Beschlussvorlage - 0226/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsbeirat der Stadt Hagen empfiehlt der unteren Landschaftsbehörde, die Befreiung zur Verlegung der Anschlussleitung Herdecke in dem Naturschutzgebiet 1.1.2.6 “Kaisbergaue” und in den Landschaftsschutzgebieten 1.2.2.5 “Harkortsee” und 1.1.2.7 “Gut Hausen” gem. § 69 LG NRW zu erteilen.

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Sachverhalt

Die WINGAS GmbH plant eine Erdgasanschlussleitung (DN 300), um zukünftig das Cuno-Kraftwerk der Mark E aus der bestehenden WEDAL (Westdeutsche Anbindungsleitung) mit Erdgas zu versorgen. Der Lieferbeginn ist zum 1.1.2007 mit der Mark E vereinbart.

Zwischen dem möglichen Einbindepunkt der WEDAL bis zum Anschluss Mark E wurden zwei Trassenverläufe, die auf Grund der örtlichen Begebenheiten und der technischen Machbarkeit präferiert wurden, detailliert hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter untersucht. Es stellte sich die östlichere Trassenführung als die umweltverträglichere heraus.

Die bevorzugte Trasse beginnt nordöstlich des Verschiebebahnhofes Hagen–Vorhalle und verläuft entlang der Zuwegung zur Kläranlage parallel zu den Spülteichen. Danach verläuft die Leitung uferparallel zur Ruhr im NSG "Kaisbergaue". Auf Höhe des Geländes der ehemaligen "Westfalia" (Herdecke), wird die Ruhr unter Ausnutzung von Gehölzlücken gedükert. Der weitere Trassenverlauf folgt rechtsseitig der Ruhr bis  zum Cuno-Kraftwerk. Die gesamte Trassenlänge beträgt 2,4 km.

Es werden die Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen und mögliche Kompensationsmaßnahmen vorgestellt.

 


 
Anlass des Vorhabens

Die WINGAS GmbH plant eine Erdgasanschlussleitung (DN 300), um zukünftig das Cuno-Kraftwerk der Mark E aus der bestehenden WEDAL (Westdeutsche Anbindungsleitung) (siehe gestrichelte Linie in der Abbildung) mit Erdgas zu versorgen. Der Lieferbeginn ist zum 1.1.2007 mit der Mark E vereinbart.

Im Vorfeld wurden Abstimmungs- und Ortstermine mit den Wasser- und Landschaftsbehörden der Stadt Hagen und des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie dem Umweltreferat der Stadt Herdecke und dem StUA Hagen durchgeführt. Zudem fanden Gespräche mit den Planungsämtern der Städte Hagen und Herdecke statt.

Zwischen dem möglichen Einbindepunkt der WEDAL bis zum Anschluss Mark E sind im Rahmen der Trassenfindung verschiedene Varianten diskutiert worden. Als Ergebnis der Gespräche wurden zwei grobe Trassenverläufe, die auf Grund der örtlichen Begebenheiten und der technischen Machbarkeit präferiert wurden, detailliert hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter untersucht. Als Ergebnis stellte sich die östlichere Trassenführung (durchgezogene Linie, siehe Abbildung) als die umweltverträglichere heraus.

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die westliche, nicht weiterverfolgte Trassierung ( in der Abbildung gepunktet) führt über landwirtschaftlich genutzte Bereiche mit Altlastenflächen, durch mittelalte und alte Laubwälder mit Amphibien- und Fledermausvorkommen sowie durch ein kleines Feuchtgebiet im NSG. Diese Trasse stellt sich auch bautechnisch im Bereich der schmalen Zuwegung entlang des Klärwerks mit z.T. anstehendem Fels sowie im Bereich des Viadukts und Dükers als sehr schwierig dar.

Die Vorzugstrasse (A) beginnt südlich der Ruhr auf dem Gebiet der Stadt Hagen nordöstlich des Verschiebebahnhofs Hagen-Vorhalle an der dort vorhandenen WEDAL. Sie verläuft zunächst randlich der Zuwegung zur Kläranlage Hagen und biegt nahe der Ruhr in das Naturschutzgebiet “Kaisbergaue” ein, das uferparallel über Wiesenflächen gequert wird. Auf Höhe des Geländes der ehemaligen “Westfalia” wird die Ruhr unter Ausnutzung von Gehölzlücken gedükert. Mit der Querung der Ruhr wird das Stadtgebiet Herdecke erreicht. Auf dem Gelände der Westfalia fand aktuell im Januar 2006 ein städtebaulicher Wettbewerb zur Stadtentwicklung in der Ruhraue statt. Die Trassierung wurde in diesem Bereich angepasst und folgt vorhandenen Leitungsbündeln. Weiterhin werden bis zum Erreichen des Cuno-Kraftwerkes ufernah, parallel zu einem vorhandenen Rad- und Fußweg, Wiesen- und Grünflächen sowie junge Sukzessionsflächen gequert. Der Rad- und Fußweg entlang der Ruhr und dem Harkortsee wird zur Erholungsnutzung stark frequentiert. Die gesamte Trassenlänge beträgt ca. 2,4 km.

Technische Beschreibung des Vorhabens

Die Rohrleitung weist folgende Kennwerte auf:

Transportmedium Erdgas

Rohrdurchmesser

DN 300

Länge

ca. 2,4 km

Rohrmaterial

Stahl StE 480.7 TM (gemäß DIN 17172 – Ausgabe 1978) mit einer Innenbeschichtung auf Epoxidharzbasis zur Verminderung der Rauhigkeit

Betriebsdruck

60 – 90 bar (max. 100 bar)

Transportmedium

Erdgas: Methan (als Hauptbestandteil) ist ungiftig, nicht wasser­gefährdend, farb- und geruchlos (der Odorierungsstoff wird dem Erdgas erst in den lokalen Niederdrucknetzen zuge­mischt).

Schutzstreifen

6 m (3 m beiderseits der Leitungsachse), keine baulichen Anlagen zulässig

Sicherheitsstreifen ohne tiefwurzelnde Bäume

5,3 m (2,5 m beiderseits der Leitungsaußenkante)

Arbeitsstreifen

Regelarbeitsstreifen freie Feldflur: 18,0 m, ggf. weitere Einschränkung möglich

Verlegetiefe

Erdüberdeckung der Leitung mind. 1,0 m / in Ufernähe 1,50 m

 

Potenzielle Projektwirkungen

Baubedingte Wirkungen

Die stärkste Auswirkung wird während der Bauphase verursacht. Während der Verlegung der Leitung in der Leitungstrasse werden auf dem Arbeitsstreifen die Biotopstrukturen und Nutzungen beseitigt. Zudem findet ein Eingriff in die z.T. natürlichen Bodenstrukturen statt. Während der Bauphase treten Lärmwirkungen durch die Baufahrzeuge, die Bauarbeiten und den LKW-Verkehr auf. Temporär können Wegebeziehungen und faunistische Lebensräume unterbrochen werden.

Anlagebedingte Wirkungen

Zu den anlagebedingten Beeinträchtigungen gehören die Veränderung des Bodengefüges im Rohrgraben und die Existenz der Rohrleitungen im Boden mit mindestens ca. 1,0 m Erdüberdeckung. Durch den Bau einer kleinen Abzweigstationen im Gebiet der Stadt Hagen wird die beanspruchten Flächen der bisherigen Nutzung dauerhaft entzogen. Flächenversiegelungen entstehen nur in sehr geringem Umfang. Niederschlagswasser wird i. d. R. auf den Flächen selbst versickert. Zu den möglichen anlagebedingten Wirkungen zählen außerdem: Nutzungsbeschränkung innerhalb des Schutzstreifens und Markierungselemente (z. B. Pfähle, Flugsichtzeichen)

Betriebsbedingte Wirkungen

Es wird nach menschlichem Ermessen zu keinen Beeinträchtigungen durch den Betrieb der Rohrleitung kommen. Der Betrieb der nicht sichtbar, unterirdisch verlegten Leitung findet völlig geräusch- und emissionsfrei statt. Zum rechtzeitigen Erkennen von Zuständen, die eine Gefährdung der Fernleitung erwarten lassen, wird diese einmal im Jahr begangen bzw. befahren. Die Instandhaltung der Leitung wird unter Einhaltung der TRFL durchgeführt.

Planerische Vorgaben und Schutzausweisungen

GEP: Im Wesentlichen zeichnet sich der trassennahe Raum im Bereich der Stadt Hagen als Grünzug und Gebiet zum Schutz der Landschaft sowie landschaftsorientierten Erholung aus. Die Ruhraue wird teilweise als Gebiet für den Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer sowie der Natur dargestellt. Angrenzend zur Aue befinden sich Allgemeine Siedlungsbereiche und Bereiche für gewerbliche/industrielle Nutzung.

Flächennutzungspläne / Bebauungspläne: Die linke Ruhrseite im Bereich der Stadt Hagen ist durch große Flächen für die Landwirtschaft, für Versorgungsanlagen und Grünflächen gekennzeichnet. Die nördliche Ruhraue wird von großflächigen gewerblichen und gemischten Bauflächen flankiert. Entlang der Uferzone und auch innerhalb des betroffenen Abschnittes der Ruhr sind diverse z.T. wassersportorientierte Freizeitnutzungen dargestellt. Verkehrsflächen sind ebenfalls kenntlich gemacht.

