Beschlussvorlage - 0401/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Gemäß §§ 81 sowie 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Anlage A der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs (APO BK) wird der dreijährige Berufsschulbildungsgang „Fliesen-, Platten- und Mosaikleger / Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin“ am Cuno-Berufskolleg II in Teilzeitform einzügig ab dem 01.08.2022 errichtet.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Schulleitung des Cuno-Berufskollegs II hat der Verwaltung vorgeschlagen, den aufgeführten Bildungsgang ab dem 01.08.2022 zu errichten. Grund hierfür ist insbesondere die steigende Nachfrage an ausgebildeten Fachkräften im Baubereich und insbesondere an ausgebildeten Fliesenleger/innen.

 

Die Zahl der Ausbildungsverträge ist im Baubereich im Jahr 2021 um 5 % gestiegen. Im Bereich der Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern/innen gab einen Zuwachs von 14,6 % - dies entgegen dem pandemiebedingten Abwärtstrend auf dem Ausbildungsmarkt. Damit dieser positive Trend im Bereich der Fliesenleger/innen anhält, ist es wichtig, dass den Betrieben und Auszubildenden eine ortsnahe Beschulung ermöglicht wird.

Im Hinblick der Regionalabstimmung mit den benachbarten Schulträgern wurden die Stadt Dortmund, der Kreis Unna, der Märkische Kreis und der Ennepe Ruhr Kreis beteiligt. Im Ergebnis gibt es aus deren Sicht keine Bedenken bezüglich der Errichtung des Bildungsganges in Hagen.

Für die Durchführung des Bildungsganges sind die erforderlichen Räume mit der entsprechenden Ausstattung vorhanden und können mitgenutzt werden. Zusätzliche Investitionskosten für den Schulträger fallen nicht an.

Die Teilkonferenz der Schulkonferenz für dringliche Angelegenheiten hat am 08.04.2022 einstimmig den erforderlichen Beschluss für den neuen Bildungsgang gefasst. Dieser Beschluss soll durch die „ordentliche Schulkonferenz“ am 19.05.2022 bestätigt werden.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. i. V. Sebastian Arlt

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

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Beschlüsse

Erweitern

05.05.2022 - Schulausschuss

Erweitern

12.05.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen