Beschlussvorlage - 0429/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes.

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 89Alter Bahnhof Haspe“ und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung (Teil A und B) vom 06.05.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 06.05.2022 wird gemäß § 5 Abs. 5 BauGB dem Plan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt nördlich der Bahnlinie Köln Dortmund und südlich der Grün- und Sportfläche Ennepepark, östlich der Stephanstraße und westlich der Erzstraße im Stadtteil Haspe. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 3,8 ha.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die brach gefallene Fläche des ehemaligen Hasper Bahnhofs soll zukünftig einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Dafür ist die Teiländerung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Zeitgleich wird das Verfahren zum Bebauungsplan 1/07 (588) (Drucksachennummer 0428/2022) durchgeführt. Mit Beschluss dieser Verwaltungsvorlage wird die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplan-Teiländerungsentwurfes vorbereitet. Dieser wird anschließend für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel dazu erfolgten die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Geltungsbereich wird zur Offenlage aufgrund der aktualisierten Planung angepasst.

 

 

Begründung

 

Zu a)

 

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplan-Teiländerungsentwurfes wird an die aktuelle Planung und an die durch den Investor erworbene Grundstücksfläche angepasst. Im westlichen Bereich des Bestandsgebäudes und im Bereich der Stephanstraße wird der Geltungsbereich geringfügig erweitert.

 

Zu b)

 

Ziel und Zweck der Planung

 

Nach Aufgabe des Bahnbetriebes ist die Fläche des ehemaligen Hasper Bahnhofes am 28.06.2006 von Bahnbetriebszwecken freigestellt worden und somit in die Planungshoheit der Kommune zurückgefallen.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist das Plangebiet derzeit als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Ziel der aktuellen Planungen ist es, diese Flächen einer gewerblichen Nutzung zuzuführen und an ein westlich angrenzendes Gewerbegebiet anzuknüpfen. Daher ist die Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan in „Gewerbliche Baufläche“ erforderlich. Im Bereich der Stephanstraße wird in einem kleinen Teilbereich die Darstellung in „Grünfläche“ geändert. In der Regionalplanung ist die Fläche bereits als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung dargestellt. Durch die Reaktivierung der brachliegenden und belasteten Fläche soll zum einen dem Defizit an gewerblich nutzbarer Fläche im Hagener Stadtgebiet, zum anderen soll dem Verbrauch an ökologisch wertvollen Grünflächen entgegengewirkt werden.

 

Verfahrensablauf

 

Am 22.02.2007 hat der Rat der Stadt Hagen die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 09.03.2007. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB fand vom 01.02.2021 bis zum 01.03.2021 statt. Parallel dazu erfolgten die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 22.01.2021.

 

 

Planungsrechtliche Vorgaben

 

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg (Teilabschnitt Oberbereich Bochum und Hagen) sowie der Entwurf des Regionalplans Ruhr stellen den Bereich als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) dar.

 

 

Bestandteile der Vorlagendrucksache

 

  • Übersichtsplan des Änderungsbereiches
  • Begründung (Teil A und B) zur 89. Teiländerung des Flächennutzungsplanes vom 06.05.2022

 

 

Anlagen der Beschlussvorlage

 

Folgende Unterlagen können im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:

 

  • Verkehrsgutachten, Ambrosius Blanke, Nov. 2020
  • Fachbetrag zum Artenschutz Stufe I, Dr. Fritz Ludescher, Feb. 2021
  • Schallprognose, ITAB GmbH, Juli 2021
  • Altlasten, Altlastenrelevante Wertermittlung, Mull & Partner Ingenieurgesellschaft, Dez. 2019
  • Altlasten, Sanierungskonzept, Mull & Partner Ingenieurgesellschaft, Okt. 2021

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden in dem Bebauungsplan Festsetzungen zum Klimaschutz- und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren.

 

 

Eine gesonderte Prüfung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung ist somit bei der Vorlagenerstellung i. R. von Bauleitplanverfahren nicht notwendig.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

 

gez. Sebastian Arlt

 

Beigeordneter

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.06.2022 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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14.06.2022 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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15.06.2022 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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23.06.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen