Beschlussvorlage - 0186/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu a):

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen ent­sprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.

Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegens­tand der Niederschrift.

 

Zu b):

Der Rat beschließt die im Sitzungssaal aufgehängte und zu diesem Beschluss gehö­rende Teiländerung Nr. 64 – Steinbruch Vorhalle – zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2, 3 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den Überleitungsvor­schriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt den zu der 64. Teiländerung des FNP der Stadt Hagen gehörenden Erläuterungsbericht vom 18.11.2005, welcher Bestandteil des Be­schlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Der Verfahrensabschluss wird bis Juni 2006 angestrebt.

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Sachverhalt

1.      Beschlussfassung zu den im Rahmen der Planoffenlage eingegangenen Anregun­gen.

2.      Abschließender Beschluss zur FNP – Teiländerung Nr. 64 – Steinbruch Vorhalle.


 
Zu a) und b):

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.12.2005 den Entwurf der Teiländerung Nr. 64 – Steinbruch Vorhalle – zum FNP der Stadt Hagen beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses lag der Entwurf in der Zeit vom 9.01.2006 – 10.02.2006 einschließlich öf­fentlich aus.

In dieser Zeit wurde von folgenden  Träger öffentlicher Belange Anregungen vorge­bracht:

 

1. Ruhrgas AG, Essen

 

Privatpersonen brachten während der Planoffenlage keine Anregungen vor.

 

Darstellungsänderungen im Planverfahren aufgrund der eingegangenen Anregungen haben sich nach verwaltungsseitiger Prüfung nicht ergeben. Auch bedurfte der dazuge­hörige Erläuterungsbericht keiner redaktionellen Überarbeitung.

 

Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte dem beigefügten Erläu­terungsbericht von 18.11.2005.


Zu 1:

 

Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der Ruhrgas AG, Huttropstr. 60, 45138 Essen vom 13.02.2006 zur Teiländerung Nr. 64 – Steinbruch Vorhalle – zum Flä­chennutzungsplan der Stadt Hagen

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Leitungstrasse der durch das Plangebiet verlaufenden Ferngasleitung ist bereits im gültigen Flächennutzungsplan dargestellt.

 

Der Anregung wurde bereits gefolgt.

 

 

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Beschlüsse

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15.03.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Nord

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21.03.2006 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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23.03.2006 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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28.03.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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30.03.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen