Berichtsvorlage - 0386/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Einrichtung eines Babylotsendienstes als weiteren Baustein der Hagener Präventionskette im Bereich der Frühen Hilfen zustimmend zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

r Hagen wird ein Babylotsendienst eingerichtet, der die Angebotslücke im präventiven Kinderschutz zwischen der fortgeschrittenen Schwangerschaft und der Geburt des Kindes bzw. der Nachsorge nach der Geburt schließt. Das Angebot findet in Form einer Kooperation zwischen dem Agaplesion Allgemeinen Krankenhaus Hagen, der ev. Jugendhilfe Iserlohn-Hagen gGmbH und dem Caritasverband Hagen e.V. statt. Der Aufbau des Babylotsendienstes wird in 2022 zu 100% über die Bundesstiftung Frühe Hilfen finanziert. Eine Weiterfinanzierung für 2023 über die Bundesstiftung Frühe Hilfen wird beantragt.

 

 

Begründung

 

Wie schon im Hagener Kinderschutzbericht 2019/2020 dargestellt, müssen Präventionsmaßnahmen so früh wie möglich ansetzen, da gesundheitliche Störungen und gesundheitsschädigende Verhaltensweisen nicht nur die Entwicklung im Kindesalter beeinträchtigen, sondern auch nachhaltig die Entwicklungschancen im Hinblick auf das Erwachsenenalter beeinflussen. Die Nutzung aller Angebote im Rahmen von Prävention ist freiwillig und zielt auf eine positive Veränderung des elterlichen Verhaltens ab, um die Bedingungen des kindlichen Aufwachsens möglichst risikoarm und ressourcenreich zu gestalten.

 

Mit der Teilnahme am NRW Landesprogramm „kinderstark- NRW schafft Chancen“ sollen in den nächsten Jahren die Angebotslücken für Kinder ab sechs Jahren und für Jugendliche geschlossen und damit die Hagener Präventionskette weiter ausgebaut werden.

 

Eine weitere Angebotslücke wurde im Zeitraum zwischen der fortgeschrittenen Schwangerschaft und der Geburt des Kindes bzw. der Nachsorge nach der Geburt erkannt. Die bereits in den Frühen Hilfen vorhandenen Angebote können Hilfebedarfe in diesem Zeitfenster nicht erfüllen.

So finden die Willkommensbesuche, die den Eltern vielfältige Informationen zu den Frühen Hilfen und vielen weiteren Angeboten und Ansprechpartnern geben, bewusst erst einige Monate nach der Geburt statt. Die Familienhebammen/ FGKiKP werden zwar früher tätig, es müssen aber eindeutig definierte Belastungskriterien in den Familien für die Inanspruchnahme dieses Angebotes vorliegen. (vergleiche Kinderschutzbericht 2019/2020, Seite 21)

 

Ende Mai 2021 wurde diese Problematik im Netzwerk Frühe Hilfen thematisiert und über das Angebot eines Babylotsendienstes diskutiert. Alle Teilnehmer*innen im Netzwerk sahen für Hagen die Notwendigkeit der Einrichtung eines solchen Dienstes.

 

Der Babylotsendienst soll die Grundlage für chancengleiche Zukunftsaussichten schaffen, indem Problemstellungen und Risikofaktoren bereits frühzeitig erkannt und durch eine Lotsin in benötigte Frühe Hilfen behoben bzw. abgebaut werden.

 

 

Über die Koordinierungsstelle präventiver Kinderschutz wurde im November 2021 ein Förderantrag nach der Zusatzvereinbarung zur Bund-Länder-Verwaltungs-vereinbarung Fonds Frühe Hilfen nach dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche bei der Bundesstiftung Frühe Hilfe zur Anschubfinanzierung eines Babylotsendienstes gestellt, der Ende Januar 2022 auch zu 100% (Personal- und Weiterbildungskosten bei den beteiligten Trägern) bewilligt wurde.

 

Es folgten zunächst Gespräche mit Herrn Dr. Becker -Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin- und Herrn Dr. Dogan -Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe. Sowohl die beiden Klinikleiter wie auch die Geschäftsführung des Agaplesion Allgemeinen Krankenhauses Hagen stehen der Einrichtung eines Babylotsendienstes außerordentlich positiv gegenüber.

r den Aufbau des Babylotsendienstes konnten die beiden Träger gewonnen werden, die seit Jahren im Bereich der Frühen Hilfen das Angebot der Familienhebammen/FGKiKP durchführen (Caritasverband Hagen e.V. und ev. Jugendhilfe Iserlohn-Hagen gGmbH).

 

Der Babylotsendienst in Hagen wird zunächst mit einem Vollzeitäquivalent, verteilt auf zwei 19,5 Std.-Stellen durch die beiden genannten Träger wahrgenommen. Diese Lösung bietet den Vorteil, zwei erfahrene Mitarbeiterinnen mit der neuen Aufgabe betreuen zu können, die seit langem im Netzwerk Frühe Hilfen tätig sind und sich darüber hinaus gut vertreten können. 

Der Babylotsendienst wird an die Geburtsklinik des Agaplesion Krankenhauses angebunden und unmittelbar auf der Wöchnerinnenstation verortet. So sind die Babylotsinnen gut erreichbar und es bestehen nur kurze Wege zu den Müttern. Hierzu stellt die Klinik einen geeigneten Raum zur Verfügung.

In enger Kooperation mit den Pflegekräften der Wöchnerinnenstation und den Hebammen sollen alle Frauen/Familien, für die ein Bedarf erkannt wurde, von einer Babylotsin besucht werden. Der ursprüngliche Gedanke, alle Wöchnerinnen zu besuchen, ist vor dem Hintergrund der aktuellen Geburtenrate im Agaplesion (1.333 Geburten in 2021/ Anstieg um 4,5 % gegenüber dem Vorjahr) nicht realisierbar. Unabhängig davon können die Frauen/Familien natürlich auch eigenständig auf die Babylotsinnen zugehen.

 

Die Aufgaben einer Babylotsin sind in vier Rubriken darstellbar und an dieser Stelle nur kurz erläutert:

Erkennen

Die Familien mit einem psychosozialen Unterstützungsbedarf werden frühzeitig und nicht stigmatisierend im Sinne einer Frühprävention verlässlich und umfassend wahrgenommen.

Klären

Klärung eines eventuellen Unterstützungsbedarfs anhand eines Gesprächs mit den Frauen/Familien. Ziel ist es, die Unterstützungsbedarfe der Familien zu konkretisieren und mit den vorhandenen persönlichen, familiären und sozialen Ressourcen in Abgleich zu bringen. Hierbei sollen die Familien auch motiviert werden, eigene Ressourcen zu erkennen und zu nutzen oder aber auch Unterstützungsangebote anzunehmen. (Clearinggespräch)

Planen

Darstellung der Unterstützungsangebote und bei Bedarf auch Überleitung in diese Angebote. Eine Überleitung kann in unterschiedlicher Weise stattfinden und reicht von einer Weitergabe von Informationen oder Adressen, über die Kontaktaufnahme zu dem Unterstützungsangebot (Angebote aus den Frühen Hilfen und anderen sozialen Sicherungssystemen) bis hin zur Begleitung der Familie.

Evaluieren

Zur Reflektion, ob ein Unterstützungsangebot passgenau war, kann mit der Familie ein Telefongespräch einige Zeit nach Beendigung der Unterstützung durch den Lotsendienst verabredet werden.  Darüber hinaus wird eine anonymisierte Datenerfassung, wie bei allen Angebote im präventiven Kinderschutz, erfolgen.

 

Der offizielle Start im Förderprogramm ist zum 01.04.2022 erfolgt.

 

Derzeit werden Flyer für den Babylotsendienst zur Verteilung in Arztpraxen, etc. und eine Homepage entwickelt, um das Angebot bekannt zu machen. Darüber hinaus finden Gespräche mit der Pflegedienstleitung der Geburtsklinik und der Stationsleitung der Wöchnerinnenstation zur Abstimmung von Kommunikation- und Übergabelinien und bedarfsgerechten Sprechzeiten statt.

 

Der Gesamtprozess wird abschließend in einer Konzeption zusammengefasst, die dann natürlich auch dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt wird.

 

Der Kooperationsvertrag konnten aufgrund der Bewilligung der Förderung zunächst nur für das Jahr 2022 geschlossen werden. Zum Jahresende soll versucht werden, auch für 2023 Fördermittel zu akquirieren.

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Es handelt sich um ein Förderprogramm mit einer 100% Finanzierung.

 

1.1 Konsumtive Mnahme in Euro

Teilplan:

1.36.30

Bezeichnung:

Leistungen für junge Menschen/Familien

Auftrag:

855036304300

Bezeichnung:

Kinderschutz

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414000

Bezeichnung:

Zuweisungen vom Land

 

531800

Bezeichnung:

Transferaufwendungen

 

 

Kostenart

2022

2023

2024

2025

2026

Ertrag (-)

414000

87.100,00 €

 

 

 

 

Aufwand (+)

531800

87.100,00

 

 

 

 

Eigenanteil

 

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

gez.

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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04.05.2022 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen