Berichtsvorlage - 0240/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht Solaranlagen auf städtischen Dächern und Flächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Nicole Schulte
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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22.03.2022
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03.05.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität hat in seiner Sitzung am 09.02.2022 folgenden Beschluss gefasst (DS 0141/2022):
„Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht,
a. auf welchen städtischen Dächern im vergangenen Jahr durch den WBH Solaranlagen errichtet wurden, bzw. wo solche in Bau oder Planung sind,
b. welche Initiativen die Stadt ergriffen hat bzw. ergreifen will, um Privatleute und Firmen zur Installation von PV-Anlagen zu bewegen,
c. welche Pläne die Stadt ggf. unter Mithilfe des Energieversorgers oder des WBH zum Bau von Freiflächenanlagen entwickelt.“
Die Verwaltung nimmt dazu im Folgenden Stellung.
Vorbemerkung:
Hinsichtlich des Punktes a) ist bereits im Beschlussvorschlag eine Verwechslung unterlaufen und der WBH ist an dieser Stelle durch die GWH (Gebäudewirtschaft Hagen) zu ersetzen. Diese Verwechslung wurde von der Geschäftsstelle der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die den Beschlussvorschlag eingereicht hatten, bestätigt. Die Verwaltung bezieht sich bei der Beantwortung der Frage a) im Folgenden also auf die GWH.
Zu a.:
Im vergangenen Jahr sind seitens der GWH auf keinem Dach Solaranlagen errichtet worden. In Planung sind Anlagen auf den Dächern der Gebäude an der HS Geschwister Scholl, Sporthalle Vorhalle, SZ Wehringhausen, Rathaus I, Sporthallen in Volmetal und Wehringhausen und des Kirchenbergstadions in Hohenlimburg.
Zu b.:
Auf der Homepage der Stadt Hagen wurde im Jahr 2020 eine eigene Unterseite zu dem Thema Solarenergie eingerichtet: www.hagen.de/solardachkataster
Dort kann das im vergangenen Jahr aktualisierte Solardachkataster des Regionalverband Ruhr (RVR) eingesehen werden und Interessierte finden weiterführende Informationen wie z.B. eine „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ zur Errichtung von Solaranlagen mit Ansprechpartnern und eine Übersicht über Fördermittel.
Weiterhin wurde zu dem Thema einmalig eine Sonderseite in den Lokalzeitungen veröffentlicht und es wurden zwei Informationsveranstaltungen für Bürger*innen durchgeführt (2020 und 2021). Das Thema soll erneut im Rahmen der Ausbauinitiative „Solarmetropole Ruhr“ des Regionalverband Ruhr (RVR) aufgegriffen werden, an der das Umweltamt im Jahr 2023 teilnehmen möchte. Hierfür sind pro Jahr 3.000 Euro im Haushalt beantragt worden. Einen besonderen Anreiz zur Teilnahme bieten sogenannte „Mini-Förderprogramme“ des RVR, über die 10 PV-Anlagen für Bürger*innen, 3 für Unternehmen sowie 10 PV-Steckergeräte anteilig durch den RVR gefördert würden. Weiterhin wird über das Programm eine solare Sitzbank gefördert sowie diverse Veranstaltungen wie z.B. ein solares Wanderkino („Cinema del Sol“). Das Umweltamt hatte sich bereits für eine Teilnahme ab dem Jahr 2022 beworben, allerdings kann der RVR das bereits seit einigen Jahren laufende Projekt aufgrund unvorhersehbarer personeller Engpässe erst im Jahr 2023 auf weitere Kommunen ausweiten. Die Stadt Hagen ist laut RVR für eine Teilnahme im Jahr 2023 vorgemerkt sofern seitens des RVR die entsprechenden personellen Ressourcen zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus ist das Thema Solarenergie auch in dem vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung entwickelten Kriterienkatalog „Klima- und Umweltstandards in der verbindlichen Bauleitplanung“ berücksichtigt worden. Die Vorlage (DS 0506/2020) befindet sich seit August 2020 in der politischen Beratung und wurde noch nicht beschlossen.
Zu c.:
Die Stadtverwaltung und der WBH planen keine Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Die Mark-E teilte auf Nachfrage das Folgende mit:
„In Nordrhein-Westfalen gibt es im Vergleich zu anderen Regionen in Deutschland bisher noch sehr wenige Freiflächenanlagen, in Hagen überhaupt keine. Das ist nicht überraschend, denn die Märkische Region/Sauerland gehören zu den rechenreichsten und sonnenärmsten Regionen Deutschlands. Seit 2015 erhalten PV-Freiflächenanlagen garantierte Einspeisevergütungen nur noch, wenn sie in einem Ausschreibungsverfahren einen Zuschlag erhalten. Ein Projekt in NRW konkurriert dabei mit einem Projekt in Südbayern, die deutlich geringeren Stromerträge des NRW-Standortes werden dabei nicht ausgeglichen. Aus diesem Grund gingen seit Beginn der Ausschreibungen nur knapp 1,4% der Zuschläge an Projekte in NRW (bezogen auf die Anlagenleistungen). Durch steigende Strompreise hat sich allerdings auch die Perspektive für Projekte in NRW verbessert. Evt. können zukünftig durch Verkauf in den Stromgroßhandel, oder durch Direktverkauf von regional erzeugtem grünem Strom an Industrie-, Gewerbe- und evt. auch Privatkunden Projekte finanziert werden.
Mark-E entwickelt daher zur Zeit zwei Projekte, die durch besonders günstige Rahmenbedingungen gute Realisierungschancen haben: Zum Einen eine ca. 10 MW große Anlage in Neuenrade-Küntrop (gemeinsam mit einem Partner), zum Zweiten eine ca. 1 MW große Anlage auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz des Cuno-Kraftwerks in Herdecke. Wir gehen davon aus, dass sich die gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für EE-Anlagen weiter verbessern werden und dass auch in Hagen die Errichtung und der Betrieb von PV-Freifeldanlagen möglich werden. Mark-E ist hierzu bereits mit zwei Grundstückseigentümern in Hagen in Kontakt, die ihre land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke gerne für PV-Freifeldprojekte zur Verfügung stellen würden. In Summe stünden hiermit rund 50 ha Fläche zur Verfügung, was in etwa 50 MW an Erzeugungsleistung PV entspräche. Die möglichen Standorte sind grob auf der beigefügten Karte markiert. Darüber hinaus sind weitere geeignete Flächen in Hagen bekannt, die aber zur Zeit noch nicht auf der Karte dargestellt werden sollen.
Leider ist zur Zeit durch den Landesentwicklungsplan NRW der Bau von raumbedeutsamen (großen) Anlagen auf wenige vorbelastete Flächenkategorien beschränkt. Im Wesentlichen sind das Korridore entlang Autobahnen und Schienenwegen. Die Vergütungsfähigkeit nach Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ebenfalls beschränkt auf einen 200m-Korridor entlang solcher Infrastrukturtrassen. Die Flächenkulisse im Landes- und Bundesrecht müsste deutlich ausgeweitet werden, um den PV-Ausbau zu unterstützen. Erste Ansätze hierzu sind im Referentenentwurf zum „Osterpaket“ der Bundesregierung zu erkennen. Zumindest für Agri-PV-Anlagen (gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung der Fläche) werden Verbesserungen vorgeschlagen. Da Freifeld-PV-Anlagen meist im planerischen Außenbereich errichtet werden, ist in der Regel eine Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Wir würden uns wünschen, dass PV-Freifeld-Anlagen genau wie Windkraftanlagen im Außenbereich privilegiert werden, so dass kein Bebauungsplan notwendig wäre. Diese Verfahrensvereinfachung würde die Verwaltungen enorm entlasten, Projektentwicklungskosten reduzieren und der Entwicklung von PV-Freifeldprojekten einen Schub verleihen. Leider ist beim Bundesgesetzgeber zur Zeit noch keine Motivation zu solchen durchgreifenden Verfahrensvereinfachungen zu erkennen.
Um die zeitintensiven Bauplanungsverfahren zu beschleunigen, wäre es sehr hilfreich, für Hagen einen Kriterienkatalog zu entwickeln, auf welchen Flächen(kategorien) PV zugelassen werden soll und welche Festlegungen im Bebauungsplan erfolgen sollen. Unseres Erachtens müsste die Verwaltung hierzu die Initiative ergreifen. Gerne unterstützen wir dabei.“
Ein wichtiger Akteur in diesem Zusammenhang ist auch die Bürgerenergiegenossenschaft BEG-58, die einen Antrag für eine vorhabenbezogene Änderung des FNP und eine B-Plan Erstellung zur Nutzung für Photovoltaik auf mehreren Flächen entlang der A 45 in der Gemarkung Dahl gestellt hat.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Da es sich um eine Berichtsvorlage handelt, gibt es zunächst keine direkten Auswirkungen auf die Treibhausgas-Bilanz der Stadt Hagen. Grundsätzlich ist die Umsetzung von Projekten zur Photovoltaik aber als positiv zu bewerten.
Anlagen
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(wie Dokument)
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409,4 kB
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