Berichtsvorlage - 0396/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufbau, Organisation und Aufgaben der ordnungsbehördlichen Außendienste beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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09.06.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes geben den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses im Rahmen eines Kurzvortrages einen Überblick über den Aufbau, die Organisation und die Aufgaben der ordnungsbehördlichen Außendienste beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Begründung
Die Aufgaben des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Fachbereich 32) sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich und beachtlich gewachsen. Parallel hat die einhergehende Verantwortung des Fachbereiches 32 spürbar zugenommen. Das Politikfeld öffentliche Sicherheit und Ordnung ist nicht zuletzt aufgrund von Krisen, Folgen verstärkter Migration, aber auch, und vielleicht vor allem, wegen veränderter Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger an ihre Verwaltung erkennbar in den Fokus öffentlicher Diskussion gerückt. Die Verwaltung ist sich der gewachsenen Verantwortung sehr wohl bewusst und befindet daher in einem ständigen Prozess der Optimierung. Allerdings haben in den vergangenen Monaten einige sehr unangenehme Vorkommnisse den Blick der Öffentlichkeit nachvollziehbarer Weise auf negative Aspekte fokussiert und vieles, was der Stadtverwaltung im Ordnungsbereich sehr gut zu Gesicht steht, in den Hintergrund gedrängt.
Der Ordnungsbereich hat sich zum Ziel gesetzt, eine Trendwende in dieser öffentlichen Diskussion zu bewirken und möchte im Rahmen eines Vortrags deutlich machen, welche Optimierungen im Ordnungsbereich eingeleitet und umgesetzt worden sind und welche weiteren Perspektiven geschaffen wurden. Es geht auch darum aufzuzeigen, dass diese negativen Vorkommnisse konstruktiv dazu genutzt werden, vieles erneut auf den Prüfstand zu stellen und innerhalb kurzer Zeit als sinnvoll erkannte Veränderungen vorzunehmen.
Gem. § 1 des Gesetzes über den Aufbau und die Befugnisse der Ordnungsbehörden Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) haben die Ordnungsbehörden die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr).
Gem. § 13 Abs. 1 OBG NRW führen die Ordnungsbehörden die ihnen obliegenden Aufgaben mit eigenen Dienstkräften durch.
Um die Aufgabenvielfalt sowie die Komplexität der Aufgaben, welcher eine Ordnungsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr gegenübersteht, erfolgreich bewältigen zu können, hat sich der Fachbereich 32 in den letzten Jahren dazu entschieden, Aufgabenschwerpunkte zu bündeln und aufbauorganisatorisch durch die Bildung eines Drei-Säulen-Modells im Bereich der Außendienste auf diese Schwerpunktbildung zu reagieren.
Die drei Säulen, aus denen die ordnungsbehördlichen Außendienste des Fachbereiches 32 inzwischen bestehen, sowie deren spezifische Aufgaben sollen den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses vorgestellt werden.
Einen Schwerpunkt soll dabei die Arbeit des Stadtordnungsdienstes bilden. Wie in nahezu allen anderen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat auch die Stadt Hagen vor einigen Jahren beschlossen, einen eigenen Vollzugsdienst für die Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr bei der Ordnungsbehörde zu etablieren.
Im Rahmen interkommunaler Vergleiche lässt sich regelmäßig feststellen, dass die Aufgabenwahrnehmung, die Ausbildung sowie die Ausstattung der Stadt- bzw. Kommunalen Ordnungsdienste in den NRW-Städten und Gemeinden z. T. sehr unterschiedlich ausgestaltet sind.
Trotz fehlender, zentraler Vorgaben setzt der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung mit seinem Stadtordnungsdienst alle Bemühungen daran, der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Hagen eine größtmögliche Effizienz zukommen zu lassen.
Welchen Aufgaben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes gegenüberstehen, wie diese Herausforderungen aktuell gelöst werden und was es aus Sicht der Vollzugskräfte braucht, um in Sachen Aufgabenwahrnehmung, Ausbildung und Ausstattung auch für die Zukunft i. S. einer effizienten Gefahrenabwehr gut aufgestellt zu sein, soll den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses im Rahmen eines Kurzvortrages dargestellt werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung)
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Sebastian Arlt |
Oberbürgermeister | Beigeordneter |
