Beschlussvorlage - 0144/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umgestaltung des Volmeparks entsprechend der vorgestellten Ausbauplanung wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung auf dieser Grundlage fortführen zu lassen und nach Eingang des Bewilligungsbescheides die Maßnahme zu realisieren.

 

X    Die Planung soll aufgrund der Variante 1 mit LED-Bodenstrahlern fortgeführt werden.

O      Die Planung soll aufgrund der Variante 2 mit Halogen-Bodenstrahlern fortgeführt werden.

O      Die Planung soll aufgrund der Variante 3 mit Glasfaser-Lichtleiste fortgeführt werden.

O      Die Planung soll aufgrund der Variante 4 mit LED-Lichtleiste fortgeführt werden.

 

Die zusätzlichen Folgekosten sind in den Haushalt einzustellen.

 

Der Fällung der genannten 3 Bäume wird zugestimmt. Eine Ersatzpflanzung ist innerhalb der Parkanlage vorzunehmen.

 

In Abhängigkeit vom rechtzeitigen Vorliegen des Bewilligungsbescheids ist ein Baubeginn im September 2006 und eine Fertigstellung der Parkanlage bis etwa Juni 2007 möglich.

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Sachverhalt

Bezugnehmend auf den Ratsbeschluss v. 10.06.1999 zur Entwicklung von Konzepten zur Verbesserung der Naherholungsfunktion der Grünflächen an der Volme, wurde im Mai 2005 ein Planungsworkshop zur Neugestaltung des Volmeparks durchgeführt. Als Ergebnis des Workshops wurde am 16.06.2005 durch das Empfehlungsgremium beschlossen, die Planung des Büros Drecker aus Bottrop der Wiederherstellung des Volmeparks zugrunde zu legen.

 

Der Entwurf des Büros Drecker nimmt die Längsausrichtung der Volme auf sowie den zur Volme hin leicht abfallenden Geländeverlauf und setzt diese Situation in Lichtstufen um, die das Gelände terrassieren und auch dem nächtlichen Park seinen besonderen Charakter geben.

 

Die Herstellungskosten des Parks wurden mit 820.000 Euro ermittelt. Zusammen mit den Planungskosten ergibt sich ein Kostenrahmen von ca. 875.000 Euro. Davon sind ca. 840.000 Euro förderfähig. Der mit Datum v. 14.07.05 bei der Bezirksregierung eingereichte Förderantrag sieht bei einem Förderanteil von 80% einen Eigenmittelanteil von ca. 200.000 Euro vor. Davon werden 100.000 Euro durch die Sparkasse Hagen übernommen. Die städtischen Eigenmittel stehen auf der Haushaltsstelle 5800.956.0000.8 bereit. Eine Zusage über die beantragten Landesmittel liegt noch nicht vor.

 

Wesentlicher Gestaltungs- und Kostenfaktor sind die geplanten Lichtstufen. Hier wurden im Rahmen der Entwurfsplanung verschiedene Varianten untersucht, mit deutlichen Unterschieden hinsichtlich der Wirkung sowie der Herstellungs- und Folgekosten. Nähere Angaben dazu können der Begründung entnommen werden. Zur Vorbereitung der Entscheidung welche Stufenvariante ausgeführt werden soll, dient ein Ortstermin, bei dem die unterschiedlichen Stufen und Lichtsysteme vorgestellt werden.

 

Bei einem Ausbaubeschluss im März, kann unter der Voraussetzung, dass rechtzeitig der Bewilligungsbescheid vorliegt, ein Baubeginn im August 2006 erfolgen. Die Fertigstellung der Anlage wäre dann etwa im Juni 2007.


 
1.   Vorbemerkung

 

Die Planung zur Neugestaltung des Volmeparks ist, wie der bereits fertig gestellte Dr.-Ferdinand-David-Park sowie die Treppenanlagen zur Volme, Teil der städtebaulichen Maßnahmen des Projektes “Renaturierung und Neugestaltung der Volme im Rathausbereich” und damit ein wesentlicher Baustein zur Neugestaltung der Hagener Innenstadt.

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen v. 10.06.1999 wurde die Verwaltung beauftragt alternative Konzepte zur Verbesserung der Naherholungsfunktion der Grünflächen auf beiden Seiten der Volme zu entwickeln. Diese sollten nach Abschluss der Baumaßnahmen im Rahmen der Neugestaltung der Hagener Innenstadt umgesetzt werden.

 

Bezugnehmend auf diesen Ratsbeschluss wurde im Mai 2005 zur Neugestaltung des Volmeparks ein Planungsworkshop durchgeführt. Das Empfehlungsgremium sprach sich bei seiner Beurteilung der vorliegenden Arbeiten am 16.06.2005 dafür aus, die Planung des Büros Drecker der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen.

 

Am 06.09.2005 wurde durch die BV Mitte und am 13.09.2005 durch den Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, den Volmepark auf der Basis des Entwurfs des Büros Drecker auszubauen.

 

Der Volmepark war bereits Bestandteil des zusammengefassten Zuwendungsantrages für die Innenstadtprojekte vom 23.10.2001. Um die Realisierung des Parks als letzten Abschnitt des Förderbereichs “Rathaus einschließlich Volme” wie geplant umsetzen zu können, wurde auf der Grundlage des aktuellen Entwurfs mit Datum vom 14.07.2005 ein Zuwendungsantrag gestellt und der Gesamtantrag Innenstadt für dieses Projekt konkretisiert.

 

2.   Erläuterung der Planung

 

Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Empfehlungsgremiums wurde durch das Büro Drecker die Entwurfsplanung erarbeitet. Die wesentlichen Merkmale des Entwurfes werden durch die Planer wie folgt beschrieben:

 

2.1    Städtische Einbindung

 

Eine große Freiraumqualität für die Stadt Hagen stellt die Volme dar, die als Fließgewässer die Stadt durchläuft. Dem Spaziergänger entlang dieses Volmebandes bietet sich durch den visuellen Dialog zwischen den Ufern eine abwechslungsreiche Raumfolge. Die Umsetzung eines fortlaufenden Volmebandes ist wichtiger Bestandteil der derzeitigen Stadtentwicklung. Der Volmepark bildet mit seiner räumlichen Aufweitung das wesentliche Grünsegment in dieser Abfolge.

 

2.2    Entwurf

 

Der Entwurf greift entsprechend dem Volmeverlauf die Längsausrichtung dieses Grünsegments auf. Der Park spannt sich zwischen den vorhandenen Nord-Süd-Bewegungs-richtungen der bestehenden Brücken auf. Zwei Promenaden nördlich und südlich entlang der Volme laden zum Flanieren und Verweilen ein. Ein Susterrain bildet als skulpturales Element die Möglichkeit, sich über der Wasserfläche zu bewegen und sich dort in einem Zwischen-Raum aufzuhalten. Diese leichte, schwebende Skulptur korrespondiert als Objekt mit der geplanten Freitreppe auf der gegenüberliegenden Uferseite. In der südlichen Liegewiese setzen Rasenstufen die Längsausrichtung in der Topografie um und fangen den Höhenversprung vom Straßenniveau zur Volme hin ab.

 

Baumsolitäre als landschaftsarchitektonisch raumbildende Elemente sind heutiger Bestand und rahmen den neuen Volmepark. Unterwuchs und Sträucher, vor allem im Bereich der Volme, werden entfernt um Sichtbeziehungen zum Fluss herzustellen. Mit wenigen Veränderungen im Baumbestand entsteht ein einladend offener Rasenbereich, der sich zur Volme hin ausrichtet und durch die Baumrahmung geschützt ist. (Siehe auch unter Pkt. 3). Eine wesentliche Raumgrenze des neuen Volmeparks zur Innenstadt hin stellt die Fassade der Sparkasse dar. An den Stellen, an denen im Sparkassenneubau über Sichtfenster und einen innen liegenden Garten Kontakt zur Außenwelt hergestellt wird, reagiert die Parkgestaltung sensibel. Der Baumrahmen öffnet sich teilweise und gibt den Blick in Park und Umgebung frei. Die ’Knieende’ akzentuiert die Antwort auf die Innengestaltung der Sparkasse.

 

2.3    Erschließung

 

Die Zugänge von der Innenstadt zum neuen Volmepark münden in einem Staudenband mit seinem rasenbegleitenden Weg und den zwei Skulpturenstandorten. So ist entlang der Mark-E eine breite Erschließung und von dem Kreisel Badstraße eine Anbindung vorgesehen. Neben der Volmepromenade im Norden schließt eine Wegeverbindung südlich die Zentrierung um die Volme.

 

2.4    Promenaden

 

Die beiden Promenaden südlich und nördlich der Volme bringen den Parkbesucher direkt an die Volmekante heran. Der Großteil der vorhandenen mauernahen Gehölze wird entfernt, so dass ein direkter Bezug zum Fluss hergestellt wird. Durch die skulpturalen Elemente Freitreppe und Susterrain erhalten beide Promenaden einen Ort, der direkt auf die Volme reagiert und den Besucher mit dem Fluss auf unterschiedliche Art in Interaktion bringt. Der Charakter der Promenaden wird durch die Auswahl der Ausstattung unterstrichen. Moderne Leuchten begleiten die Volmekante und markieren ihre Linie. Ihnen zugeordnet sind schlichte Edelstahlbänke, bei denen auf Lehnen bewusst verzichtet wird, so dass sich der Besucher zur Volme oder zum Park hin orientieren kann.

 

2.5    Staudenband

 

Im Übergang zur Innenstadt zieht sich entlang der Gehölzkante ein üppiges Staudenband mit Gehölzkuben, das dem Sparkassengebäude als schmückendes Band vorgelagert ist und die Liegewiese zur Straße hin optisch fasst. Im Zusammenspiel mit den Bäumen entsteht hier entlang der großzügigen Liegewiese ein intimer Gartenbereich.

 

Das Staudenband an der südlichen Parkseite wird durch Splittbänder gegliedert und unterteilt. Unterschiedlich hohe Gehölzkuben rhythmisieren die Fläche, umspielen den Baumbestand und verbinden sonnige und schattige Bereiche miteinander. Für eine funktionsfähige und stabile Staudenpflanzung ist die fachgerechte Auswahl der Pflanzen entsprechend ihrer Lebensbereiche, Konkurrenzfähigkeit, Ausbreitungsstrategie und Vergesellschaftung erforderlich.

 

Aufgrund des Baumbestandes weist die Fläche unterschiedliche Standortverhältnisse für die Pflanzen auf. Sie kann in die Lebensbereiche Freifläche und Gehölz bzw. Gehölzrand unterteilt werden. Die Splittbänder umgrenzen diese Bereiche und bilden klare Abschlüsse. Die Staudenzusammenstellungen prägen den Charakter des jeweiligen Standortes, sie bieten ein abwechslungsreiches Bild und zu jeder Jahreszeit andere Akzente. Die Gehölzkuben bestehen aus Prunus laurocerasus “Otto Luyken” (Kirschlorbeer). Diese Pflanze weist eine hohe Standortamplitude auf, hat einen kompakten Wuchs, ist sehr schnittverträglich und langsamwüchsig. Sie kann sowohl im Schatten der eingewachsenen Bäume als auch in der Sonne stehen. Aufgrund des langsamen Wuchses ist Prunus laurocerasus pflegeextensiv.

 

Beim Lebensbereich Freifläche handelt es sich um einen offenen, baumfreien Standort in überwiegend besonnter Lage. Die Bepflanzung besteht aus Stauden, Zwiebelpflanzen und Einjährigen. Es überwiegen dunkellaubige Stauden mit roten, violetten und blauen Blüten, eingestreut sind filigrane Gräser und Geophyten wie Narzissen und Tulpen.

 

Stauden der Lebensbereiche Gehölz, im Übergang zum Lebensbereich Gehölzrand zeichnen sich durch ihre hohe Schattentoleranz aus. Für ein gutes Wachstum benötigen sie das Herbstlaub der Bäume mit seiner humusanreichernden Wirkung; somit ist solch eine Pflanzung ein guter “Laubschlucker”. Gut eingewachsene Stauden sind durch ihre dichte Bodendeckung sehr pflegeextensiv, da sie den Aufwuchs von Unkräutern verhindern. Im Vergleich zum Lebensbereich Freifläche ist diese Pflanzung in ihrer Artenzusammensetzung reduzierter. Der Charakter der Pflanzung ist dadurch ruhiger, es herrschen die unterschiedlichen Grüntöne der Blätter sowie zurückhaltende Blütenfarben vor.

 

2.6    Ausstattung

 

Die Ausstattung des Volmeparks umfasst Bänke, Abfallbehälter und Leuchten. Die ausgewählten Modelle sind robust, weisen eine klare, moderne Linie auf und entsprechen somit dem Public Design der Hagener Innenstadt.

 

2.7    Beleuchtung / Lichtstufen

 

Ein sehr wichtiger Aspekt im neuen Volmepark ist seine Wirkung zu Nachtzeiten. Die Volmepromenade wird mit Mastleuchten verkehrsgerecht als Durchwegung ausgeleuchtet. Gleichzeitig werden durch die Paarung von Mastleuchten und Bänken Lichtinseln mit Aufenthaltsfunktion geschaffen.

 

Die Rasenstufen, die den südlichen Teil des Volmeparks prägen und die topografische Entwicklung des Geländes unterstreichen, werden von LED-Leuchten illuminiert, die vor den Stufen in eine 70 cm breite Betonplattenbahn eingelassen sind und die Stufe anstrahlen. Somit ist der Effekt sowohl aus der Ebene als auch von oben wahrnehmbar. Die Bodeneinbauleuchten haben zueinander einen Abstand von 4 m und sind 35 cm von der Stufe entfernt. So durchziehen die Stufen nachts wie Linien die Topografie. Im Übergang zu Sparkasse und Innenstadt entsteht so eine beinahe skulpturale Anmutung im Freiraum.

(Weitere Alternativen zur Beleuchtung der Lichtstufen sind unter Punkt 4.1 beschrieben.)

 

2.8    Susterrain

 

Das Susterrain bringt den Parkbesucher, ähnlich einem Balkon, direkt über das Wasser der Volme. Es ist als elliptische Plattform ausgebildet. Bänke auf der Holzbeplankung bieten die Möglichkeit sich hier niederzulassen und den Blick über die Volme auf die südliche Parkseite zu richten.

Der archaische Charakter des Baukörpers und die Unsichtbarkeit der stählernen Tragkonstruktion, geben dem unausweichlich statischen Charakter der Architektur einen dynamische Komponente und machen aus dem alltäglichen Ort einer Uferpromenade eine poetische Bühne über dem Wasser.

 

2.9    Spielbereich

 

Das Spielangebot für Kinder aller Altersgruppen befindet sich weiterhin auf der nördlichen Volmeseite nahe der Schule. Bei den Flächenzuschnitten findet eine Neuordnung statt, die vorhandenen Spielgeräte werden selektiert und ergänzt.

 

Es entsteht eine Abfolge von Spielsequenzen für die unterschiedlichen Altersstufen mit vergrößerten Sandbereichen. Schaukeln für größere und kleine Kinder, eine Kletterrutschkombination, eine Stehwippe sowie Hüpfspiele und Wipptiere für kleinere Kinder bilden ein Spielangebot für alle Altersgruppen. Als wesentliches Element kommt ein Seilgarten hinzu, der im Baumbestand verankert wird. Über Bedarfszufahrten sind die Sand- bzw. Rindenmulchflächen von Betriebsfahrzeugen für Pflegemaßnahmen zu erreichen.

 

Am nordwestlichen Ende des Volmeparks ist eine Fläche geplant, auf der parallel Basketballspiel und Skateboarden stattfinden kann. Hierdurch findet eine räumliche Trennung der Flächen für jüngere Kinder und der Flächen für aktivere Jugendliche statt.

 

2.10  Kunst im Volmepark

 

Die beiden Skulpturen, die sich auf dem Gelände des Volmeparks befinden, bekommen im Zuge der Umgestaltung neue Standorte. Ziel ist es, die Kunstwerke besser zur Geltung kommen zu lassen und ihnen so eine höhere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Metallskulptur in der Mitte des Parks bleibt im Umfeld der Eichengruppe, erhält jedoch einen offeneren Standort auf der Rasenfläche. Der Weg mit der Lichtstufe führt wenige Meter an ihr vorbei. Die Steinskulptur am Mark-E-Gebäude erhält seinen Standort am Wegekreuzungsbereich in der Sichtachse des Lichtstufenweges. Hier rückt sie stärker in den öffentlichen Fokus, bleibt aber weiterhin im Umfeld des Mark-E-Gebäudes. Gleichzeitig erhalten die Kunstwerke eine neue Plattform, einen schlichten flachen Betonsockel, der in seinem Format auf die Proportionen der Skulpturen abgestimmt ist und der Materialsprache des neuen Volmeparks entspricht.

