Beschlussvorlage - 0394/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt das Ausbauprogramm wie in der Vorlage beschrieben.

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Sachverhalt

Begründung

 

Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen orientiert sich in Hagen an einer Prioritätenliste, die auf einer Kategorisierung der Haltestellen beruht (vgl. DS.-Nr. 035/2018). Das genaue Vorgehen wird im Nahverkehrsplan beschrieben. Da die Stadt Hagen jährlich Fördermittel für den barrierefreien Ausbau beantragt, wurden erneut zu planende Bushaltestellen ausgewählt.

 

Dieses Jahr beginnt die Planung der Haltestellen der Kategorie III. Im Zuge einer Aktualisierung der Haltestellenkategorisierung kam es zu einigen Veränderungen in der Kategorisierung der Haltestellen (entsprechende Vorlage folgt). Diese Veränderungen werden in der diesjährigen Haltestellenauswahl bereits berücksichtigt. Dementsprechend befinden sich neben Haltesteigen aus der Kategorie III außerdem noch wenige Haltesteige der Kategorie II sowie der Sonderkategorie in der Auswahl.

 

Im Jahr 2022 wird die Stadt Hagen für die untenstehenden Haltestellen die Planungsunterlagen vorbereiten. Im kommenden Jahr können dann die entsprechenden Förderanträge gestellt werden.

 

-          Basse Druck (Stadteinwärts + Stadtauswärts)

-          Bauhaus (Stadteinwärts + Stadtauswärts)

-          Boele Amtshaus (Stadteinwärts + Stadtauswärts)

-          Elsey Kirche (Stadteinwärts + Stadtauswärts)

-          Emilienplatz (Stadtauswärts)

-          Geitebrücke (Stadteinwärts + Stadtauswärts)

-          Hildegardis-Schule (Stadteinwärts + Stadtauswärts)

-          Hohenlimburg Mitte (Steig 3, Stadtauswärts)

-          ing (Stadteinwärts + Stadtauswärts)

-          Kapellenstr. (Steig 1, Stadteinwärts + 2x Stadtauswärts)

-          Klopstockstr. (Stadteinwärts + Stadtauswärts)

-          ckingstr. (Stadteinwärts + Stadtauswärts)

-          Loxbaum (Steig 3, Stadteinwärts + Steig 4, Stadtauswärts)

-          Nordstr. (Steig 3, Stadteinwärts)

-          Sportpark Ischeland (Stadteinwärts + Stadtauswärts)

-          Weststr. (Stadteinwärts + Stadtauswärts)


Wie in den vorherigen Jahren (vgl. DS.-Nr. 0179/2020 + 0485/2021) wird demnach der barrierefreie Ausbau von 30 Haltesteigen geplant. Diese bilden den 6. Bauabschnitt. Hinzu kommen in der Regel weitere Haltestellen, die im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen umgebaut werden (in diesem Jahr z.B. die Haltestelle Hünenpforte). Die Planung von 30 Haltestellen pro Jahr stellt aus Kapazitätsgründen derzeit einen Maximalwert für die Verwaltung dar (vgl. DS.-Nr.: 1056/2021).

 

Neben der Planung der obenstehenden Haltestellen wird parallel der barrierefreie Umbau der Haltestellen aus dem 4. Bauabschnitt vorbereitet. So wurde der Stadt Hagen Ende April für die Haltestellen des 4. Bauabschnittes (vgl. DS.-Nr. 0179/2020) der Förderbescheid überreicht. Der Förderantrag für den 4. Bauabschnitt wurde im vergangenen Jahr 2021 gestellt. Nach Eingang des Förderbescheids kann nun der WBH mit der Umsetzung beauftragt werden.  Eine Auflistung der 30 Haltepunkte aus dem 4. Bauabschnitt ist der Vorlage 0179/2020 zu entnehmen.

 

Die Haltestellen des 5. Bauabschnittes (vgl. DS.-Nr. 0485/2021) wurden im vergangenen Jahr geplant, sodass dieses Jahr der Förderantrag gestellt werden konnte. Im Jahr 2023 wird die Förderzusage für den 5. Bauabschnitt erwartet. Daraufhin kann der WBH mit der Umsetzung beauftragt werden. Eine Auflistung der Haltestellen aus dem 5. Bauabschnitt ist der Vorlage 0485/2021 zu entnehmen.

 

Das zuvor beschriebene Vorgehen ist nun auch für den 6. Bauabschnitt vorgesehen (Planung 2022 rderantrag 2023 Erhalt Förderbescheid 2024).

 

Grundsätzlich sollen die ausgewählten Haltestellen, wie im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität am 21.02.2018 beschlossen (vgl. DS.-Nr. 0182/2018), als Fahrbahnrand-/ oder Kaphaltestellen ausgebaut werden. Dabei ist es grundsätzlich geplant, die Haltestellen mit Buskapsteinen sowie einem taktilen Leitsystem auszustatten. Fahrgastunterstände (inklusive Sitzgelegenheit, Papierkorb, Fahrplan und Beleuchtung) werden, sofern baulich möglich und noch nicht vorhanden, ergänzt.

 

Bei den Haltesteigen Emilienplatz (Stadtauswärts), Geitebrücke (Stadtauswärts) und Kapellenstr. (Steig 1, Stadteinwärts + Steig 2, Stadtauswärts) ist es jedoch notwendig, die vorhandenen Busbuchten beizubehalten. An diesen vier Haltesteigen strebt die Verwaltung die Planung von barrierefreien Busbuchten an.

 

Der Umbau zu einer Fahrbahnrand-/ oder Kaphaltestelle ist an der Haltestelle Emilienplatz (Stadtauswärts) nicht realisierbar, da diese unmittelbar hinter dem Kreuzungsbereich in der Heinitzstr. liegt. Eine Fahrbahnrand-/ oder Kaphaltestelle würde in einer der beiden Abbiegespuren liegen und könnte aufgrund der hohen Verkehrsbelastung (ca. 26.000 Kfz/24 h) sowie dem hohen Anteil an Schwerlastverkehren an dieser Stelle zu einem Rückstau in den Kreuzungsbereich führen. Eine ähnliche Situation bietet sich an der unweit entfernten Haltestelle Landgericht (Steig 3, Stadtauswärts), die im vergangenen Jahr ebenfalls als barrierefreie Busbucht geplant wurde.

 

Auch bei der Haltestelle Kapellenstr. (Steig 1, Stadteinwärts + Steig 2, Stadtauswärts) empfiehlt die Verwaltung, die Busbuchten zu belassen, da sich die betroffenen Haltesteige an einer viel befahrenen Hauptverkehrsstraße (Hagener Str., ca. 27.000 Kfz/24 h) befinden. Die vorhandenen Busbuchten sind gut ausgebaut und damit gut anfahrbar. Die Haltestelle Loxbaum (Steig 1 + 2 an der Hagener Straße), die nur wenige hundert Meter entfernt liegt, wurde aus vergleichbaren Gründen als Busbucht belassen.

 

Die verkehrliche Situation an der Haltestelle Geitebrücke (Stadtauswärts) erschwert die Umsetzung einer Fahrbahnrand-/bzw. Kaphaltestelele ebenfalls. Der Haltesteig befindet sich in einem Kurvenbereich, in dem zweispurig abgebogen wird. Zusätzlich ist die Verkehrsbelastung an dieser Stelle sehr hoch (ca. 25.000 Kfz/24 h). Daher ist auch hier bei der Etablierung einer Fahrbahnrand-/ oder Kaphaltestelle mit einem Rückstau in den Kreuzungsbereich zu rechnen. Um die Anfahrbarkeit zu verbessern und Barrierefreiheit herzustellen sollte die vorhandene Bucht jedoch verlängert werden.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind betroffen

 

Kurzerläuterung:
Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen betrifft grundsätzlich die Belange von

Menschen mit Behinderung. Die Ausbauplanung berücksichtigt diese Belange.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Die Stärkung des ÖPNV (und somit des Umweltverbunds) wirkt sich grundsätzlich

positiv auf den Klimaschutz aus.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez. Henning Keune

(Technischer Beigeordneter)

 

 

 

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Beschlüsse

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03.05.2022 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt das Ausbauprogramm wie in der Vorlage beschrieben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt in 2022 deutlich mehr als 30 Haltesteige für den 6. Bauabschnitt für den barrierefreien Umbau zu planen und die Förderung nach § 12 ÖPNVG zu beantragen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

1

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHO/Die PARTEI

1

 

 

AfD

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Erweitern

19.05.2022 - Seniorenbeirat

Erweitern

24.05.2022 - Beirat für Menschen mit Behinderungen - ungeändert beschlossen