Beschlussvorlage - 0365/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung bestellt gem. § 52 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen

 

Frau Elif Durmus zur ersten Schriftführerin.

 

Umsetzung: sofort

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Gemäß § 52 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung ist die Niederschrift über die im Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung gefassten Beschlüsse vom Vorsitzenden des Ausschusses und einer/einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin/Schriftführer zu unterzeichnen.

 

Aufgrund personeller Veränderungen in der Geschäfts- und Schriftführung des Ausschusses für Stadt-. Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung ist eine neue Bestellung der ersten Schriftführung r die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen vorzunehmen.

 

Die 1. Schriftführung soll auf Frau Elif Durmus übertragen werden.

Die 2. Schriftführung verbleibt bei Frau Dagmar Kreuzer.

 

Der Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung wird um entsprechende Zustimmung gebeten.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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05.05.2022 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen