Beschlussvorlage - 0496/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt das Konzept wie in der Vorlage beschrieben.

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Sachverhalt

Begründung

 

Mobilstationen ermöglichen durch ein vielfältiges Verkehrs- und Serviceangebot die systematische Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel. Sie fördern das multi- und intermodale Verkehrsverhalten der Menschen und leisten damit einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur nachhaltigen Verkehrsabwicklung.

 

Aus diesem Grund sieht der Masterplan „Nachhaltige Mobilität“ mit der Maßnahme 1.5 die Einrichtung von Mobilstationen vor. Ebenso greift der Nahverkehrsplan in Kapitel 10.6 die Etablierung von ÖPNV-Verknüpfungspunkten auf. Darüber hinaus hat der VRR ein verbundweites Konzept zur Errichtung von Mobilstationen erarbeitet (dieses wird bereits in Vorlage 0613/2021 in seinen Grundzügen erläutert).

 

In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität im Juni 2021 damit beauftragt, ein Konzept für den Ausbau von Mobilstationen in Hagen zu erarbeiten (vgl. DS.-Nr. 0488/2021).

 

Um aus den Empfehlungen des Nahverkehrsplans sowie des VRR-Konzeptes ein konkretes Umsetzungskonzept für die Stadt Hagen abzuleiten wurde im November 2021 eine Arbeitsgruppe etabliert. An dieser nehmen die Fachbereiche 60, 61 und 69 sowie die Hagener Straßenbahn teil. Die von der Arbeitsgruppe festgesetzten Bestandteile des Konzeptes werden nachfolgend vorgestellt.

 

Standortauswahl und Priorisierung

 

Die Arbeitsgruppe hat sich dazu entschieden, alle vom VRR-Konzept sowie Nahverkehrsplan empfohlenen Standorte für die Errichtung von Mobilstationen in das Konzept zu integrieren. Es handelt sich jeweils um Bushaltestellen, die eine hohe Bedeutung im Hagener Nahverkehrsnetz sowie als Verknüpfungspunkte aufweisen. Zusätzlich wurde der Standort Westerbauer Bf in das Konzept aufgenommen. Hier bietet sich durch ein brachliegendes und unmittelbar an die Bushaltestelle sowie den Bahnhof angrenzendes Grundstück die Möglichkeit zur Realisierung weiterer Mobilitätsangebote. Aufgrund der ebenfalls hohen Bedeutung des Standortes soll diese Möglichkeit im Rahmen des vorliegenden Konzeptes ergriffen werden.

 

Dementsprechend sieht das Konzept zur Errichtung von Mobilstationen in Hagen insgesamt 15 Standorte vor. Es sind sowohl Mobilstationen an Bahnhöfen als auch in der Innenstadt und den Stadtteilen vorgesehen (s. Tabelle 1 sowie Anlage 1).

 

Im weiteren Arbeitsprozess wurden die Standorte in Priorisierungsstufen eingeteilt, um die Einrichtung von Mobilstationen schrittweise umsetzen zu können (s. Tabelle 1). Die Einteilung in die vier Priorisierungsstufen ist vordergründig auf die jeweilige Bedeutsamkeit der Standorte und den Nutzen einer Mobilstation am jeweiligen Ort zurückzuführen. Demnach sollen zunächst zwei Mobilstationen in der Innenstadt errichtet und das neue Angebot auf diese Weise sichtbar gemacht werden (1. Priorisierungsstufe). Bahnhöfe stellen bereits wichtige Verknüpfungspunkte dar, die durch weitere Verkehrsangebote im Rahmen von Mobilstationen weiter an Bedeutung gewinnen (2. Priorisierungsstufe). Ein großer Nutzen ergibt sich durch Mobilstationen außerdem in den Stadtteilen (3. Priorisierungsstufe). Hier sind Mobilstationen vor allem im Hinblick auf „die letzte Meile“ sinnvoll. In der 4. Priorisierungsstufe befinden sich dagegen Standorte, die das bis dahin bereits etablierte Angebot in der Innenstadt weiter ergänzen. 

 

Den vier Priorisierungsstufen wurden Zeitfenster zugeordnet, in welchen die Einrichtung der Mobilstationen jeweils angestrebt wird (s. Tabelle 1). Die Umsetzung einer Mobilstation am Hauptbahnhof soll noch in diesem Jahr erfolgen. Am Standort Stadtmitte ist die Realisierung einer Mobilstation bis zum Jahr 2024 vorgesehen. Bei den Standorten der 2. Priorisierungsstufe wird eine Realisierung der Mobilstationen bis zum Jahr 2026 angestrebt. Bei allen weiteren Mobilstationen ist mit einer Umsetzung frühestens ab dem Jahr 2027 zu rechnen. Ein genauer zeitlicher Rahmen kann hier jedoch noch nicht gesetzt werden.

 

Aufgrund zeitlicher Rahmenbedingungen wird die Verwaltung möglicherweise vorschlagen, Änderungen in der Priorisierung vorzunehmen. Beispielsweise kann der zeitliche Ablauf der barrierefreien Umgestaltung der Bahnhöfe (z.B. am Bahnhof Oberhagen) es erfordern, einen Standort aus der 3. Priorisierungsstufe vorzuziehen (z.B. Tondernstraße).

 

Priorisierungsstufe

Standorter Mobilstationen

Zeitfenster

  1. Priorisierungsstufe
  • Hauptbahnhof
  • Stadtmitte
  • 2022-2024
  1. Priorisierungsstufe
  • Hohenlimburg Bf
  • Oberhagen Bf
  • Vorhalle Bf
  • Heubing Bf
  • Westerbauer Bf
  • 2024-2026
  1. Priorisierungsstufe
  • Haspe Zentrum
  • Eilpe Physiomed
  • Boele Markt
  • Loxbaum
  • Tondernstraße

 

 

  • Ab 2027….
  1. Priorisierungsstufe
  • Volkspark
  • Rathaus an der Volme
  • Altenhagener Brücke

Tabelle 1: Standorte für Mobilstationen

 

Ausstattungselemente

 

Über die Festlegung der Standorte sowie deren Priorisierung hinaus hat die Arbeitsgruppe eine Vorgehensweise zur Ausstattung der Mobilstationen erarbeitet. Der VRR legt im Konzept zur Errichtung von Mobilstationen eine Mindestausstattung fest, die jede Mobilstation aufweisen sollte. Diese wird von der Stadt Hagen unverändert übernommen. Zu den Elementen der Mindestausstattung des VRR gehören:

 

  • Aushangfahrplan
  • B+R-Anlage
  • Barrierefreiheit
  • DFI (Bus/Zug)
  • Fahrkartenverkauf (im Fahrzeug/per App möglich)
  • lleimer
  • Sitzgelegenheiten
  • Stele und Wegweisung Mobilstation (s. Abbildung 1+2)
  • Tarifbedingungen
  • Uhr
  • Umgebungsplan
  • Wetterschutz

 

              
Abbildung 1: Beispiel Stele        Abbildung 2: Beispiel Wegweisung
         

Zusätzlich hat die Arbeitsgruppe weitere Elemente festgelegt, die ebenfalls an jeder Mobilstation in Hagen vorhanden sein sollten (Grundausstattung). Damit soll den potenziellen Kundinnen und Kunden ein durchgängiges Angebot zur Verfügung gestellt werden, welches außerdem für einen Wiedererkennungswert in Hagen sorgt. Die Elemente zielen dabei vor allem auf die Fahrradnutzenden ab. Zu den von der Arbeitsgruppe festgesetzten Elementen der Grundausstattung zählen:

 

  • ÖPNV
  • B+R-Anlage (mind. überdachte Anlehnbügel)
  • Radluft-/Reparaturstation
  • Gepäckschließcher
  • E-Bike-Lademöglichkeiten (ggf. integriert)

Über die oben genannten Elemente hinaus kann individuell über weitere Elemente entschieden werden. Der VRR weist in Form von Steckbriefen Empfehlungen für weitere Ausstattungselemente aus, die sich an den örtlichen Gegebenheiten der Standorte orientieren (s. Anlage der Vorlage 0613/2021). Bei der Auswahl individueller Elemente sollte eine Orientierung an den Steckbriefen erfolgen. Es ist geplant, zu einem späteren Zeitpunkt Sharingangebote (z.B. Bikesharing oder Tretrollersharing) in das Angebot der Mobilstationen zu integrieren. Dafür sollen bei der Planung der Stationen bereits im Vorfeld entsprechende Abstellflächen berücksichtigt werden.

 

Die Elemente des Ausstattungskonzeptes sind auch der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen (s. Abbildung 3).

 

Abbildung 3: Ausstattungselemente

 

Standort Hauptbahnhof

 

Der Hauptbahnhof ist der erste Standort, an dem eine Mobilstation umgesetzt wird. Daher wurde für diesen Standort bereits die konkrete Umsetzung erarbeitet. Am Hauptbahnhof existieren bereits viele Elemente, die laut dem VRR an einer Mobilstation vorhanden sein sollten. So fehlt von den Elementen der Mindestausstattung, die der VRR festlegt, lediglich die Mobilstationsstele. Daneben sind die Elemente der Grundausstattung zu ergänzen, die von der Arbeitsgruppe festgesetzt wurden: eine Radluft-/Reparaturstation für Fahrräder, Gepäckschließcher sowie E-Bike-Lademöglichkeiten. Als zusätzliches individuelles Element ist hier außerdem das Angebot eines Carsharing-Autos vorgesehen. Der genaue Standort der Mobilstation ergibt sich durch die am Hauptbahnhof bereits geplante Radabstellanlage (vgl. DS.-Nr. 1012/2021 sowie 0389/2022). Während diese an den südlich gelegenen Parkplatz des Bahnhofsgeländes grenzt, sind für die zu ergänzenden Elemente der Mobilstation dort zwei ehemalige Stellplätze (insgesamt ca. 33,5 m²) vorgesehen (s. Anlage 2). Die Angebote können sich auf diese Weise gegenseitig ergänzen.  

 

Da die Mobilstation am Hauptbahnhof zeitnah eingerichtet werden soll, wurde für diesen Standort eine gesonderte Finanzierung erarbeitet. Das fehlende Element der VRR-Mindestausstattung (Mobilstationsstele) soll über die Richtlinie zur Förderung von Stelen an Mobilstationen des VRR finanziert werden. Dieses Sonderprogramm ist für ausgewiesene Standorte für Mobilstationen vorgesehen, an denen zur Erfüllung der Mindestausstattung lediglich die Stele fehlt. Hier liegt einrdersatz von 90 % vor (jedoch max. 10.000 € je Mobilstation bei Errichtung von Stelen bzw. 15.000 € je Mobilstation bei Einrichtung von Stelen und einer einheitlichen Wegweisung). Der VRR beabsichtigt eine schnelle Bewilligung der Anträge. Für die fehlenden Elemente der Grundausstattung am Hauptbahnhof (s.o.) stehen durch die Billigkeitsrichtlinie Mittel in Höhe von 23.000 € zur Verfügung (vgl. DS.-Nr. 0387/2022).


rdermöglichkeiten

 

Die Finanzierung aller weiteren Mobilstationen kann nach Rücksprache mit dem VRR sowohl durch die Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR (WLR VRR) über §12 ÖPNVG NRW als auch durch die Richtlinie zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) erfolgen. Mit der Weiterleitungsrichtlinie können vordergründig Elemente gefördert werden, die zur ÖPNV-Ausstattung zählen (DFI, Haltestelleneinrichtung, B+R-Anlage etc.). Der Förderhöchstsatz beträgt 90 % (es gelten die Förderhöchstbeträge der Einzelelemente) und die Bewilligungsbehörde ist der VRR AöR. Die Ri-MM bezieht sich dagegen vor allem auf Elemente, die der IV-Ausstattung zugeordnet werden (Gepäckschließcher, Sharingangebote etc.). Hier beträgt der Förderhöchstsatz 80 % (jedoch max. 200.000 € je Mobilstation) und die Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg. Im Gegensatz zur Weiterleitungsrichtlinie ist die FöRi-MM zeitlich bis Ende 2023 beschränkt. Dementsprechend müssen für die Mobilstationen, für die bis zu diesem Zeitpunkt keine Förderung über die FöRi-MM beantragt wurde, neue Fördermöglichkeiten erörtert werden.

 

Weiteres Vorgehen

 

In diesem Jahr soll die Einrichtung einer Mobilstation am Hauptbahnhof weiter forciert werden. Die Finanzierung der Mobilstationsstele, die genaue Aufteilung der zur Verfügung stehenden Fläche sowie weitere ins Detail reichenden Schritte sollen ausgeführt werden, sodass im Anschluss der WBH mit der Umsetzung beauftragt werden kann. In der zweiten Jahreshälfte soll außerdem die Planung weiterer Mobilstationen erfolgen. Die jeweiligen Ausstattungselemente sowie genauen Flächen sollen festgelegt und im Anschluss jeweils Förderanträge vorbereitet werden. Die Politik wird fortlaufend durch weitere Vorlagen über den Prozess informiert.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Finanzierung der fehlenden Ausstattungselemente des Standorts Hauptbahnhof erfolgt über die Billigkeitsrichtlinie. Die genaue Darstellung der finanziellen Auswirkungen ist Vorlage 0387/2022 zu entnehmen. Für die Realisierung der übrigen Standorte sind im laufenden Haushalt 2022/2023 keine finanziellen Mittel vorhanden. Eine Anmeldung der notwendigen Finanzmittel für den Standort Stadtmitte sowie die Standorte der 2. Priorisierungsstufe ist für den Haushalt 2024/2025 geplant. Die genauen Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Für die Umsetzung der einzelnen Standorte werden wie oben beschrieben Fördermittel eingeworben.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

 

Die Stärkung alternativer Verkehrsmittel des Umweltverbunds wirkt sich grundsätzlich positiv auf den Klimaschutz aus.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

s. textliche Erläuterungen

 

 

 

gez. Henning Keune

(Technischer Beigeordneter)

 

 

 

gez. Sebastian Arlt

(Beigeordneter)

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

14.06.2022 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen