Mitteilung - 0442/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

 

Begründung

 

Seit dem Jahr 2014 wurde auf Initiative der Bezirksvertretung Hohenlimburg bis zum Jahr 2020 eine ca. 5 ha große Fläche entlang der Lenne in Hohenlimburg mit einer Wanderschafherde zweimal im Jahr beweidet zwecks Eindämmung des Riesen-Bärenklaus. Die Finanzierung erfolgte aus bezirksbezogenen Mitteln der Bezirksvertretung (1.500,- €) und aus Mitteln des Umweltamtes / Gesserunterhaltung (1.000,- €) pro Jahr. Die Beweidung erfolgte sowohl auf städtischen als auch auf privaten Flächen.

 

Im Jahr 2021 wurde die Beweidung eingestellt. In der Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg am 29.04.2021 wurde die Beweidung als nicht zielführend für die Eindämmung des Riesen-Bärenklau bewertet. Eine weitergehende begleitende Kartierung der Fläche wurde seitens des Umweltamtes daraufhin ebenfalls nicht mehr durchgeführt. Bedingt durch das Hochwasser im Jahr 2021 mit der Schaffung offener Bodenstellen und großem Samentransport durch Überflutung wurde ideale Bedingungen für die weitere Ausbreitung des Riesen-Bärenklau geschaffen.

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg am 27.01.2022 wurde unter TOP 6.2, der Vorlage 0074/2022 erneut über die Riesen-Bärenklau-Problematik diskutiert mit dem Antrag der CDU-Fraktion, die Problematik rund um den Riesen-Bärenklau entlang der Lenne nach aktuellen Erkenntnissen darzustellen und die verschiedenen Methoden zur Bekämpfung erneut vorzustellen und zu bewerten. In diesem Zusammenhang wurde auch die Bereitstellung von 1.500,- € bezirksbezogener Mittel zur Fortführung der Beweidungsmaßnahme beschlossen.

 

Die eingehende Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass das Umweltamt keine finanziellen Mittel zur Weiterführung oder Wiederaufnahme der Beweidung zur Verfügung stellen kann; es sind keine finanziellen Mittel in den aktuellen Haushalt hierfür eingestellt worden. Die Beweidung dieser Flächen ist keine originäre Aufgabe der Gewässerunterhaltung, zudem entstand durch die immensen Schäden durch das Hochwasser im letzten Jahr eine erhebliche Mehrbelastung bei der unteren Wasserbehörde.

 

Auch naturschutzfachlich ist der Aufwand der Eindämmung des Riesenbärenklaus an der betroffenen Gewässerabschnitt der Lenne zweifelhaft. Als Anlage ist das „Management- und Maßnahmenblatt“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zur EU-Verordnung Nr. 1143/2014 für den Umgang mit dem Riesen-Bärenklau angefügt.

 

Die Verordnung (EU) 1143/2014 des europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und das Management Union der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (ABl. L 317 vom 4.11.2017, S. 35) zielt auf die Prävention, Minimierung und Abschwächung der nachteiligen Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten in der Union. Der Riesen-Bärenklau ist aufgeführt auf der zur dieser EU-Verordnung zugehörigen Unionsliste der invasiv gebietsfremden Arten.

 

Das Management- und Maßnahmenblatt beschreibt verschiedene Bekämpfungsmaßnahmen. Die Problematik in Bezug auf diese betroffenen Flächen an der Lenne ergibt sich aus der Lage in der Flussaue mit ständigem Transport weiterer Samen aus dem Bereich des Oberlaufes. So gibt auch dieses Management- und Maßnahmenblatt die Empfehlung, im Oberlauf der Gewässer mit einer Bekämpfung zu beginnen.

 

Im Überschwemmungsgebiet von Fließgewässer-Mittel- und Unterläufen wird eine Bekämpfung jedoch nicht als sinnvoll angesehen, wenn Bestände im Oberlauf vorhanden sind, weil von einer wiederkehrenden Ausbreitung ausgegangen werden muss. Diese Situation herrscht an der Lenne vor.

 

Der Riesen-Bärenklau ist etabliert und ein Eindämmen/ Bekämpfung ist unter finanziellen und personellen Gesichtspunkten nur in den Schutzgebieten (Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile) sowie in den sensiblen Bereichen, (z. B. Kinderspielplätze, entlang von Radwegen) leistbar. Daher wird zukünftig das Umweltamt keine weiteren finanziellen Mittel für die Beweidung dieser Flächen, zumal auch private Flächen betroffen sind, bereitstellen.

 

Im Auftrag der Stadt Hagen mäht der Wirtschaftsbetrieb Hagen die städtischen Flächen entlang des Fuß- und Radweges in einer Breite von ca. 2 Meter. Dort, wo das Mähen möglich ist, wird in Teilbereichen auch ein Randstreifen auf Privatflächen freigehalten, damit kein Aufwuchs in den Fuß- und Radweg hineinragen kann. Bei den Flächen, die zu mähen nicht möglich sind, bemüht sich der WBH, die privaten Anlieger auf ihre Verpflichtung zur Freihaltung des Weges von Brombeeren, Riesen-Bärenklau und sonstigem Aufwuchs hinzuweisen. Die Lennewiese unterhalb des Hallenbades wird regelmäßig, ca. 5 6 Mal pro Jahr, gemäht. Eine darüberhinausgehende Pflege ist in diesem ehemals beweideten Bereich entlang der Lenne nicht vorgesehen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Sebastian Arlt

Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.05.2022 - Bezirksvertretung Hohenlimburg