Beschlussvorlage - 0364/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung einen Zuschuss in Höhe von 20.000 €r das Jahr 2022 an den Hohenlimburger Schwimmverein über den Kämmerer außerplanmäßig bereit zu stellen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Vor dem Hintergrund des mit dem Bürgerentscheid vom 13.03.2022 bestätigten Ratsbeschlusses, das Freibad Henkhausen in ein Schwimmbad für den Ganzjahresbetrieb umzuwandeln, ist sicherzustellen, dass der Hohenlimburger Schwimmverein (SV) bis zum Abschluss der geplanten Bauarbeiten Ende des Jahres 2024 den Betrieb des Freibads Henkhausen weiterhin aufrechterhalten kann.

 

Die coronabedingten Schließungszeiten und Rückgänge der Einnahmen bei gleichzeitig gestiegenen Energiepreisen führen dazu, dass der Hohenlimburger SV als Betreiber des Bads die Betriebskosten alleine nicht mehr stemmen kann. Mit der vom Verein beantragten zusätzlichen städtischen Förderung in Höhe von 20.000 kann der Betrieb für das Jahr 2022 gesichert werden. 

 

Der Hohenlimburger SV bietet aktuell mit seinem Schwimmbad in Henkhausen nicht nur einen beliebten sommerlichen Freizeittreff für Badegäste, sondern leistet seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zur Schwimmausbildung in den verschiedenen Altersklassen sowohl auf Vereins- als auch auf Schulebene. Auch die DLRG und die Feuerwehr nutzen das Bad regelmäßig für Schulungs- und Trainingsmaßnahmen.

 

Wie bei (nahezu) allen Schwimmbädern können ungeachtet des großen ehrenamtlichen Engagements des Vereins die kontinuierlich gestiegenen Betriebs- und Unterhaltungskosten nicht allein aus den Einnahmen des Bäderbetriebs gestemmt werden, zumal diese generell auch witterungsbedingt stark schwanken können hinzu kommen die Öffnungsbeschränkungen durch Coronaauflagen. Um den Weiterbetrieb des Bades gewährleisten zu können, benötigt der Verein eine sichere und planbare Finanzausstattung.

 

Die Zuschusszahlung an den Hohenlimburger SV i. H. v. 50.000 € erfolgt durch die HAGENBAD GmbH. Die geforderte Zuschusserhöhung um 20.000 € ist im Wirtschaftsplan 2022 der HAGENBAD GmbH nicht enthalten und würde die Gesellschaft sowohl ergebnis- als auch liquiditätsseitig belasten.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

Der Zuschuss ist als Coronaschaden über außerordentlichen Ertrag in der Bilanzierungshilfe zu separieren.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

4210

Bezeichnung:

Sportstätten und -förderung

Auftrag:

1.42.10.41

Bezeichnung:

rderung Vereine, Verbände, sonst. Sportan.

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

542900

Bezeichnung:

Sonst. Aufw. f.d.Inanspruchnahme v. Rechten

 

 

 

 

 

 

Kostenart

2022

2023

2024

2025

2026

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

542900

20.000

20.000

 

 

 

Eigenanteil

 

20.000

20.000

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

Teilplan:

4210

Bezeichnung:

Sportstätten und -förderung

Auftrag:

1.42.10.41

Bezeichnung:

rderung Vereine, Verbände, sonst. Sportan.

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2022

2023

Mehrertrag (-)

491100

Außerordentlicher Ertrag

20.000

20.000

 

 

 

 

 

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

Teilplan:

1123

Bezeichnung:

Verwaltung der Liegenschaften

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

1123

Bezeichnung:

Sonstige Gebäudekosten

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2022

2023

 

 

 

 

 

Minderauszahlung(+)

742200

Mieten, Pachten, Erbbauzinsen

20.000

20.000

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez. Christoph Gerbersmann

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

30.03.2022 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

31.03.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen