hochwasser- und der Effekt i. V. m. dem Ukrainekrieg.

 

3. Gewerbesteuerentwicklung 2022

 

Der Haushaltsansatz für 2022 beträgt 101 Mio. €. Nach der Jahressollstellung lag das Steuersoll bei 89 Mio. €. In den zurückliegenden Wochen gab es deutliche Erhöhungen durch das Finanzamt, so dass das Steuersoll inzwischen auf rd. 114 Mio. € (Stand 20.05.2022) gestiegen ist. Damit ist der Haushaltsansatz übererfüllt. Seit Mitte April ist festzustellen, dass sich die deutlichen Erhöhungen abflachen und es zu ersten Abmeldungen kommt.


4. Schuldenstand

 

12.05.2022

Vorjahr

 

 

 

Liquiditätskredite

916.500.000 €

964.300.000 €

Liquiditätskredite Gute Schule 2020

5.652.038 €

5.971.630 €

Liquiditätskredite gesamt

922.152.038 €

970.271.630 €

 

 

 

Investitionskredite

45.939.765 €

53.667.722 €

rderkredite

4.599.050 €

4.910.970 €

Investitionskredite Gute Schule 2020

19.119.194 €

20.074.222 €

Investitionskredite gesamt

69.658.009 €

78.652.914 €

 

4.1. Marktumfeld Zinsen

 

Weltweit haben sich die Wirtschaftsaussichten eingetrübt und hohe Inflationsraten verfestigt. In der EU hat die Inflationsdynamik zuletzt nachgelassen, der Höhepunkt der Preissteigerung könnte bald erreicht sein. Die Notenbank der USA hat bereits eine deutliche Straffung der Geldpolitik eingeleitet und die Leitzinsen erhöht. Die Bankvolkswirte rechnen damit, dass auch die Europäische Zentralbank (EZB) in relativ naher Zukunft eine Erhöhung der Leitzinsen beschließen wird.

 

In diesem Umfeld sind die Zinssätze zuletzt nochmal deutlich gestiegen. Die Geldmarktzinsen haben sich, mit Ausnahme der ganz kurzen Laufzeiten, nochmals deutlich nach oben bewegt. So ist der 12-Monats-Euribor von -0,332 % am 23.02.2022 auf 0,230 % am 12.05.2022 gestiegen. Der 3-Montas-Euribor blieb bisher relativ stabil (-0,464 % am 30.03.2022 zu -0,406 % am 12.05.2022). Die Prognosen der Bankvolkswirte erwarten für den 3-Monats-Euribor auf Jahressicht im Durchschnitt allerdings einen deutlichen Anstieg auf 0,37 %. Die am Finanzmarkt gehandelten Forward-Zinssätze liegen sogar noch erheblich darüber.

 

Auch bei den Kapitalmarktzinsen waren nochmal deutliche Anstiege zu verzeichnen. Seit dem 30.03.2022 ist der 10-Jahres-SWAP von 1,279 % auf zwischenzeitlich
1,972 % (09.05.2022) gestiegen, um zuletzt wieder leicht niedriger zu notieren. Seit Jahresbeginn ist der 10-Jahres-SWAP damit von 0,294 % (03.01.2022) vorübergehend um fast 1,7 % gestiegen. Anders als beim Geldmarkt gehen sowohl die Prognosen der Bankvolkswirte als auch die Forward-Zinssätze allerdings davon aus, dass ein Großteil der renditetreibenden Faktoren bereits eingepreist ist und sich die Kapitalmarktzinsen auf Jahressicht eher seitlich bewegen. Die Unsicherheit über den weiteren Zinsverlauf ist aufgrund der geopolitischen Krisen allerdings groß.

 

4.2. Zinssätze

 

Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen):

 

 

23.02.2022

30.03.2022

12.05.2022

EONIA (Tagesgeld)

 -0,491 (-0,480)

 -0,494 (-0,485)

 -0,492 (-0,479)

  3 Monats-Euribor

  -0,529 (-0,540)

  -0,464 (-0,540)

 0,406 (-0,539)

12 Monats-Euribor

-0,332 (-0,496)

-0,103 (-0,494)

0,230 (-0,480)

  3 Jahre Swapsatz

-0,438 (-0,459)

0,879 (-0,455)

1,091 (-0,409)

  5 Jahre Swapsatz

0,637 (-0,330)

1,083 (-0,310)

1,367 (-0,254)

10 Jahre Swapsatz

  0,857  (0,017)

     1,279  (0,090)

    1,747  (0,139)

 

 

5. Risiko des Ukrainekriegs

 

Der Bewilligungsbescheid r die Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der Weiterleitung von Bundesmitteln zur Beteiligung des Bundes an den Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine liegt für die Zahlung der 1. Tranche vor. Der Bewilligungsbescheid, der die Zahlung der 2. Tranche betrifft, wurde angekündigt.

 

Aus der 1. Tranche erhält die Stadt Hagen eine Zuweisung i. H. v. 2,2 Mio. €. Bisher sind der Stadt Hagen auch Aufwendungen in mindestens dieser Höhe entstanden. Detailinformationen sind dem Controllingbericht zum Stand 30.06.2022 zu entnehmen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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09.06.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen