Beschlussvorlage - 0286/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt in Teilbereichen des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplans 6/20 (701) Gewerbegebiet Grundschötteler Straße die Lage der Gebäudeoberkante auf max. 240 m ü. Normalhöhennull zuzulassen, um dem Vorhabenträger die Errichtung eines ca. 30 m hohen Hochregallagers zu ermöglichen.

 

 

chster Verfahrensschritt

 

Als nächster Verfahrensschritt soll nach dem Ratsbeschluss die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Vorhabenträger beabsichtigt, innerhalb des Plangebietes die Errichtung eines Hochregallagers mit ca. 210 m Länge, 65 m Breite und einer Höhe von ca. 30 m. Zum Einleitungsbeschluss war insbesondere die Höhenentwicklung noch nicht ersichtlich. Aufgrund des bewegten Geländes und der exponierten Lage des Plangebietes sind die Auswirkungen der Bebauung auf die Umgebung und das Landschaftsbild näher zu betrachten. Daher wird die Politik frühzeitig in die Planung eingebunden, um Kontroversen in der Beratung im fortschreitenden Bauleitverfahren zu vermeiden.

 

 

Begründung

 

hrend des Fortschreitens des Bauleitverfahrens haben sich die Planungen des Investors zur zukünftigen Nutzung konkretisiert.

Das Gelände weist eine durchschnittliche Hangneigung von ca. 10 % auf. Vom tiefsten Punkt an der Einmündung Schülinghauser Straße / Grundschötteler Straße (ca. 194 m ü. Normalhöhennull (NHN)) bis zum höchsten Punkt in der nördlichen Ecke des Plangebietes (ca. 225 m ü. NHN) beträgt der Höhenunterschied ca. 30 m. Dementsprechend ist für eine gewerbliche Nutzung eine Terrassierung des Geländes erforderlich. Ziel ist es, für die geplanten Gewerbegebäude ein Plateau auf ca. 210 m ü. NHN zu schaffen, für Stellplätze ein zweites, kleineres auf 216 m ü. NHN.

Durch die Terrassierung kommt es im westlichen Bereich des Plangebiets, zur Grundschötteler Straße, zu Aufschüttungen von bis zu 15 m, östlich sind Abgrabungen erforderlich.

Im südlichen Teil der geplanten Hauptebene soll ein ca. 65 m x 210 m großer Baukörper ermöglicht werden. Die Lage der Gebäudeoberkante soll hier auf max. 240 m ü. NHN festgesetzt werden. Dies entspricht einer Gebäudehöhe von ca. 30 m.

Durch die erforderliche Geländemodellierung und die geplante Gebäudehöhe wird der südwestliche Teil des Plangebietes besonders exponiert sein, östlich wird durch die Abgrabungen die Wahrnehmung der Gebäudehöhe reduziert. 

Um die Wirkung des Vorhabens einschätzen zu können, wurde eine Landschaftsbildbewertung mit einer fotorealistischen Visualisierung erstellt (siehe Anhang 2).

Unter Berücksichtigung der Topografie, Gebäudebestand und Vegetation wurde eine Sichtfeldanalyse durchgeführt und an mit der Verwaltung abgestimmten Blickpunkten die Sicht auf das Hochregallager modelliert. Als Blickpunkte wurden vor allem Siedlungsränder und landwirtschaftlichen Hofanlagen zu Grunde gelegt. Aufgrund der Erholungsfunktion der Landschaft wurde auch die Sicht aus den „freien Feld“ berücksichtigt.

Es zeigte sich, dass bedingt durch Vegetation und Topografie das Hochregallager aus den umliegenden Siedlungen größtenteils nicht sichtbar ist. Aufgrund bestehender Hochspannungsleitungen und gewerblicher Bebauung ist die Sicht zudem bereits vorbelastet. Mit Blick aus südlicher Richtung hingegen ist der Baukörper aufgrund fehlender Sichtverschattung durch Grünstrukturen teilweise deutlich wahrnehmbar.

Eine gezielte Eingrünung durch Anpflanzungen, insbesondere im Bereich der bisher gut einsehbaren südlichen Fassade, kann hier entgegenwirken und zur besseren Integration des Vorhabens in das Landschaftsbild beitragen. 

In den Bebauungsplanvorentwurf wurden daher entsprechende Festsetzungen zu Anpflanzungen aufgenommen. Der Vorentwurf des Bebauungsplans (siehe Anhang 1) ist im Sitzungsraum ausgelegt.

 

Anlagen:

Anlage 1: Vorentwurf des Bebauungsplans

Anlage 2: Landschaftsbildbewertung

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden in dem Bebauungsplan Festsetzungen zum Klimaschutz- und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren.

 

Eine gesonderte Prüfung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung ist somit bei der Vorlagenerstellung i. R. von Bauleitplanverfahren nicht notwendig.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.04.2022 - Bezirksvertretung Haspe - vertagt

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03.05.2022 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Entscheidung wird auf den Rat verschoben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

2

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHO/Die PARTEI

1

 

 

AfD

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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05.05.2022 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadt, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung empfiehlt dem Rat die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.                                         

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

-

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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12.05.2022 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

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02.06.2022 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe bittet die Verwaltung, die offenen Fragestellungen in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan bis zur nächsten Sitzung zu beantworten.  

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

-

-

CDU

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

Hagen Aktiv

2

-

-

AfD

-

-

-

 

X

  Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

11

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-