 

3.   Baumfällung

 

Im Zusammenhang mit der geplanten Maßnahme sind 1 Kastanie, 1 Silberahorn und 1 Graupappel zu fällen, die durch die Baumschutzsatzung geschützt sind.

 

Die Kastanie steht in einem Abstand von ca. 4,50 m von der nördlichen Volmeufermauer und hat einen Stammumfang von 186 cm. Durch die geplante Verlegung des Weges direkt an die Ufermauer mit der Folge einer Absenkung der geplanten Wegehöhe um ca. 30 cm, kann der Baum nicht erhalten werden, während die Standortbedingungen für 2 unmittelbar benachbarte Ahornbäume durch die Wegeverlegung verbessert werden.

 

Die Graupappel (Stammumfang 215 cm) und der 3-stämmige Silberahorn (Umfang der Einzelstämme 140, 192 und 195 cm) haben ihr maximales Lebensalter erreicht. Beide Bäume mussten bereits wegen Windbruchgefahr im Kronenbereich stark zurückgeschnitten werden. Die Graupappel weist außerdem Fäulnisstellen im Stammbereich auf.

 

Als Ersatzpflanzung sollen 6 Laubbäume mit einem Stammumfang von 20-25 cm im Bereich des Volmeparks gepflanzt werden.

 

4.   Kosten

 

Die Baukosten für die Parkanlage wurden anhand des Entwurfes durch das Büro Drecker  wie folgt ermittelt:

 

Bereich Grünfläche                                                                         520.000 Euro

Bereich Spiel- und Sportanlagen                                                  300.000 Euro

Herstellungskosten brutto                                                               820.000 Euro

 

Zzgl. Planungskosten einschließlich Workshop brutto ca.            55.000 Euro

Gesamtkosten brutto                                                                      875.000 Euro

Davon förderfähige Kosten ca.                                                      840.000 Euro

 

4.1    Kosten der Lichtstufen

 

Wesentlicher Gestaltungs- und Kostenfaktor sind die Lichtstufen zur Terrassierung der Parkfläche zwischen Volme und Sparkasse. Dabei ergeben sich aus den verschiedenen Lösungsmöglichkeiten neben unterschiedlichen Wirkungen auch deutliche Unterschiede hinsichtlich der Herstellungs- und Folgekosten. (siehe auch Punkt 4.2 und 6.2)

 

Außer der in der Erläuterung zur Planung bereits beschriebenen Stufenbeleuchtung durch Bodeneinbauleuchten die mit LED-Leuchtkörpern bestückt sind, ist bei etwa gleichen Herstellungskosten auch eine Ausstattung der Bodenstrahler mit Halogen-Hochdrucklampen möglich. Dadurch würde eine größere Lichtstärke erreicht, aber auch höhere Folgekosten entstehen.

Alternativ wäre ein in die Stufenvorderseite eingelassenes ca. 2 – 3 cm breites waagerechtes Lichtband mit LED- oder Glasfasertechnik als Stufenbeleuchtung denkbar. Diese Lösungen würden allerdings zusätzliche Herstellungskosten zur Folge haben.

 

4.2    Kostenvergleich

 

Herstellungskosten für die Stufen mit

 

-          Bodeneinbauleuchten mit LED oder Halogenlampen                      ca.      92.000 € brutto

-          Lichtband 2 cm breit, mit Glasfasertechnik                                        ca.    166.000 € brutto

-          Lichtband ca. 3 cm breit, mit LED-Leuchten                                      ca.    196.000 € brutto

 

Die Kosten für die Bodeneinbauleuchten liegen innerhalb des unter Punkt 4 beschriebenen Kostenrahmens. Die Mehrkosten für die Lichtbandlösungen müssten aus Eigenmitteln und evtl. durch zusätzliches Sponsoring aufgebracht werden, da der Förderrahmen der Grünflächengestaltung bereits voll ausgeschöpft ist.

 

Vor diesem Hintergrund kann die Verwaltung z. Zt. nur die Variante 1 zur Beschlussfassung vorschlagen

 

5.      Finanzierung

 

Zur Vorbereitung der Finanzierung wurde mit Datum vom 14.07.2005 bei der Bezirksregierung ein Förderantrag eingereicht. Dieser sieht bei einem Förderanteil von 80 % einen Eigenmittelanteil von ca. 200.000 Euro vor, von denen 100.000 Euro durch die Sparkasse übernommen werden. Der vorliegende Zuwendungsantrag ist auf der Grundlage dieser Vorlage zu modifizieren. Die Verwaltung wird bemüht sein, die Voraussetzungen für einen baldigen Baubeginn kurzfristig zu schaffen. Die benötigten städtischen Eigenmittel von 100.000 Euro stehen auf der Haushaltsstelle 5800.956.10505 – “Ausbau Volmepark” bereit.

 

Hinsichtlich des vorhandenen Geländers auf der Ufermauern beidseitig der Volme wurde im Rahmen der Planung eine evtl. Renovierung bzw. Erneuerung diskutiert, die aus Kostengründen aber nicht Bestandteil der geplanten Maßnahme ist.

 

6.   Folgekosten

 

Da es sich beim Volmepark um eine bestehende Grünanlage handelt, für die bereits bisher Unterhaltungsmittel aufzuwenden waren, fallen nur hinsichtlich der neuen Gestaltungselemente (Staudenband, Susterrain und Lichtstufen) zusätzliche Folgekosten an.

 

6.1    Folgekosten Staudenband und Susterrain:

 

Staudenband:                         ca. 16.000 € / Jahr

Susterrain:                               ca.   1.700 € / Jahr

 

Bei den Folgekosten für das Susterrain wird von einer Lebensdauer des Holzbelages von 10 Jahren ausgegangen. Die Unterhaltungskosten für das Staudenband wird nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich die Sparkasse übernehmen bzw. sich daran beteiligen.

 

6.2    Folgekosten der Lichtstufen

 

Für die Lichtstufen fallen je nach Variante ungefähr folgende jährliche Unterhaltungskosten an.

 

Variante der

Lichtstufen

Variante 1 mit

LED - Bodenleuchten

Variante 2 mit

Halogen-Bodenleuchten

Variante 3 mit

Glasfaser-Lichtleiste

Variante 4 mit

LED-Lichtleiste

Kosten / Jahr

1.525

2.450

1.120

11.000

 

Die genannten Kosten berücksichtigen neben den Energiekosten die turnusmäßige Erneuerung verschleißabhängiger Bauteile. Hinsichtlich der verschleißbedingten Erneuerung sind die Folgenkosten bei der Variante 4 mit LED-Lichtleisten am höchsten, da nicht mehr funktionsfähige LED-Lichtleisten komplett erneuert werden müssen, während bei den anderen Lichtsystemen der Austausch defekter Einzelteile möglich ist.

 

In den genannten Folgekosten nicht enthalten sind Aufwendungen für die Beseitigung unkalkulierbare Schäden z. B. aufgrund von Vandalismus. In diesem Fall ist die Lösung mit den Bodenleuchten am reparaturfreundlichsten da hier einzelne Komponenten ausgetauscht werden können. Hingegen müssten bei Beschädigungen des Lichtbandes mit Glasfasertechnik ganze Stufenelemente ausgetauscht werden, da das Lichtelement fest in die Stufe eingegossen ist.

 

7.   Ortstermin zur Beurteilung der Lichtwirkung

 

Aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten zur Herstellung des Lichtbandes mit wahrscheinlich deutlichen Unterschieden hinsichtlich Wirkung und Kosten ist daran gedacht, die Entscheidungsfindung durch einen Ortstermin vorzubereiten, wobei anhand von Mustern der angedachten Varianten die optische Wirkung der Lichtstufen in der Örtlichkeit beurteilt werden soll.

 

8.   Zeitplan der weiteren Baumaßnahme

 

Nach erfolgtem Ausbaubeschluss wird durch das Büro Drecker die Ausführungsplanung erarbeitet. Unmittelbar im Anschluss daran soll das Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Voraussetzung für die Veröffentlichung der Ausschreibung ist allerdings, dass der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung vorliegen muss.

 

Unter der Voraussetzung dass die Förderung rechtzeitig sichergestellt ist, wäre ein Baubeginn im August 2006 möglich. Unter Berücksichtigung der Wintermonate ist von einer Bauzeit von mindestens 10 Monaten auszugehen, sodass die Parkanlage voraussichtlich im Juni 2007 fertiggestellt sein wird.

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

x

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

Ratsbeschluss v. 31.05.2001, Drucksache Nr.: RAT 600042/01

Beschluss des STEA v. 13.09.2005, Vorlage Nr.: 0639/2005

Beschluss der BV Mitte v. 06.09.2005, Vorlage Nr.: 0639/2005

 

2. Allgemeine Angaben

x

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

x

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

x

 Es entstehen Ausgaben

 

 

x

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

2006/7

 

 

 

x

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

775.000

 EUR

 

 Sachkosten

875.000

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

350.000

425.000

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

5800.956.000.8

400.000

475.000

 

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

x

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

2008

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

x

 Jährlich

in Höhe von EUR

Siehe Begründung Pkt.5    

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

x

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

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21.03.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt

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23.03.2006 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Umweltausschuss empfiehlt der BV Mitte zu beschließen,

-          nur die Bäume zur Fällung freizugeben, die abgängig sind,

-          den Ahorn nicht zur Fällung freizugeben

-          die Bäume nicht anzustrahlen, um Ruhezonen für Vögel zu erhalten und

-          die Übernahme des Differenzbetrages bei den Herstellungskosten für die Beleuchtung in Verhandlung mit den Sponsoren zu sichern.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

28.03.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Mitte folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Umgestaltung des Volmeparks entsprechend der vorgestellten Ausbauplanung wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung auf dieser Grundlage fortführen zu lassen und nach Eingang des Bewilligungsbescheides die Maßnahme zu realisieren.

 

Die Frage der Finanzierung der Beleuchtung wird zunächst zurückgestellt.

 

Der Fällung der genannten 3 Bäume wird zugestimmt. Eine Ersatzpflanzung ist innerhalb der Parkanlage vorzunehmen.

 

In Abhängigkeit vom rechtzeitigen Vorliegen des Bewilligungsbescheids ist ein Baubeginn im September 2006 und eine Fertigstellung der Parkanlage bis etwa Juni 2007 möglich.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

02.05.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Umgestaltung des Volmeparks entsprechend der vorgestellten Ausbauplanung wird einschließlich der im Folgenden ausgeführten Änderungen zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung auf dieser Grundlage fortführen zu lassen und nach Eingang des Bewilligungsbescheides die Maßnahme zu realisieren.

 

Die zusätzlichen Folgekosten in Höhe von rd. 8.000 € sind in den Haushalt einzustellen.

 

In Abhängigkeit vom rechtzeitigen Vorliegen des Bewilligungsbescheids ist ein Baubeginn im September 2006 und eine Fertigstellung der Parkanlage bis etwa Juni 2007 möglich.

 

1.      a)   Die Lichtstufen sollen nicht realisiert werden.

 

b)   Die vorhandenen Skulpturen werden illuminiert.

 

c)   Zusätzlich soll die Sanierung bzw. Wiederherstellung der Geländer auf der Volmemauer in der Maßnahme realisiert werden.

 

d)   Eine Skateranlage soll im Volmepark nicht gebaut werden.

 

e)   Der Fällung der genannten 3 Bäume wird zugestimmt. Eine Ersatzpflanzung ist innerhalb der Parkanlage vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig so beschlossen

                                                Dafür:                          13

                                                Dagegen:                   0

                                                Enthaltungen: 1

 

 

2.      Es sollen Bodenstrahler zur Illumination einzelner Bäume eingebaut werden.

 

Abstimmungsergebnis:   mit Mehrheit beschlossen

                                                Dafür:                          10

                                                Dagegen:                   4

                                                Enthaltungen: 0