Beschlussvorlage - 0071/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Neugestaltung der Außenspielfläche der Kindertageseinrichtung Am Gosekolk 2
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Anton Staudinger
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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09.03.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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07.04.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
Für die Kindertageseinrichtung am Gosekolk 2 wurden im Rahmen der Inklusionsförderung eine Mensa sowie ein Aufzug angebaut, s. Vorlage 0106/2017. Ziel war es, eine umfassende Versorgung der Kinder mit einer täglichen warmen Mahlzeit zu ermöglichen, sowie allen betreuten Kindern mit einer Behinderung im Rahmen der Inklusion die Möglichkeit zum vollständigen Zugang zum gesamten Gebäude zu eröffnen. Das Außengelände entspricht nicht mehr diesen aktuellen Anforderungen. Es ist für Kinder mit Behinderung nur noch eingeschränkt nutz- und bespielbar. Das Aufbaukonzept des Außengeländes entspricht nicht mehr den pädagogischen Anforderungen, die Spielgeräte sind veraltet und müssen schon jetzt teilweise ersetzt werden.
Begründung
Mit Beschluss der Bezirksvertretung Haspe am 06.04.2017 zur Vorlage 0106/2017 wurde dem Anbau einer Mensa und eines Aufzuges in der Kindertageseinrichtung Am Gosekolk 2 zugestimmt. Durch diesen Anbau wird die Kindertageseinrichtung die Möglichkeit erhalten, verstärkt auch Kinder mit Behinderungen aufnehmen und versorgen zu können. Die Kindertageseinrichtung soll sich hier für den Sozialraum Hagen-Haspe zum Inklusionsschwerpunkt für Kinder mit Beeinträchtigung entwickeln. Die Kindertageseinrichtung Am Gosekolk 2 ist ebenfalls bereits als Familienzentrum zertifiziert.
Bedingt durch diese Aufgabenstellung, ist das Außengelände mit den Spielgeräten an die neuen Anforderungen anzupassen. Das vorhandene Außengelände mit der derzeit bestehenden Geländestruktur sowie die gegenwärtigen alten Spielgeräten entsprechen nicht mehr den Bedürfnissen der Kinder. Um auch von Kindern mit Beeinträchtigungen weiter genutzt werden zu können, sind weitergehende Maßnahmen, u.a. die Modellierung des Geländes und die Neuausstattung mit alters- und behindertengerechten Spielgeräten, erforderlich. Zudem werden heutige pädagogische Standards bei der Gestaltung der Außenspielfläche berücksichtigt, um einerseits den Bewegungsbedürfnissen der Kinder aller Altersgruppen, als auch den individuellen Bewegungsmöglichkeiten fördernd entgegen zu kommen.
Im Zuge mit der Neugestaltung des Außengeländes ist der vorhandene hölzerne Spiel- und Fluchtturm durch eine moderne Fluchttreppe als Rettungsweg aus der mittleren Etage der Einrichtung zu ersetzen.
In Abstimmung mit der pädagogischen Fachberatung von 55/4, der Fachabteilung für Grün, Sport und Spielplätze des Wirtschaftsbetriebes Hagen und der Leitung der Kindertageseinrichtung wurde ein Konzept zur neuen Gestaltung der Außenspielfläche entwickelt.
Mit diesem Konzept werden die Ziele verbunden
- die verschiedenen Altersgruppen (zwei bis sechs Jahre) mit altersgerechten Spielgeräten zu versorgen,
- für den U-3 Bereich einen separaten und geschützten eigenen Spielbereich zu erstellen,
- für Kinder mit Beeinträchtigungen den Zugang und die Nutzung der Spielgeräte zu ermöglichen,
- für alle Kinder spannende und erlebnisreiche Spielmöglichkeiten anbieten zu können.
Zur Zielerreichung sind folgende Einzelmaßnahmen geplant:
- Terrassierung des Areals. Durch Rückbau des vorhandenen Hügels kann die gesamte Fläche für einen Spielbetrieb aktiviert werden. Hier entsteht ein Gesamtkonzept mit dem Themenschwerpunkt „Dschungel“.
- Abtragen und Entsorgen von ca. 30cm des Oberbodens und auffüllen mit neuem Oberboden.
- Neugestaltung eines separaten Spielbereichs für Kinder im Alter unter drei Jahren.
- Aufbau mehrerer neuer Spielgeräte nach dem Gesamtkonzept „Dschungel“ im Austausch für die bis zu dreißig Jahre alten Spielgeräte.
- Errichten einer modernen Wasserspiel- und Matschanlage für die über dreijährigen Kinder sowie eines Spielgerätes inkl. Matschanlage für die unter dreijährigen Kinder.
- Installation mehrerer Sonnensegel für den Gesundheitsschutz der Kinder.
- Schaffung eines zusammenhängenden Geländes, um dieses großzügige und schön gelegene Areal vollständig nutzbar zu machen. Hierdurch entstehen auch große Wiesenbereiche, die für Gruppenaktivitäten im Freien genutzt werden können.
Die vorgesehenen Teilmaßnahmen gehen damit darüber hinaus, lediglich die Außenspielfläche soweit zu erneuern, dass sie grundsätzlich bespielbar bleibt. Das neue Konzept für das Außengelände der Einrichtung stellt eine grundsätzliche Verbesserung der Spielsituation dar und korrespondiert mit dem neuen Standard und der Ausrichtung der Einrichtung. Es erfolgt insgesamt eine deutliche Aufwertung des Gesamtangebotes und ermöglicht es zudem, im Rahmen der Inklusion den Kindern mit einer Behinderung einen barrierefreien Zugang zur Spielwelt zu eröffnen. Der Bestand der Einrichtung als Inklusionsschwerpunkt mit umfassenden attraktiven Angeboten, auch in der Funktion als Familienzentrum, ist im Stadtteil somit langfristig gesichert.
Durch die Maßnahme auf dem Außenspielgelände der Einrichtung, mit der nicht nur bestehende Spielgeräte umfassend erneuert bzw. ausgetauscht und fehlende Angebote ergänzt werden, sind auch umfassende Erdbewegungen verbunden. Grundlage dieser Erdbewegungen, abtragen von ca. 30cm des Oberbodens sowie Erneuerung des Oberbodens, ist ein Bodengutachten, welches einen leicht erhöhten Wert von PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) ausweist. PAK sind Überreste einer schlechten Verbrennung von Teeren oder Ölen. Diese Rückstände können durch die industrielle Geschichte des Stadtteiles Hagen-Haspe begründet werden und sind somit im Stadtteil nicht unüblich. Um einen vorsorglich vollständig gesundheitlich unbedenklichen Zustand herstellen zu können, ist die Erneuerung des Oberbodens erforderlich, was auch zu einer nicht unerheblichen Erhöhung der Kosten beiträgt.
Auf der Basis einer Kostenschätzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen nach DIN 276 entstehen Kosten in Höhe von 420.000,00 €. Hiervon entfallen auf die Neubeschaffung der Spielgeräte 124.600,00 € und das Herstellen des Außengeländes 295.400,00 €. Konjunkturell bzw. marktbedingte Schwankungen und ggf. auftretende Mehrkosten können nicht abgebildet werden. Auf Grund der letztjährigen Marktentwicklung sind mit Mehrkosten von 10% im Zeitraum zwischen der Entwurfsplanung und der Realisierung der Maßnahme zu rechnen.
Mit der Durchführung der Gesamtmaßnahme soll der Wirtschaftsbetrieb Hagen beauftragt werden.
Weitere Kosten fallen, auf Basis einer Kostenschätzung von 65 (GWH), für die Erneuerung des Rettungsweges aus Stahl an. Der bisher aus dem U3-Bereich herausführende kombinierte Spiel- und Fluchtturm aus Holz ist nicht mehr für die Nutzung für die U3 Kinder zulässig und weist Mängel auf. Für die Demontage und eine Neubeschaffung des zwingend vorgeschriebenen Flucht- und Rettungsweges fallen gem. der Kostenschätzung nach DIN 276 weitere 22.000,00 € an. Konjunkturell bzw. marktbedingte Schwankungen und ggf. auftretende Mehrkosten können nicht abgebildet werden. Auf Grund der letztjährigen Marktentwicklung sind mit Mehrkosten von 10% im Zeitraum zwischen der Entwurfsplanung und der Realisierung der Maßnahme zu rechnen.
Die Erneuerung des Rettungsweges ist in enger Abstimmung mit der Maßnahme Erneuerung des Außengeländes vorzunehmen, da hier der Betrieb der Kindertageseinrichtung ohne Rettungsweg nicht zulässig ist.
Die Maßnahme soll durch Mitteln der Bildungspauschale finanziert werden.
Die benötigten Haushaltmittel sind für beide Teilmaßnahmen im Entwurf des Doppelhaushalts 2022/2023 der Stadt Hagen berücksichtigt.
Es ist beabsichtigt, die Maßnahme in 2022 zu beginnen und durchzuführen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Durch die Neugestaltung des Außengeländes wird es Kindern mit Beeinträchtigungen ermöglicht, die Außenfläche und Spielgeräte zu nutzen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | keine Auswirkungen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Neugestaltung der Außenspielfläche |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 3650 | Bezeichnung: | Tageseinrichtung für Kinder |
Finanzstelle: | 5.000403 | Bezeichnung: | Bauliche Maßnahmen Kitas |
Finanzposition: | 785100 | Bezeichnung: | Auszahlung für Hochbaumaßnahme |
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| Bezeichnung: |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2022 |
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Einzahlung (-) 681150 |
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Auszahlung (+) 785100 | 442.000 | 442.000 |
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Eigenanteil | 0,00 | 0,00 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehreinzahlung (-) | 6nnnnn |
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Minderaus-zahlung (+) | 7nnnnn |
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X | Die Finanzierung ist z.T. im Entwurf des Doppelhaushalts 2022/2023 berücksichtigt. Die fehlenden Mittel werden in der D3 als Änderung mit aufgenommen und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. |
| Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. |
1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro
Maßnahmen-Nr.: |
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Kompensation Erläuterung: |
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Kompensation HSP (Betrag): |
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Auftrag: |
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Kostenstelle: |
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Kostenart: | 4/5nnnnn |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Verschlechterung (-) / Verbesserung (+) | 4/5nnnnn |
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- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben in Höhe von 442.000,00 € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Dabei entfallen 124.600,00 € auf die Neubeschaffung der Spielgeräte, 295.400,00 € auf die Herstellung des Außengeländes und 22.000,00 € auf die Neubeschaffung des Flucht- und Rettungswegeturmes. Die entstehenden Anlagen sind mit den jeweils zutreffenden Nutzungsdauern abzuschreiben. Die Spielgeräte ohne Sonnensegel, hier gelten gesonderte Nutzungsdauern, es verbleiben somit gesamt 108.600,00 €, sind mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren, somit mit jährlich 10.860,00 €, abzuschreiben. Die Sonnensegel, 16.000,00 €, sind mit einer Nutzungsdauer von 13 Jahren, somit mit jährlich 1.230,77 €, abzuschreiben. Der neu zu errichtende Fluchtturm ist mit der Restnutzungsdauer des Gebäudes, dieser beträgt noch 21 Jahre, abzuschreiben. Hier beträgt die Abschreibung jährlich 1.047,62 €. Die Herstellung der Außenfläche, ohne Unterstand, hier gelten gesonderte Nutzungdauern, es verbleiben somit insg. 287.700,00 €, ist innerhalb von 7 Jahren abzuschreiben, somit jährlich 41.100,00 €. Der Unterstand/ Kinderwagencarport ist bei 7.700,00 € mit einer Nutzungsdauer von 19 Jahren, somit jährlich 405,26€, abzuschreiben. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt somit 10.860,00 € für die Spielgeräte, die Sonnensegel 1.230,77 €, der Unterstand 405,26 €, 41.100,00 € für die Spielfläche und 1.047,62 € für den Flucht- und Rettungswegeturm, insgesamt 54.643,65 €. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Einnahmen aus der Bildungspauschale in Höhe von 442.000,00 € sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände 54.643,65 €. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 54.643,65 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 54.643,65 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -54.643,65 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0 € |
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. | |||||
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| Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig. | |||||
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| Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen: | |||||
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| Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA). | ||||
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| Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA. | ||||
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| Der potentielle Gewinn des BgA ist | ||||
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| körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %). | ||||
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| kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %). | ||||
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| gewerbesteuerpflichtig (18,2 %). | ||||
Bemerkungen:
(Bitte eintragen)
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X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| gez. Margarita Kaufmann |
| Beigeordnete
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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509,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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10,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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2 MB
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4
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(wie Dokument)
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44,7 kB
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