FFH-Gebiete, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile, § 62-Biotoptypen (LGNW): Im Bereich der Stadt Hagen werden die Landschaftsschutzgebiete “Gut Hausen”, “Harkortsee” und das Naturschutzgebiet “Kaisbergaue” gequert. Weitere Schutzgebiete und -ausweisungen sind nicht betroffen.

Wasserschutzgebiete, hochwassergefährdete Gebiete: Es werden keine Wasserschutzgebiete gequert. Innerhalb der Ruhraue befindet sich ein gesetzlich festgelegtes Überschwemmungsgebiet.

Sonstige Fachplanungen/Kataster: Die von der LÖBF vorliegenden Biotopverbund- bzw. Biotopvernetzungsplanungen werden durch die geplante Leitung im Bereich der Ruhr und ihrer Aue gequert. Die Ruhr und die Ruhrauen stellen schutzwürdige Biotope gemäß LÖBF-Biotopkataster dar. Altlasten oder Verdachtsflächen werden im Bereich der Deponie tangiert.

Vorgesehene Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

·         Trassenbündelung (Parallelführung) der geplanten Rohrleitungen mit anderen Infrastrukturbändern (z.B. bestehende Rohrleitungen, Wege).

·         Beschränkung des Arbeitsstreifens: Auf kurzen Abschnitten kann die Breite des Arbeitsstreifens zur Eingriffsminimierung weiter eingeschränkt werden (z.B. Bereiche mit Ufergehölzen, älteren Einzelbäumen).

·         Schonender Abtrag der Mutterbodenschicht und Lagerung am Rand des Arbeitsstreifens, getrennte Lagerung des Grabenaushubs

·         Trassenrekultivierung: Unmittelbar nach Beendigung der Bauarbeiten wird der Rohrgraben mit dem jeweiligen Bodenaushub schichtgerecht verfüllt, auf den Arbeitsstreifen wird der Mutterboden wieder aufgebracht. Die Bodenschichten werden einzeln gelockert. Das ursprüngliche Geländerelief wird wiederhergestellt. Alle Flächen werden zur Nutzung wiederhergerichtet.

·         Einschlag in Gehölze, Entfernung von Röhricht- und Schilfbeständen außerhalb der Brutzeit der Vögel ab ca. Anfang September

·         Abflachung der Grabenböschungen zur Minderung der temporären Barrierewirkungen (z.B. für Amphibien, Kleinsäuger)

·         Verzicht auf Befahren von zu nassen Böden, ggf. Einsatz von Bodenschutzmatten / Verzicht auf Oberbodenarbeiten bei ungeeigneter Witterung

·         grund- und schichtenwasserschonende Bauweise (z. B. Abdichtung/Querriegel in Längsgräben bei Drainageeffekten) / Sicherung der Durchströmbarkeit

·         Schnelle Regeneration des Arbeitsstreifens im Bereich des NSGs durch Einsatz von Heugras­ansaaten

·         Reduzierung der Arbeitsstreifen im NSG durch Verlagerung der Vormontage des Dükers auf die nördliche Ruhrseite

·         Besondere, getrennte Lagerung belasteter Böden und Wiedereinbau an gleicher Stelle

Eingriffsbilanz und Kompensationsmaßnahmen

Bewertungsmethodik zur Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft gemäß Rohrleitungserlass (ERegRohrlGas 2002)

·         Ermittlung Eingriff in die Biotoptypen (ARGE Eingriff – Ausgleich NRW 1994)

·         Ermittlung Eingriff in schutzwürdige Böden ohne Vorbelastungen (Angaben gemäß GLA NRW)

Ergebnis der überschlägigen Bilanz:

·         Ökologische Werteinheiten (ÖWE) Defizit: 7.541 ÖWE

·         Boden Defizit: 2.532 m²

Als Kompensationsmaßnahmen wurden unter Einbeziehung der relevanten Behörden und Beachtung vorhandener Konzeptionen (z.B. Ruhrauenkonzept) folgende Maßnahmen im Bereich des Naturschutzgebietes und einer Fettwiese bei Gut Hausen vorgestellt:

·         Anlage eines Auwaldes (Wertstufe 8) auf ca. 6.303 m² entlang der Ufer im NSG oder

·         Anlage einer extensiv genutzten Streuobstwiese aus Wildobst (Wertstufe 6) auf ca. 6.303 m²

 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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21.03.2006 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat fasst den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage.

 

Zusatz des Landschaftsbeirates:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt, als Kompensationsmaßnahme die in der Vorlage beschriebene Variante “Entwicklung eines Auwaldes am Ruhrufer” durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

       13

Dagegen:

         1

Enthaltungen:

         0

 

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23.03.2006 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Umweltausschuss nimmt den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Kenntnis und unterstützt den Beschluss des Landschaftsbeirates hinsichtlich der zu wählenden Kompensationsmaßnahme “Entwicklung eines Auwaldes am Ruhrufer”.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen