Beschlussvorlage - 0260/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW: Antrag auf Einrichtung einer Einwohner*innenfragestunde in allen Ausschüssen und Beiräten des Rates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Bibiane Stein-Majewski
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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17.05.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Am 04.06.2021 erreichte die Geschäftsstelle des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung ein Antrag der Hagener Sammlungsbewegung „#aufstehen“ (siehe Anlage I). Darin bittet das Vorstandsmitglied, „dafür Sorge zu tragen, dass in allen Ausschüssen und Beiräten jeweils vor den Sitzungen eine Einwohner*innenfragestunde eingerichtet wird.“
Begründet wird der Antrag mit mehr kommunaler Transparenz und einer größeren Beteiligungsmöglichkeit für die Bürger*innen in Hagen. Rückfragen könnten so direkt an das jeweilige Gremium herangetragen und von dort schnellstmöglich beantwortet werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Grundsätzlich ist die Verwaltung verpflichtet, die Bürger*innen einzubeziehen und zu informieren. Dies ergibt sich u. a. aus § 23 GO NRW. Dem folgend haben Gremiensitzungen grundsätzlich öffentlich stattzufinden. Ferner finden sich viele weitere Instrumente der Bürger*innenbeteiligung in der Stadt Hagen, wie z. B. regelmäßig stattfindende Bürger*innensprechstunden oder eben auch die Einwohner*innenfragestunde im Rat, die in § 3 der GeschO des Rates vorgesehen ist. Eine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung einer solchen Einwohner*innenfragestunde gibt es jedoch nicht. Dies gilt gleichermaßen für die Sitzungen anderer politischer Gremien wie Ausschüsse und Bezirksvertretungenen.
In den sieben jährlich stattfindenen Sitzungen der insgesamt fünf Bezirksvertretungen, können Angelegenheiten - den jeweiligen Stadtbezirk betreffend - in den dafür eingerichteten Einwohner*innenfragestunden thematisiert werden. Darüber hinaus haben alle Hagener Bürger*innen die Möglichkeit, im Rahmen der regulär sieben im Jahr stattfindenden Ratssitzungen, ihre von allgemeinem öffentlichem Interesse bestehenden Anfragen persönlich vorzutragen. Demnach haben die Einwohner*innen mindestens 42x pro Jahr die Gelegenheit, ihre Fragen in öffentlichen Sitzungen zu stellen. Hinzu kommen dann noch die Bürger*innensprechstunden, beispielsweise des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung. Dabei handelt es sich um ein niederschwelliges Angebot, auf das in der Hagener Presse und auf der Internetseite der Stadt Hagen regelmäßig hingewiesen wird. Außerdem besteht jederzeit die Möglichkeit, sich schriftlich direkt an die Verwaltung zu wenden.
Der Verpflichtung, die Bürger*innen zu informieren, wird allein durch die Öffentlichkeit der Gremiensitzung Genüge getan. Raum für Bürger*innenfragen bieten die Bürger*innensprechstunden bei den Bezirksbürgermeistern bzw. dem Oberbürgermeister sowie die Einwohner*innenfragestunde im Rat der Stadt Hagen.
Da der Rat das oberste Gremium der Stadt ist und dort alle wesentlichen Entscheidungen getroffen werden, kann dort auf alle Fragen der Bürger*innen geantwortet werden. Eine Fragestunde in den vorgenannten Gremien wird angeboten, obwohl dies rechtlich nicht notwendig ist. Es besteht daher kein begründetes Bedürfnis für zusätzliche Fragestunden für Einwohner*innen in verschiedenen Fachausschüssen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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87,2 kB
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