Beschlussvorlage - 0373/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichtes der Stadt Hagen an den Rat der Stadt Hagen undWeiterleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichtes der Stadt Hagen an den Rechnungsprüfungsausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.05.2022
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichtes der Stadt Hagen entgegen und leitet diese an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 102 Gemeindeordnung NRW, den Entwurf des Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichtes der Stadt Hagen zu prüfen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichtes der Stadt Hagen wird gem. § 95 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW zugeleitet.
Begründung
Der Stadtkämmerer hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichtes der Stadt Hagen mit Datum vom 29.03.2022 aufgestellt.
Der Oberbürgermeister hat den Entwurf mit Datum vom 29.03.2022 bestätigt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichtes der Stadt Hagen ist nunmehr an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten. Nach Durchführung der nach § 102 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Hagen zu beschließen (§ 96 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW).
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 wird lediglich eingebracht und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Auf eine Druckversion des Entwurfs für jedes einzelne Ratsmitglied wird verzichtet und dieser stattdessen in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Vor der Umbuchung auf die Aktivseite weist die Bilanz zum 31.12.2021 ein negatives Eigenkapital in Höhe von 6.951.210,33 € aus. Es setzt sich zusammen aus dem negativen Jahresergebnis 2021 in Höhe von 7.028.110,62 € und aus den unmittelbaren Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage nach § 44 Abs. 3 KomHVO mit positivem Ergebnis in Höhe von 76.900,29 €.
Die Haushaltsbelastung infolge der Covid-19-Pandemie wurde in Höhe von 21.956.713,42 € als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung eingestellt und als gesonderte Bilanzposition „Aufwendungen für die Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ erfasst. Durch diese Aktivierung wurde die Haushaltsbelastung durch die Covid-19-Pandemie im Jahresabschluss 2021 neutralisiert.
Die Unwetterkatastrophe vom 14.07.2021 und 15.07.2021 hat das Haushaltsjahr 2021 mit 9.116.893,49 € belastet. Ohne dieses Ereignis hätte sich ein positives Jahresergebnis in Höhe von 2.088.782,87 € ergeben.
Aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre bestand aus „Nicht abgedeckten Fehlbeträgen" auf der Aktivseite der Bilanz ein negatives Eigenkapital in Höhe von 92.988.249,98.
Das negative Eigenkapital 2021 in Höhe von 6.951.210,33 € verringert das negative Eigenkapital aus Vorjahren auf einen Betrag in Höhe von 99.939.460,31 €.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,4 MB
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