Beschlussvorlage - 0262/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Verabschiedung des Doppelhaushalts 2022/2023 sowie des Haushaltssicherungskonzeptes unter Berücksichtigung der Veränderungen aus der 1. Veränderungsliste
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.03.2022
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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31.03.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Entwurf des Doppelhaushalts 2022/2023 wurde am 16.12.2021 im Rat der Stadt Hagen eingebracht.
Im Rahmen der Planberatungen wurden die Bezirksvertretungen und Fachausschüsse beteiligt. Die Beratung in den zuständigen Gremien ist abgeschlossen.
Seit der Einbringung des Entwurfs haben sich Veränderungen ergeben, die in der „Veränderungsliste zum Haushaltsplan 2022/2023“ (Anlage 1) vollständig erfasst und erläutert wurden.
Zur übersichtlicheren politischen Beratung hat die Verwaltung darüber hinaus eine „Übersicht der wesentlichen Haushaltsveränderungen“ (Anlage 2) erstellt.
Gegliedert wurde die Übersicht nach:
- Änderungen der Verwaltung – Neugründung des Fachbereiches „Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung“ (56). Die Neugründung des Fachbereiches „Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung“ (56) führt zu einer ergebnisneutralen Verschiebung in den Produktgruppen 3111, 3113, 3151, 3630, 3640 und 3660.
- Änderungen der Verwaltung – Wiederaufbauplan. Die Veränderungsliste berücksichtigt alle aus dem Entwurf des Wiederaufbauplans bis zum Redaktionsschluss bekannten Sachverhalte zur Beseitigung der Folgen der Hochwasserkatastrophe.
- Änderungen der Verwaltung – Sonstige Veränderungen. Hier werden ergebnisneutrale Verschiebungen zwischen den Teilplänen, Anpassungen an aktuelle Gebührenkalkulationen sowie zwingend zu berücksichtigende Sachverhalte aus geänderten Zuwendungsbescheiden berücksichtigt.
- berücksichtigte Veränderungen aus politischen Beschlüssen
- bisher nicht berücksichtigte Veränderungen aus politischen Beschlüssen
In 2022 verbessert sich das Ergebnis im Verhältnis zum eingebrachten Entwurf (1.719.588 €) um 449.032 € auf 2.168.620 €. Die Verbesserung resultiert im Wesentlichen aus einer erhöhten Gewerbesteuerprognose, die durch wegbrechende Konsolidierungsmaßnahmen bei den Zinsaufwendungen und den Schülerbeförderungskosten, einen geringeren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und die erhöhte Gewerbesteuerumlage gemindert wird.
In 2023 verschlechtert sich das Ergebnis im Verhältnis zum eingebrachten Entwurf (1.087.229 €) um 377.059 € auf 710.170 €. Neben den strukturell wirkenden Veränderungen aus 2022 ergibt sich die Verschlechterung aus einer erhöhten LWL- Umlage und noch nicht in dieser Höhe berücksichtigten Tarifsteigerungen.
Die in beiden Jahren verbesserte Prognose bei der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer bleibt ergebnisneutral, weil sich in derselben Höhe der außerordentliche Ertrag zur Isolierung des Coronaschadens reduziert.
Noch nicht berücksichtigte Verschlechterungen aus politischen Beschlüssen in Höhe von 156.034 € in 2022 und 191.034 € in 2023 sind in den obigen konsumtiven Ergebnissen nicht enthalten.
Aus dem politisch gewünschten Vorziehen von Investitionsmaßnahmen ergeben sich bisher in 2022 Mehrinvestitionen in Höhe von 222.500 € und Minderinvestitionen in Höhe von 150.000 €.
Investiv wurden bisher politische Beschlüsse über zusätzliche Investitionen in 2022 in Höhe von 150.000 € und in 2023 in Höhe von 80.000 € nicht berücksichtigt.
Die Veränderungen im Haushalt führen auch zu einer Aktualisierung des Haushaltssicherungskonzeptes (Anlage 3).
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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194,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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387,1 kB
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