Beschlussvorlage - 0303/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Bodenversiegelung Sporthallen bei Handhaftmittel-Nutzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Frank Henkes
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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30.03.2022
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Beschlussvorschlag
Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen beschließt, dass im Rahmen eines Modellversuchs der Hallenboden in der Sporthalle Mittelstadt mit einer besonderen Versiegelung der Firma FloorProtect bearbeitet wird. Das Gros der Kosten trägt der Nutzerverein VfL Eintracht Hagen. 1.000 € werden aus Mitteln der Sportpauschale beigesteuert.
Sachverhalt
Kurzfassung
In verschiedenen Sporthallen wird die Nutzung von Handhaftmitteln im Handball geduldet, wenn die Nutzervereine nach der Nutzung die Hallen wieder ordnungsgemäß reinigen. Das Thema Handhaftmittel ist dennoch immer wieder Anlass für Beschwerden, weil andere Nutzer dieser Hallen, insbesondere auch der Schulsport auf stark verdreckten Böden ihren Sport betreiben müssen. Dies liegt daran, dass die Vereine ihren Reinigungspflichten regelmäßig nicht oder nur sehr unbefriedigend nachkommen.
Begründung
In mehreren Sporthallen werden von den Handball-treibenden Vereinen Handhaftmittel genutzt. Diese verkleben und verdrecken die Böden in erheblichem Maße, was immer wieder zu Beschwerden anderer Nutzer führt.
Nicht durchgeführte bzw. unzureichende Reinigungen, die vereinbarungsgemäß nach jeder Nutzung vorgenommen werden sollten, führen immer wieder zu Konflikten, auch werden teilweise die Böden durch unsachgemäße Anwendung der Reinigungsmittel nachhaltig beschädigt.
Die Fa. Weber-Gruppe hat mit „FloorProtect“ ein neues Produkt auf den Markt gebracht, womit eine spezielle Versiegelung der Böden erreicht wird, die eine deutlich bessere Entfernung des Handhaftmittels vom Boden ermöglicht. Die Kosten für eine Versiegelung, die ca. 3-5 Jahre halten soll, belaufen sich je nach Hallengröße auf ca. 8.500 €.
Der Boden der Sporthalle Mittelstadt, in der ausschließlich der VfL Eintracht Hagen Handball spielt und Handhaftmittel nutzt, soll mit dieser Versiegelung bearbeitet werden. Da die hier entstandenen erheblichen Verunreinigungen und teilweise nicht unerheblichen Beschädigungen (Ausbleichungen, Kleben des Belags) ausschließlich auf die Nutzung dieses Vereins zurückzuführen ist, sollten in diesem Fall auch die Kosten für die Grundreinigung und Versiegelung zu großem Teil durch den VfL Eintracht Hagen getragen werden. Wegen der zu erwartenden positiven Effekte auch für die Reinigung durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft beteiligt sich die Stadt mit 1.000 € aus der Sportpauschale an dieser Maßnahme.
Sollte das Produkt hier erfolgreich sein, eine bessere Reinigung ermöglichen und so auch den Boden nachhaltig schonen, könnte anschließend auch in weiteren Hallen, in denen Handhaftmittel genutzt werden, eine solche Versiegelung aufgebracht werden, dann ggf. auch mit einer etwas höheren finanzieller Unterstützung aus der Sportpauschale, wenn es überwiegend zu einer Verbesserung des Bodenbelags und nicht wie im Fall der Sporthalle Mittelstadt zu einer „Reparatur“ kommen würde.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 4210 | Bezeichnung: | Sportstätten und -förderung |
Auftrag: | 1.42.10.40 | Bezeichnung: | Betrieb eigener Sportstätten |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 414120 | Bezeichnung: | Ertrag aus der konsumtiven Verwendung der Zuwendungspauschalen vom Land |
| 531800 | Bezeichnung: | Zuschüsse an übrige Bereiche |
| Kostenart | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Ertrag (-) | 414120 | 1.000 € |
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Aufwand (+) | 531800 | 1.000 € |
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Eigenanteil |
| 0 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
x | Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Sportpauschale. |
- Steuerliche Auswirkungen
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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